Rechtsprechung
LAG Köln, 14.05.2003 - 7 Sa 863/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Arbeitnehmerstatus, freier Mitarbeiter im kreativkünstlerischen Bereich
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 611 BGB
Arbeitnehmerstatus, freier Mitarbeiter im kreativ-künstlerischen Bereich - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses; Qualifizierung einer Tätigkeit als freie Mitarbeit; Hoher Spezialisierungsgrad der Tätigkeit; Rückwirkende Umqualifizierung einer Tätigkeit; Projektbezogenheit einer Tätigkeit; Entwicklung neuer Partituren; Bearbeitung von Partituren ...
- Judicialis
BGB § 611
- rewis.io
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 07.05.2002 - 12 Ca 11891/01
- LAG Köln, 14.05.2003 - 7 Sa 863/02
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus LAG Köln, 14.05.2003 - 7 Sa 863/02
Das Bundesarbeitsgericht stellt bei der Beurteilung sogenannter Statusklagen eine sogenannte typisierende Betrachtungsweise in den Vordergrund: In einem ersten Schritt ist zu fragen, ob die Tätigkeiten, die der potenzielle Arbeitnehmer für seinen vermeintlichen Arbeitgeber auf der Grundlage der vertraglichen Beziehungen der Parteien auszuführen hat, typischerweise von Arbeitnehmern verrichtet werden oder nicht (z.B. BAG NZA 1998, 705 ff.; BAG NZA 2000, 1102 ff.; BAG NZA 2001, 551 ff.). - BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 522/96
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus LAG Köln, 14.05.2003 - 7 Sa 863/02
Das Bundesarbeitsgericht stellt bei der Beurteilung sogenannter Statusklagen eine sogenannte typisierende Betrachtungsweise in den Vordergrund: In einem ersten Schritt ist zu fragen, ob die Tätigkeiten, die der potenzielle Arbeitnehmer für seinen vermeintlichen Arbeitgeber auf der Grundlage der vertraglichen Beziehungen der Parteien auszuführen hat, typischerweise von Arbeitnehmern verrichtet werden oder nicht (z.B. BAG NZA 1998, 705 ff.; BAG NZA 2000, 1102 ff.; BAG NZA 2001, 551 ff.). - BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus LAG Köln, 14.05.2003 - 7 Sa 863/02
Das Bundesarbeitsgericht stellt bei der Beurteilung sogenannter Statusklagen eine sogenannte typisierende Betrachtungsweise in den Vordergrund: In einem ersten Schritt ist zu fragen, ob die Tätigkeiten, die der potenzielle Arbeitnehmer für seinen vermeintlichen Arbeitgeber auf der Grundlage der vertraglichen Beziehungen der Parteien auszuführen hat, typischerweise von Arbeitnehmern verrichtet werden oder nicht (z.B. BAG NZA 1998, 705 ff.; BAG NZA 2000, 1102 ff.; BAG NZA 2001, 551 ff.).
- BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12
Arbeitnehmerstatus - Cutterin
Auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14. Mai 2003 (- 7 Sa 863/02 -) kann sich die Beklagte in diesem Zusammenhang schon deshalb nicht berufen, weil diese Entscheidung sich nicht zur Frage der treuwidrigen Berufung auf die Arbeitnehmereigenschaft äußerte, sondern bereits ein Arbeitsverhältnis für nicht gegeben hielt. - LAG München, 24.01.2012 - 6 Sa 411/11
Arbeitnehmereigenschaft
Dem steht die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln, auf welche sich der Beklagte beruft, nicht entgegen (LAG Köln, 14.5. 2003 - 7 Sa 863/02, juris). - LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2004 - 5 Sa 503/03
Arbeitsverhältnis, freies Dienstverhältnis, Statusklage, Leiterin einer …
Sofern die Parteien ihre vertraglichen Beziehungen, deren Gegenstand eine Tätigkeit war, die nach ihrer Art ebenso gut von einem freien Mitarbeiter wie von einem Arbeitnehmer erbracht werden kann, über Jahre hinweg - von beiden Seiten akzeptiert -rechtlich als freies Dienstverhältnis behandeln, kommt eine nachträgliche "Korrektur" in ein Arbeitsverhältnis nur dann in Betracht, wenn die sonstigen Umstände der praktischen Handhabung des Vertragverhältnisses zweifelsfrei und eindeutig nur einem Arbeitsverhältnis zuzuordnen sind (LAG Köln, Urt. v. 14.03.2003 - 7 Sa 863/02 -, zit. n. Juris). - LAG München, 09.04.2013 - 6 Sa 605/12
Arbeitnehmereigenschaft, Cutter
Dem steht die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln, auf welche sich der Beklagte beruft, nicht entgegen (LAG Köln, 14.5. 2003 - 7 Sa 863/02, juris). - LAG München, 16.04.2015 - 3 Sa 781/14
Arbeitnehmerstatus, Cutterin, Gagenkraft, Rundfunkanstalt, Arbeitszeitumfang
Insofern ist nicht nachvollziehbar, dass die Beklagte sich mit dieser Rechtsprechung nicht auseinandersetzt und stattdessen das LAG Köln, Urteil vom 14.05.2003 - 7 Sa 863/02 - erneut zitiert, dass sich schon nach den Feststellungen des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Frage der treuwidrigen Berufung auf die Arbeitnehmereigenschaft äußert, weil es bereits ein Arbeitsverhältnis für nicht gegeben hielt.