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   LAG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - 7 Sa 87/08   

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LAG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - 7 Sa 87/08 (https://dejure.org/2009,10212)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.2009 - 7 Sa 87/08 (https://dejure.org/2009,10212)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 2009 - 7 Sa 87/08 (https://dejure.org/2009,10212)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Klage eines türkischen Lehrers gegen die Republik Türkei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    GVG § 17a; ; GVG § 17a Abs. 5; ; GVG § 20 Abs. 2; ; ArbGG § 65

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Klage eines türkischen Lehrers gegen die Republik Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - 7 Sa 87/08
    Dagegen besteht keine Regel des Völkerrechts, nach der die inländische Gerichtsbarkeit für Klagen in Bezug auf ihre nichthoheitliche Tätigkeit (acta iure gestionis) ausgeschlossen wäre (BVerfG, Beschluss vom 30.04.1963 - 2 BvM 1/62 - NJW 1963, 1732 ff.).

    Dabei ist die Qualifikation mangels völkerrechtlicher Abgrenzungskriterien grundsätzlich nach nationalem Recht vorzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 30.04.1963 - 2 BvM 1/62 - a. a. O.).

  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 688/00

    Staatenimmunität

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - 7 Sa 87/08
    Andernfalls könnte nämlich die Überprüfung eine Beurteilung des hoheitlichen Handels erfordern mit der Folge, dass die ungehinderte Erfüllung der Aufgaben der Botschaft bzw. des Konsulats beeinträchtigt wäre (zum Vorstehenden s. BAG, Urteil vom 16.05.2002 - 2 AZR 688/00 - AP Nr. 3 zu § 20 GVG, zu II. 1. der Gründe = Rn. 19).
  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 490/99

    Staatsimmunität; Zwischenurteil

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - 7 Sa 87/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist selbst bei arbeitsrechtlichen Bestandsstreitigkeiten die deutsche Gerichtsbarkeit nicht gegeben, wenn der Arbeitnehmer für den anderen Staat hoheitlich tätig war (BAG, Urteil vom 23.11.2000 - 2 AZR 490/99 - AP Nr. 2 zu § 20 GVG, zu II. 3. b) der Gründe = Rn. 29).
  • BAG, 09.07.1996 - 5 AZB 6/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - 7 Sa 87/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der abzuweichen die Berufungskammer keine Veranlassung hat, ist das Berufungsgericht gem. § 17a Abs. 5 GVG, § 65 ArbGG gehindert, die Frage des Rechtswegs zu prüfen, wenn das Arbeitsgericht den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen stillschweigend durch Erlass eines Urteils bejaht hat (BAG, Beschluss vom 09.07.1996 - 5 AZB 6/96 - AP Nr. 24 zu § 17a GVG, zu II. der Gründe = Rn. 4).
  • BGH, 26.11.2015 - III ZR 26/15

    Internationale Zuständigkeit: Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit;

    Es beurteilt die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit unabhängig von dem konkreten Streitgegenstand - auch bei Vergütungsklagen - allein danach, ob die Tätigkeit des klagenden Mitarbeiters hoheitlicher Natur ist (BAG, NZA 2013, 468, 470; NZA 2013, 1102, 1103; so auch LAG Baden-Württemberg, BeckRS 2009, 61836 Rn. 20 ff).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 TaBV 725/09

    Internet für den Betriebsrat

    - LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2009 - 7 Sa 87/08 unter Hinweis auf ausländisches Recht = www.tuerkei-recht.de.
  • OLG Stuttgart, 06.06.2013 - 5 W 17/13

    Deutsche Gerichtsbarkeit: Klage eines ausländischen Konsuls gegen seinen

    Maßgebend ist also der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit, auch wenn Gegenstand des Rechtsstreits nicht der Bestand des Arbeitsrechtsverhältnisses an sich ist, sondern Schadensersatzpflichten oder andere Zahlungspflichten im Zusammenhang mit diesem Arbeitsrechtsverhältnis in Streit stehen (vgl. nur LAG München, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 8 Ta 393/11; nachfolgend: BAG NZA 2013, 468; BAG NZA 2005, 1117; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2009, Az. 7 Sa 87/08; so auch: Herdegen, Völkerrecht, § 37, Rn. 6).
  • LAG Hamm, 24.11.2011 - 17 Sa 1065/11

    Zulässigkeit der Kündigungsschutzklage eines in Deutschland in den Diensten der

    Insoweit verweise sie auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (27.02.2009 - 7 Sa 87/08).
  • LAG Hamm, 24.11.2011 - 17 Sa 1071/11

    Fehlende deutsche Gerichtsbarkeit bei Tätigkeit einer Lehrerin für einen

    Insoweit verweise sie auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (27.02.2009 - 7 Sa 87/08).
  • LAG Hamm, 24.11.2011 - 17 Sa 1064/11

    Exterritorialität der Beklagten bei Unterrichtstätigkeit an anerkannter

    Insoweit verweise sie auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (27.02.2009 - 7 Sa 87/08).
  • LAG Düsseldorf, 17.11.2011 - 15 Sa 864/11

    Fehlende deutsche Gerichtsbarkeit bei Tätigkeit einer Lehrerin für einen

    Auch die von dem beklagten Land in Bezug genommene Entscheidung des LAG Baden Württemberg vom 27.02.2009 (7 Sa 87/08) sei im Hinblick auf die besondere Verfassungsbestimmung der Republik Türkei in Art. 62 nicht auf das Arbeitsverhältnis des Klägers als einfache Lehrkraft übertragbar.
  • ArbG Bielefeld, 04.05.2011 - 6 Ca 257/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit, Staatenimmunität, Lehrer an griechischer Schule

    Soweit das LAG Baden Württemberg (vgl. Urt. v. 27.02.2009, 7 Sa 87/08) in einem Rechtsstreit eines Lehrers gegen einen ausländischen Staat die Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichte verneint hat, folgt dem die Kammer nicht.
  • ArbG Bielefeld, 04.05.2011 - 6 Ca 256/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit, Staatenimmunität, Lehrer an griechischer Schule

    Soweit das LAG Baden Württemberg (vgl. Urteil vom 27.02.2009, 7 Sa 87/08) in einem Rechtsstreit eines Lehrers gegen einen ausländischen Staat die Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichte verneint hat, folgt dem die Kammer nicht.
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