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   LAG Baden-Württemberg, 05.01.2007 - 7 Sa 93/06   

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LAG Baden-Württemberg, 05.01.2007 - 7 Sa 93/06 (https://dejure.org/2007,4720)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.01.2007 - 7 Sa 93/06 (https://dejure.org/2007,4720)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Januar 2007 - 7 Sa 93/06 (https://dejure.org/2007,4720)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl - unvollständige Betriebsratsanhörung - Nachschieben von Gründen - Klauselkontrolle bei Formulararbeitsvertrag - Freistellungsklausel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung; Notwendigkeit der Anwendung des Gebots der ausreichenden sozialen Auswahl für den Arbeitgeber auch bei Änderungskündigungen; Kreis der in die soziale Auswahl einzubeziehenden vergleichbaren ...

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; BetrVG § ... 3; ; BetrVG § 102; ; BetrVG § 102 Abs. 1; ; BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 2; ; BetrVG § 102 Abs. 5; ; BetrVG § 102 Abs. 5 Satz 1; ; BGB § 242; ; BGB § 305 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 307 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 611; ; BGB § 613; ; KSchG § 1 Abs. 3; ; KSchG § 1 Abs. 3 Satz 1; ; KSchG § 1 Abs. 3 Satz 2; ; KSchG § 1 Abs. 4; ; KSchG § 2 Satz 1; ; GewO § 106; ; GewO § 106 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlerhafte Sozialauswahl bei Änderungskündigung - unbegründeter Weiterbeschäftigungsanspruch bei entgegenstehendem Direktionsrecht - Bestimmtheit des Weiterbeschäftigungstitels - unwirksame Freistellungsklausel bei Vorausverzicht auf Weiterbeschäftigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 406
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 623/84

    Sozialauswahl bei Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.01.2007 - 7 Sa 93/06
    Es ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber, statt die Arbeitsbedingungen des gekündigten Arbeitnehmers zu ändern, diese Änderung einem anderen vergleichbaren Arbeitnehmer hätte anbieten können, dem sie in sozialer Hinsicht eher zumutbar gewesen wäre (Urteil vom 13.06.1986 - 7 AZR 623/84 - AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 2 der Gründe).

    Die Austauschbarkeit muss sich also auch auf den mit der Änderungskündigung angebotenen Arbeitsplatz beziehen (BAG, Urteil vom 13.06.1986 - 7 AZR 623/84 - a. a. O., zu II 2 der Gründe; BAG, Urteil vom 18.10.1984 - 2 AZR 543/83 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 2 der Gründe).

    Obgleich der Kläger das ihm von der Beklagten im Zusammenhang mit der Änderungskündigung unterbreitete Änderungsangebot nicht unter Vorbehalt angenommen hat, die Parteien also ausschließlich um die Frage der Wirksamkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses streiten, ist gleichwohl das Änderungsangebot einschließlich der insoweit modifiziert zu beachtenden Grundsätze der Sozialauswahl in die Prüfung der Sozialwidrigkeit mit einzubeziehen (BAG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04 - AP Nr. 81 zu § 2 KSchG 1969, zu B I 1 der Gründe; BAG, Urteil vom 13.06.1986 - 7 AZR 623/84 - AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 244/03

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl nach Widerspruch des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.01.2007 - 7 Sa 93/06
    Aber auch aus Rechtsgründen ist im Rahmen der Sozialauswahl bei unterschiedlichen vertraglichen Arbeitszeiten grundsätzlich von einer Vergleichbarkeit auszugehen (BAG, Urteil vom 22.04.2004 - 2 AZR 244/03 - AP Nr. 67 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B II 3 a der Gründe).

