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LG Lübeck, 11.01.2021 - 7 T 10/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oldenburg/Holstein, 17.12.2020 - 63 XVII 554
- LG Lübeck, 11.01.2021 - 7 T 10/21
Papierfundstellen
- FamRZ 2021, 713
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.07.2015 - XII ZB 89/15
BGH hält Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen für teilweise …
Auszug aus LG Lübeck, 11.01.2021 - 7 T 10/21
Während er in den Beschlüssen vom 27.06.2012 (FamRZ 2012, 1372) und vom 01.07.2015 (FamRZ 2015, 1484) ohne nähere Begründung offenbar von der Zulässigkeit der Erstbeschwerde des Vorsorgebevollmächtigten bzw. Betreuers ausgegangen ist, hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 15.07.2015 (…FGPrax 2015, 287, Rn. 11) ebenfalls ohne weitere Begründung ausgeführt, das Beschwerdegericht habe bei der Beschwerde gegen die Ablehnung der Genehmigung einer beantragten ärztlichen Zwangsmaßnahme "die nicht beschwerdeberechtigte Betreuerin als Beschwerdeführerin angesehen" und sei "nicht von einem Rechtsmittel namens der Betroffenen im Sinn des § 335 Abs. 3 FamFG ausgegangen". - BGH, 27.06.2012 - XII ZB 24/12
Betreuung: Anbringen von Bettgittern und Fixierung als genehmigungspflichtige …
Auszug aus LG Lübeck, 11.01.2021 - 7 T 10/21
Während er in den Beschlüssen vom 27.06.2012 (FamRZ 2012, 1372) und vom 01.07.2015 (FamRZ 2015, 1484) ohne nähere Begründung offenbar von der Zulässigkeit der Erstbeschwerde des Vorsorgebevollmächtigten bzw. Betreuers ausgegangen ist, hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 15.07.2015 (…FGPrax 2015, 287, Rn. 11) ebenfalls ohne weitere Begründung ausgeführt, das Beschwerdegericht habe bei der Beschwerde gegen die Ablehnung der Genehmigung einer beantragten ärztlichen Zwangsmaßnahme "die nicht beschwerdeberechtigte Betreuerin als Beschwerdeführerin angesehen" und sei "nicht von einem Rechtsmittel namens der Betroffenen im Sinn des § 335 Abs. 3 FamFG ausgegangen". - BGH, 15.07.2015 - XII ZB 144/15
Unterbringungssache: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen einen die Sache …
Auszug aus LG Lübeck, 11.01.2021 - 7 T 10/21
Während er in den Beschlüssen vom 27.06.2012 (FamRZ 2012, 1372) und vom 01.07.2015 (FamRZ 2015, 1484) ohne nähere Begründung offenbar von der Zulässigkeit der Erstbeschwerde des Vorsorgebevollmächtigten bzw. Betreuers ausgegangen ist, hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 15.07.2015 (FGPrax 2015, 287, Rn. 11) ebenfalls ohne weitere Begründung ausgeführt, das Beschwerdegericht habe bei der Beschwerde gegen die Ablehnung der Genehmigung einer beantragten ärztlichen Zwangsmaßnahme "die nicht beschwerdeberechtigte Betreuerin als Beschwerdeführerin angesehen" und sei "nicht von einem Rechtsmittel namens der Betroffenen im Sinn des § 335 Abs. 3 FamFG ausgegangen".