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   LAG Niedersachsen, 23.07.2015 - 7 SaGa 614/15   

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LAG Niedersachsen, 23.07.2015 - 7 SaGa 614/15 (https://dejure.org/2015,39085)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.07.2015 - 7 SaGa 614/15 (https://dejure.org/2015,39085)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - 7 SaGa 614/15 (https://dejure.org/2015,39085)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässige Klageerweiterung in der Berufungsinstanz; Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 529; ZPO § 533; ZPO § 91a
    Unzulässige Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klageerweiterung auf Betriebsübernehmer - im Berufungsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzspezifisches Freistellungsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    (Weiter-)Beschäftigung - per einstweiliger Verfügung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.07.2015 - 7 SaGa 614/15
    Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der neue Beklagte zustimmt oder seine Zustimmung rechtsmissbräuchlich verweigert (BGH vom 26.02.1987, VII ZR 58/86; BAG vom 18.05.2010, 1 AZR 864/08, Rn. 8; Zöller-Greger, § 263 ZPO, Rn. 19).

    Die Verweigerung der Zustimmung ist somit immer dann rechtsmissbräuchlich, wenn ein schutzwürdiges Interesse der neuen Beklagten an der Weigerung nicht zu erkennen und ihr nach der gesamten Sachlage zuzumuten ist, in den bereits im Berufungsrechtszug schwebenden Rechtsstreit einzutreten (BGH vom 26.02.1987, VII ZR 58/86, Rn. 11).

  • BAG, 18.05.2010 - 1 AZR 864/08

    Feststellungsinteresse - Betriebsübergang - Parteiwechsel

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.07.2015 - 7 SaGa 614/15
    Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der neue Beklagte zustimmt oder seine Zustimmung rechtsmissbräuchlich verweigert (BGH vom 26.02.1987, VII ZR 58/86; BAG vom 18.05.2010, 1 AZR 864/08, Rn. 8; Zöller-Greger, § 263 ZPO, Rn. 19).
  • BGH, 04.10.1985 - V ZR 136/84

    Voraussetzungen der Parteienerweiterung im Berufungsverfahren

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.07.2015 - 7 SaGa 614/15
    In der Regel wird ein Missbrauch nur dann vorliegen, wenn es ersichtlich an jedem schutzwürdigen Interesse für die Weigerung fehlt und der neue Beklagte keine irgendwie geartete Schlechterstellung zu befürchten hat (BGH vom 04.10.1985, V ZR 136/84, Rn. 5).
  • LAG Hamm, 27.09.2000 - 2 Sa 1178/00

    Beschäftigungsanspruch: Freistellung durch den Insolvenzverwalter mangels Masse

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.07.2015 - 7 SaGa 614/15
    Bei der Ausübung des billigen Ermessens können auch soziale Gesichtspunkte eine Rolle spielen (LAG Hamm vom 27.09.2000, 2 Sa 1178/00, Rn. 29 und 30).
  • LAG Nürnberg, 30.08.2005 - 6 Sa 273/05

    Insolvenz - Freistellung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.07.2015 - 7 SaGa 614/15
    Dieses Freistellungsrecht besteht dabei nur, wenn und soweit der Insolvenzverwalter gleichzeitig alles tut, um das Arbeitsverhältnis des freigestellten Arbeitnehmers zu beenden, und wenn er unverzüglich die Kündigung des Arbeitnehmers zum frühestmöglichen Zeitpunkt betreibt (LAG Nürnberg vom 30.08.2005, 6 Sa 273/05, Rn. 4 und 5 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 26.10.2005 - 2 Sa 1682/05

    Zum Freistellungsrecht des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.07.2015 - 7 SaGa 614/15
    Es müssen besondere Gründe vorliegen, die ein Abwarten der Entscheidung in der ersten Instanz als nicht hinnehmbar erscheinen lassen (LAG Hamm vom 26.10.2005, 2 Sa 1682/05, Rn. 22).
  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.07.2015 - 7 SaGa 614/15
    Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, seinen Arbeitnehmer vertragsgemäß zu beschäftigen (§§ 611, 613 BGB i. V. m. § 242 BGB, Artikel 1 und 2 GG; ständige Rechtsprechung des BAG seit dem Urteil vom 10.11.1955, 2 AZR 591/5, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 141/00

    Berichtigung des Rubrums - Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.07.2015 - 7 SaGa 614/15
    Der Arbeitgeber ist daher berechtigt, den Arbeitnehmer zu suspendieren, wenn er hierfür ein überwiegendes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann (BAG vom 15.03.2001, 2 AZR 141/00, AP Nr. 46 zu § 4 KSchG, Rn. 64).
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