Rechtsprechung
OLG München, 03.08.2016 - 7 St 5/14 (2) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Tötung eines Regimekritikers aus niedrigen Beweggründen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- archive.is (Pressebericht, 03.08.2016)
Kroatische Ex-Agenten wegen Mordes verurteilt
- zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 28.07.2015)
Jugoslawien-Prozess: Mordkommando aus der Heimat
- taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.10.2014)
Im Auftrag Belgrads
- taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.10.2014)
Prozess gegen Exgeheimdienstler: Mord im Auftrag Jugoslawiens
- spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.10.2014)
Auftragsmord nach 31 Jahren in München vor Gericht: Jugoslawische Staatsgeheimnisse
- spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.10.2015)
Prozess gegen jugoslawische Geheimdienstler: Mordopfer spionierte für den BND
Besprechungen u.ä.
- dw.com (Interview mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.10.2015)
Heintschel-Heinegg: "Kroatien war nicht sehr hilfreich"
In Nachschlagewerken (2)
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugOLG München, 03.08.2016 - 7 St 5/14
Tötung eines Regimekritikers aus niedrigen Beweggründen
OLG München, 01.09.2014 - 7 St 5/14Josip Perkovic
Josip Perkovic
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugOLG München, 03.08.2016 - 7 St 5/14
Tötung eines Regimekritikers aus niedrigen Beweggründen
OLG München, 16.07.2008 - 6 St 5/05Strafverfahren gegen Krunoslav P. (58) wegen Beteiligung an der Ermordung des
Liste von Attentaten auf Exilkroaten (1945-1992)
Sonstiges
- archive.is (Terminmitteilung, 11.02.2016)
Strafverfahren gegen Josip P. und Zdravko M. wegen Beihilfe zum Mord
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- OLG München, 16.07.2008 - 6 St 5/05
Strafverfahren gegen Krunoslav P. (58) wegen Beteiligung an der Ermordung des …
Auszug aus OLG München, 03.08.2016 - 7 St 5/14
Der Eigentümer der Garage war der Informant des Staatssicherheitsdienstes (SDS) der Sozialistischen Republik Kroatien (SRH) K. P., der mit Urteil des Oberlandesgerichts München vom 16. Juli 2008, rechtskräftig seit dem 11. Februar 2009 (Aktenzeichen: 6 St 5/05 (2)), wegen dieses Mordes an S. D. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.Er wirkte bereits im Verfahren gegen K. P. vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München (Az.: 6 St 5/05 [2]) als Gutachter mit.
P. hatte sich nach seinen eigenen, mit seinen Ausweispapieren und den Feststellungen im gegen ihn ergangenen Urteil des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts München vom 16. Juli 2008 (Az.: 6 St 5/05 [2]) in Einklang stehenden Angaben während der Niederschlagung des "kroatischen Frühlings" nach Westberlin begeben und politisches Asyl beantragt.
Die Feststellungen zu 2. gründen auf dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 16. Juli 2008 (Az.: 6 St 5/05).
Auch das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 16. Juli 2008 (Az.: 6 St 5/05 (2)) belegt diese Einlassungsvariante.
- BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre
Auszug aus OLG München, 03.08.2016 - 7 St 5/14
Der BGH hat in seiner Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Mitgliedern des Nationalen Verteidigungsrats der DDR für vorsätzliche Tötungen von Flüchtlingen durch Grenzsoldaten der DDR (BGHSt 40, 218 ff.) ausgeführt:.Auf die im Einzelfall möglicherweise nur schwer zu beantwortende Frage der Gutoder Bösgläubigkeit des unmittelbar Handelnden kommt es bei dieser Lösung nicht an." (BGHSt 40, 218, 236 f.).
- BGH, 11.07.2003 - 2 StR 531/02
Urteil wegen Angriffs auf Angehörige der "Skinhead"-Szene aufgehoben
Auszug aus OLG München, 03.08.2016 - 7 St 5/14
cc) Einen Anhaltspunkt für die Beurteilung des vorliegenden Falles gibt vielmehr die Auffassung, dass niedrige Beweggründe dann vorliegen können, wenn dem Opfer das Lebensrecht allein wegen seiner Zugehörigkeit zu einer politischen, sozialen oder ethnischen Gruppe abgesprochen wird und es in entpersönlichter Weise quasi als Repräsentant einer Gruppe getötet werden soll (vgl. BGH, NStZ 2004, 89).Insgesamt lässt das Motiv der Angeklagten eine eklatante Missachtung des Lebens und der Persönlichkeit eines anderen Menschen erkennen, die nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert ist (vgl. BGH, NStZ 2004, 89).
- BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87
Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers
Auszug aus OLG München, 03.08.2016 - 7 St 5/14
Bei der Bewertung sind die Umstände der Tat sowie die Lebensverhältnisse und die Persönlichkeit des Täters in eine Gesamtwürdigung einzubeziehen (BGHSt 35, 116, 127; 47, 128, 130). - BGH, 11.10.2005 - 1 StR 250/05
Anstiftung zum Mord (Heimtücke; Arglosigkeit bei nicht abwehrbarem Angriff; …
Auszug aus OLG München, 03.08.2016 - 7 St 5/14
Die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit des Opfers eines Tötungsdelikts kann allerdings auch dann bestehen, wenn der Täter ihm zwar offen entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGH, NStZ 2006, 96). - BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51
Mittelbare Täterschaft durch Anzeige und Herbeiführung einer Verhandlung vor …
Auszug aus OLG München, 03.08.2016 - 7 St 5/14
Darüber hinaus kommt eine so verstandene mittelbare Täterschaft auch in Fällen in Betracht, in denen, wie in dem der Entscheidung BGHSt 3, 110 zugrundeliegenden Sachverhalt, der Täter bewußt einen rechtswidrig handelnden Staatsapparat für die Verfolgung eigener Ziele ausnutzt. - BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92
Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung - …
Auszug aus OLG München, 03.08.2016 - 7 St 5/14
a) Bei einem Motivbündel ist maßgeblich, durch welches Motiv die Tat ihre wesentliche Kennzeichnung, ihr Gepräge erhält (BGH, NStZ 1993, 341). - BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01
Grundlose Tötung als Mord
Auszug aus OLG München, 03.08.2016 - 7 St 5/14
Bei der Bewertung sind die Umstände der Tat sowie die Lebensverhältnisse und die Persönlichkeit des Täters in eine Gesamtwürdigung einzubeziehen (BGHSt 35, 116, 127; 47, 128, 130). - BGH, 28.11.2007 - 2 StR 477/07
Mord (niedrige Beweggründe; motivlose Tötung; Verdeckungsabsicht; eskalierendes …
Auszug aus OLG München, 03.08.2016 - 7 St 5/14
Hinzu kommt der Vertrauensbruch (vgl. hierzu: BGHSt 52, 96), den die Angeklagten mit Hilfe ihres Komplizen K. P. begangen haben. - BGH, 30.08.2012 - 4 StR 84/12
Versuchter Mord (Heimtücke bei grundsätzlicher Angst des Opfers vor dem Täter: …
Auszug aus OLG München, 03.08.2016 - 7 St 5/14
Die Rechtsprechung hat daher auch bei Opfern, die aufgrund von bestehenden Konfliktsituationen oder früheren Bedrohungen dauerhaft Angst um ihr Leben haben, einen Wegfall der Arglosigkeit erst dann in Betracht gezogen, wenn für sie ein akuter Anlass für die Annahme bestand, dass der ständig befürchtete schwerwiegende Angriff auf ihr Leben oder ihre körperliche Unversehrtheit nun unmittelbar bevorsteht (BGH NStZ 2013, 337 m. w. Nachw.). - BGH, 08.05.1951 - 1 StR 168/51
Rechtsprechung
OLG München, 01.09.2014 - 7 St 5/14 |
Kurzfassungen/Presse (2)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugOLG München, 03.08.2016 - 7 St 5/14
Tötung eines Regimekritikers aus niedrigen Beweggründen
OLG München, 01.09.2014 - 7 St 5/14Josip Perkovic
Josip Perkovic
Verfahrensgang
Rechtsprechung
OLG München, 01.10.2014 - 7 St 5/14 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- BGH, 21.04.2016 - StB 5/16
Fortdauernder Vollzug der Untersuchungshaft während der Hauptverhandlung …
Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Haftfortdauerbeschluss des Oberlandesgerichts München vom 1. Oktober 2014 (7 St 5/14) wird verworfen.Erneut und bislang letztmalig hat der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts München durch Beschluss vom 1. Oktober 2014 (7 St 5/14 (2)), mit dem die Akten dem Bundesgerichtshof im Haftprüfungsverfahren gemäß §§ 121, 122 StPO vorgelegt worden sind, Haftfortdauer gegen den Angeklagten angeordnet.