    In einem solchen Fall wäre eine Sozialauswahl nicht zu beanstanden, die bei diesen organisatorischen Rahmenbedingungen ansetzt (BAG, Urteil vom 22.04.2004 - 2 AZR 244/03 - a. a. O., zu B II 3 b der Gründe mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.01.2007 - 7 Sa 93/06
    Dazu gehört auch, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen wirtschaftliche Nachteile und Belastungen soweit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BAG, Urteil vom 11.04.2206 - 9 AZR 557/05 - AP Nr. 17 zu § 307 BGB, zu A I 2 b bb (3) (3.1) der Gründe).
  • LAG München, 07.05.2003 - 5 Sa 297/03

    Freistellungsklausel

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.01.2007 - 7 Sa 93/06
    Insoweit ist allgemein anerkannt, dass generelle, einschränkungslose Freistellungsklauseln unwirksam sind (zum Beispiel LAG München, Urteil vom 07.05.2003 - 5 Sa 297/03 - LAGE § 307 BGB 2002 Nr. 2 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.01.2007 - 7 Sa 93/06
    b) Der Kläger kann seinen Hilfsantrag auf die Anspruchsgrundlage des vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts im Wege der Rechtsfortbildung entwickelten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch stützen (Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, zu C II 2 der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2005 - 2 Ta 23/05

    Vollstreckung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.01.2007 - 7 Sa 93/06
    Sie geht davon aus, dass auch die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels auf Beschäftigung/Weiterbeschäftigung zu den "alten", "bisherigen", "vertraglichen" oder "unveränderten" Bedingungen bejaht werden kann, wenn sich die Einzelheiten der Beschäftigungsweise unter Heranziehung der dem Vollstreckungsschuldner zugestellten Urkunden, also von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils sowie aus sonstigen im Urteil in Bezug genommenen Urkunden, auch für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennen lassen (zum Beispiel LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.02.2005 - 2 Ta 23/05 - NZA-RR 2005, 550 f., zu II 2 a der Gründe mit zahlreichen Nachweisen).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.01.2007 - 7 Sa 93/06
    Dabei kann die tarifliche Eingruppierung - vor allem bei ausgesprochenen Hilfstätigkeiten - für die Beurteilung der Vergleichbarkeit in engen Grenzen herangezogen werden (zum Beispiel BAG, Urteil vom 05.12.2002 - 2 AZR 697/01 - AP Nr. 60 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I 3 a der Gründe).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 241/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.01.2007 - 7 Sa 93/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Kreis der in die soziale Auswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der beabsichtigten Kündigung zu bilden (Urteil vom 21.04.2005 - 2 AZR 241/04 - AP Nr. 74 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I 3 der Gründe).
  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.01.2007 - 7 Sa 93/06
    Die Austauschbarkeit muss sich also auch auf den mit der Änderungskündigung angebotenen Arbeitsplatz beziehen (BAG, Urteil vom 13.06.1986 - 7 AZR 623/84 - a. a. O., zu II 2 der Gründe; BAG, Urteil vom 18.10.1984 - 2 AZR 543/83 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.01.2007 - 7 Sa 93/06
    Sie hat nämlich den Betriebsrat objektiv unvollständig angehört, weswegen es ihr verwehrt ist, im Kündigungsschutzprozess die dem Betriebsrat nicht mitgeteilten Gründe nachzuschieben (ständige Rechtsprechung des BAG, zum Beispiel Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 536/02 - AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B II 3 a der Gründe; BAG, Urteil vom 02.06.2005 - 2 AZR 480/04 - AP Nr. 75 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02

    Kündigung - Sozialauswahl - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 495/85

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Betriebsratsanhörung zur

  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

  • LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1197/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

    Die Austauschbarkeit muss sich also auch auf den mit der Änderungskündigung angebotenen Arbeitsplatz beziehen (BAG Urteil vom 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - DB 2007, 2097; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 05. Januar 2007 - 7 Sa 93/06 - NZA-RR 2007, 406).

    Ein Arbeitgeber ist danach nicht mit dem Vortrag gemäß § 102 BetrVG präkludiert, eine von ihm nicht durchgeführte Sozialauswahl hätte an der sozialen Rechtfertigung der ausgesprochenen Kündigung nichts geändert (anders: LAG Baden-Württemberg Urteil vom 05. Januar 2007 - 7 Sa 93/06 - NZA-RR 2007, 406).

