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   LAG Hessen, 21.01.1992 - 7 Sa 933/91   

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https://dejure.org/1992,11223
LAG Hessen, 21.01.1992 - 7 Sa 933/91 (https://dejure.org/1992,11223)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21.01.1992 - 7 Sa 933/91 (https://dejure.org/1992,11223)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21. Januar 1992 - 7 Sa 933/91 (https://dejure.org/1992,11223)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Ergänzung eines Arbeitsvertrages; Anforderungen an die Beachtung der Pfändungsgrenzen; Geltung einer bereits gezahlten Jahresleistung als Vorschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 840
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

    Aus diesem Grund ist in Rechtsprechung und Kommentarliteratur weitgehend anerkannt, daß der Gratifikationsanspruch nicht als Vorschuß angesehen und - auch im Tarifvertrag - nicht als solcher vereinbart werden darf, um nicht die Schutzfunktion des § 394 BGB zu umgehen (BAG 6. Dezember 1963 - 5 AZR 169/63 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 28; LAG Frankfurt 21. Januar 1992 - 7 Sa 933/91 - NZA 1992, 840; vgl. Arbeitsgericht Göttingen 4. Mai 1956 - Ca 269/56 - AP BGB § 394 Nr. 2; aA Schaub Arbeitsrechtshandbuch 8. Aufl. § 78 V 5 und 6; auch Staudinger-Peters BGB 13. Bearbeitung § 196 Rn. 51).
  • LAG München, 08.02.2006 - 10 Sa 465/05

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag bei Abschluss eines einen

    Auch bei unklarer Verweisung des Arbeitsvertrags wird eine Auslegung regelmäßig ergeben, dass der Tarifvertrag gelten soll, der bei kongruenter Tarifbindung gem. § 4 Abs. 1 TVG anzuwenden wäre (vgl. BAG vom 13.11.2002 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG "Bezugnahme auf Tarifvertrag"; LAG Frankfurt NZA 1992, 840).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.06.2005 - 11 Sa 805/04

    Lohnansprüche - einzelvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - Klagerücknahme

    Damit gilt die Vermutung, dass im Zweifel eine Bezugnahme auf die einschlägigen Tarifverträge, d.h. diejenigen, die gelten würden (§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVG), wenn beide Arbeitsvertragsparteien tarifgebunden wären, erfolgt (vgl. BAG Urteil vom 13.11.2002 - 4 AZR 393/01 -, NZA 2003, 1039; LAG Frankfurt Urteil vom 21.01.1992, NZA 1992, 840; LAG Berlin Urteil vom 05.12.1994, AP TVG § 4 Nachwikung Nr. 20; DLW/Pfeiffer, H/Rz. 193, 194).
  • LAG München, 10.12.1999 - 10 Sa 543/99

    Tarifkonkurrenz: Spezialitätsprinzip

    Dieser Tarifvertrag galt unabhängig davon, ob auf diesen bereits im § 14 des Arbeitsvertrags der Parteien Bezug genommen war (vgl. LAG Frankfurt NZA 1992, 840) und bereits dadurch dessen Bestimmungen zu einer schuldrechtlichen Geltung für das Arbeitsverhältnis der Parteien führte (vgl. BAG v. 06.12.1990 -- AP Nr. 2 zu § 1 TVG "Bezugnahme auf Tarifvertrag"; Gaul NZA 1998, 9).
  • LAG Hamm, 30.07.1999 - 10 Sa 744/99

    Arbeitsverhältnis - Kündigung - Rückzahlung der Gratifikation

    Das Aufrechnungsverbot ist auch zu beachten, wenn aufgrund einer Rückzahlungsklausel die Rückzahlung der gezahlten Gratifikation geltend gemacht wird (ArbG Bochum, Urteil vom 17.02.1971 - DB 1971, 282; ArbG Bochum, Urteil vom 18.06.1971 - DB 1971, 2366; LAG Frankfurt/M., Urteil vom 21.01.1992 - NZA 1992, 840; Schaub, aaO., § 78 V 6; Roehsler, aaO., Rdn. 242 ff., 250; Lipke u.a., aaO., Rdn, 241 m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 07.06.1995 - 4 Sa 2/95
    Dabei kann der Beklagten mit dem LAG Frankfurt (NZA 1992, 840) auch darin gefolgt werden, daß vorrangig von zwei Auslegungsgrundsätzen auszugehen ist, nämlich daß sich die arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel im Zweifel auf den einschlägigen Tarifvertrag und weiterhin im Zweifel auf den für den Beschäftigungsbetrieb und nicht den für den Unternehmenssitz einschlägigen Tarifvertrag bezieht.
  • LAG Hamburg, 07.06.1995 - 4 Sa 115/94

    Arbeitszeit: Auslegung einer arbeitsvertraglichen Inbezugnahmeklausel;

    Dabei kann der Beklagten mit dem LAG Frankfurt (NZA 1992, 840) auch darin gefolgt werden, dass vorrangig von zwei Auslegungsgrundsätzen auszugehen ist, nämlich dass sich die arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel im Zweifel auf den einschlägigen Tarifvertrag und weiterhin im Zweifel auf den für den Beschäftigungsbetrieb und nicht den für den Unternehmenssitz einschlägigen Tarifvertrag bezieht.
  • LAG Hamburg, 17.01.1996 - 4 Sa 24/95

    Ablösung individualrechtlicher und kollektivrechtlicher Regelungen durch

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  • LAG Hamburg, 07.06.1995 - 4 Sa 1/95

    Anwendbarkeit eines Haustarifvertrages; Anspruch auf vermögenswirksame

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  • LAG Hamburg, 29.11.1995 - 8 Sa 1/95

    Streit zwischen einem Arbeitnehmer und dem neuen Arbeitgeber über die

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