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   LAG Niedersachsen, 24.08.1995 - 7 Sa 882/95   

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https://dejure.org/1995,8593
LAG Niedersachsen, 24.08.1995 - 7 Sa 882/95 (https://dejure.org/1995,8593)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.08.1995 - 7 Sa 882/95 (https://dejure.org/1995,8593)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. August 1995 - 7 Sa 882/95 (https://dejure.org/1995,8593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in der Metallindustrie: Anspruch ehemaliger Auszubildender auf Übernahme in ein Vollzeitarbeitsverhältnis für die Dauer von 6 Monaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 1 TVG; § 249 S. 1 BGB
    Übernahme eines Auszubildenden ; Bestandene Abschlußprüfung ; Beendigung des Ausbildungsverhältnisses; Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung; Naturalrestitution ; Übernahmeverpflichtung ; Vollzeitarbeitsverhältnis; Teilzeitarbeitsverhältnis; Zustimmung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Übernahme eines Auszubildenden ; Bestandene Abschlußprüfung ; Beendigung des Ausbildungsverhältnisses; Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung; Naturalrestitution ; Übernahmeverpflichtung ; Vollzeitarbeitsverhältnis; Teilzeitarbeitsverhältnis; Zustimmung des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 2378
  • DB 1995, 2482
  • NZA-RR 1996, 297
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82

    Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.08.1995 - 7 Sa 882/95
    BGH DB 1985 S. 1466 = NJW 1985 S. 793.
  • LAG Baden-Württemberg, 12.11.1996 - 8 Sa 60/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis; Rückwirkender Abschluss

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  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 811/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

    Die Übernahme in ein erst später beginnendes Arbeitsverhältnis kann auch nicht im Wege des Schadensersatzes (Naturalrestitution) verlangt werden (entgegen LAG Niedersachsen Urteil vom 24. August 1995 - 7 Sa 882/95 - LAGE § 611 BGB Einstellungsanspruch Nr. 3).

    b) Wie das Landesarbeitsgericht ebenfalls zutreffend entschieden hat, läßt sich ein Anspruch auf Abschluß eines Arbeitsvertrags mit Wirkung erst ab der Rechtskraft einer stattgebenden Entscheidung auch nicht als schadensersatzrechtliche Naturalrestitution begründen (a.A. LAG Niedersachsen Urteil vom 24. August 1995 - 7 Sa 882/95 - LAGE § 611 BGB Einstellungsanspruch Nr. 3).

  • LAG Baden-Württemberg, 14.01.1997 - 7 Sa 60/96
    Bereits der Wortlaut der Bestimmung - "nach erfolgreich bestandener Abschlußprüfung" und "übernommen" - spricht dafür, daß die Begründung des Arbeitsverhältnisses unmittelbar nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses zu erfolgen hat (so auch LAG Niedersachsen, Urteil vom 24.08.95 - 7 Sa 882/95 - in LAG E Nr. 3 zu § 611 BGB Einstellungsanspruch).

    Die Zulassung der Revision erfolgte sowohl wegen der Divergenz zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 24.08.95 (a.a.O.) als auch im Hinblick darauf, daß die Bestimmungen des TV Beschäftigungssicherung wortgleich mit denen in anderen Tarifverträgen außerhalb Baden-Württembergs sind.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.1995 - 8 Sa 996/95

    Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung bzw. Übernahme eines ehemaligen

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  • LAG Köln, 12.04.1996 - 12 Sa 43/96

    Arbeitsverhältnis: Einstellungsanspruch nach Ausbildungsende

    Dementsprechend ist das LAG Niedersachsen (Urteil vom 24.8.1995 - 7 Sa 882/95 - DB 95, 2482, 2483) zum inhaltlich gleichlautenden Tarifvertrag für Niedersachsen ohne weitere Diskussion von dessen Wirksamkeit ausgegangen (vgl. zum ganzen auch Zachert, AuR 95, 1 ff).

    Dieser richtet sich einmal auf die Sicherung des Arbeitslosengeldanspruches, wie das LAG Niedersachsen in dem bereits zitierten Urteil vom 24.8.1995 (DB 95, 2482, 2483) ausgeführt hat, aber auch darauf, den Auszubildenden den Einstieg in das Berufsleben zu ermöglichen und so erworbene fachliche Qualifikationen zu erhalten (Zachert, AuR 1995, 1, 3).

  • LAG Hamm, 20.12.1996 - 5 Sa 672/96

    Übernahme einer Ausgebildeten als Teilzeitbeschäftigte nach dem TV zur

    Unmöglichkeit wiederum wäre eingetreten, wenn das in § 3 Ziffer 1 TV-BeschSich vorgesehene Arbeitsverhältnis nur im unmittelbaren Anschluß an die Ausbildung, jedenfalls nur während der ersten sechs Monate nach deren Ende begründet werden könnte (so erneut LAG Hamm in den genannten Urteilen; so auch LAG Niedersachsen, Urteil vom 28.08.1995 - 7 Sa 882/95 -, in: DB 1995, S. 2482).

    Aus dem Schreiben von Gesamtmetall geht dagegen nicht hervor, daß die Parteien des Verhandlungsergebnisses in der Begründung eines Teilzeit-Arbeitsverhältnisses eine Abweichung vom Grundsatz der Ziffer 1 schon gar nicht erst erblickt und sie unabhängig von der Zustimmung des Betriebsrats für möglich gehalten hätten (so im Ergebnis erneut auch LAG Niedersachsen, a.a.O., S. 13 der Entscheidungsgründe (in DB 1995, S. 2482 nicht abgedruckt)).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.1996 - 15 Sa 59/96

    Übernahme eines Auszubilden in das reguläre Arbeitsverhältnis gemäß Tarifvertrag

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  • LAG Baden-Württemberg, 11.10.1996 - 18 Sa 35/96

    Anspruch auf Beschäftigung in einem Betrieb nach Abschluss der Berufsausbildung;

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  • BAG, 13.05.1998 - 7 AZR 297/97
    Wie das Landesarbeitsgericht ebenfalls zutreffend entschieden hat, läßt sich ein Anspruch auf Abschluß eines Arbeitsvertrags mit Wirkung erst ab der Rechtskraft einer stattgebenden Entscheidung auch nicht als schadensersatzrechtliche Naturalrestitution begründen (a.A. LAG Niedersachsen Urteil vom 24. August 1995 - 7 Sa 882/95 - LAGE § 611 BGB Einstellungsanspruch Nr. 3).
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