  • LAG Hessen, 29.04.2009 - 18 Sa 1196/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

    Die Austauschbarkeit muss sich also auch auf den mit der Änderungskündigung angebotenen Arbeitsplatz beziehen (BAG Urteil vom 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - DB 2007, 2097; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 05. Januar 2007 - 7 Sa 93/06 - NZA-RR 2007, 406).

    Ein Arbeitgeber ist danach nicht mit dem Vortrag gemäß § 102 BetrVG präkludiert, eine von ihm nicht durchgeführte Sozialauswahl hätte an der sozialen Rechtfertigung der ausgesprochenen Kündigung nichts geändert (anders: LAG Baden-Württemberg Urteil vom 05. Januar 2007 - 7 Sa 93/06 - NZA-RR 2007, 406).

  • LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1188/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

    Die Austauschbarkeit muss sich also auch auf den mit der Änderungskündigung angebotenen Arbeitsplatz beziehen (BAG Urteil vom 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - DB 2007, 2097; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 05. Januar 2007 - 7 Sa 93/06 - NZA-RR 2007, 406).

    Ein Arbeitgeber ist danach nicht mit dem Vortrag gemäß § 102 BetrVG präkludiert, eine von ihm nicht durchgeführte Sozialauswahl hätte an der sozialen Rechtfertigung der ausgesprochenen Kündigung nichts geändert (anders: LAG Baden-Württemberg Urteil vom 05. Januar 2007 - 7 Sa 93/06 - NZA-RR 2007, 406).

  • LAG Hessen, 26.11.2008 - 18 Sa 1194/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

    Die Austauschbarkeit muss sich also auch auf den mit der Änderungskündigung angebotenen Arbeitsplatz beziehen (BAG Urteil vom 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - DB 2007, 2097; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 05. Januar 2007 - 7 Sa 93/06 - NZA-RR 2007, 406) .

    Ein Arbeitgeber ist danach nicht mit dem Vortrag gemäß § 102 BetrVG präkludiert, eine von ihm nicht durchgeführte Sozialauswahl hätte an der sozialen Rechtfertigung der ausgesprochenen Kündigung nichts geändert (anders: LAG Baden-Württemberg Urteil vom 05. Januar 2007 - 7 Sa 93/06 - NZA-RR 2007, 406).

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine

    cc) Die Kammer teilte daher die "methodologischen" Bedenken des LAG Baden-Württembergs bei der Entwicklung des sog. allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs (LAG Baden-Württemberg vom 5. Januar 2007 - 7 Sa 93/06, juris Rn. 60; LAG Baden-Württemberg vom 13. April 2006 - 7 Sa 29/06, juris Rn. 18).
  • ArbG Freiburg, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine

    cc) Die Kammer teilte daher die "methodologischen" Bedenken des LAG Baden-Württembergs bei der Entwicklung des sog. allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs (LAG Baden-Württemberg vom 5. Januar 2007 - 7 Sa 93/06, juris Rn. 60; LAG Baden-Württemberg vom 13. April 2006 - 7 Sa 29/06, juris Rn. 18).
  • LAG Hamburg, 22.10.2008 - 5 SaGa 5/08

    Schlussredakteur ist kein Tendenzträger - Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung -

    Dies wäre ein unsinniges Ergebnis, das im Übrigen auch unangemessen wäre und zur Unwirksamkeit der Klausel führen müsste (LAG Baden-Württemberg 05.01.2007 - 7 Sa 93/06 - Juris).
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 28.10.2021 - 4 Ca 235/21

    Änderungskündigung - Gleichbehandlungsinteresse - Weisungsrecht

    Es ist zu prüfen, ob Arbeitgeber*innen, statt die Arbeitsbedingungen zu ändern, diese Änderung anderen vergleichbaren Arbeitnehmer*innen hätte anbieten können, denen sie in sozialer Hinsicht eher zumutbar gewesen wäre (LAG Baden-Württemberg vom 5. Januar 2007 - 7 Sa 93/06).
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