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   LAG Köln, 19.03.2008 - 7 Sa 919/07   

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https://dejure.org/2008,7988
LAG Köln, 19.03.2008 - 7 Sa 919/07 (https://dejure.org/2008,7988)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.03.2008 - 7 Sa 919/07 (https://dejure.org/2008,7988)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. März 2008 - 7 Sa 919/07 (https://dejure.org/2008,7988)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung; Schriftform; dringende betriebliche Erfordernisse

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 623 BGB, 1 Abs. 2 KSchG
    Betriebsbedingte Kündigung; Schriftform; dringende betriebliche Erfordernisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Formunwirksamkeit einer Kündigungserklärung per E-Mail außerhalb der Drei-Wochen-Frist; Anforderungen an die Darlegung dringender betrieblicher Erfordernisse bei der betriebsbedingten Kündigung des Angestellten eines Gartencenters

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    E-Mail-Kündigung und Drei-Wochen-Frist

  • ra-felsmann.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses per e-mail

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Kündigung per Email auch nach Dreiwochenfrist anfechtbar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 283/05

    § 4 KSchG nF bei Kündigungszugang vor dem 1. Januar 2004

    Auszug aus LAG Köln, 19.03.2008 - 7 Sa 919/07
    Die Nichtigkeit einer gemäß § 623 BGB formunwirksamen Kündigung kann der Arbeitnehmer auch außerhalb der 3-Wochen-Frist des § 623 BGB geltend machen (BAG vom 9.2.2006, 6 AZR 283/05; ErfKomm/Müller-Glöge, § 623 BGB Rdnr.24).
  • OLG Hamburg, 22.03.2013 - 11 U 27/12

    Kündigung - Geschäftsführer

    Zwar trifft es zu, dass nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte die Formunwirksamkeit einer Kündigung auch nach Ablauf der Dreiwochenfrist geltend gemacht werden kann, da § 4 KSchG eine schriftliche Kündigung voraussetze (BAG, Urteil vom 28.06.2007, 6 AZR 873/06, juris Rn. 10; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.04.2010, 12 Ta 363/10, juris Rn. 9 m.w.N.; LAG Köln, Urteil vom 19.03.2008, 7 Sa 919/07, juris Rn. 31).
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