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LG Itzehoe, 25.02.1987 - 7 T 105/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pfändbarketi einer offenen Kreditlinie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 829
Verfahrensgang
- AG Itzehoe, 10.01.1986 - 16 M 199/86
- LG Itzehoe, 25.02.1987 - 7 T 105/86
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 819
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.01.1985 - IX ZR 65/84
Pfändung von Ansprüchen aus Girovertrag: Pfändbarkeit der Ansprüche des …
Auszug aus LG Itzehoe, 25.02.1987 - 7 T 105/86
Der BGH hat die Pfändbarkeit in der Entscheidung NJW 85, 1218 offengelassen, weil er über diese Frage nicht zu entscheiden hatte.
- LG Hamburg, 10.05.2005 - 303 O 561/04
Zahlung unter geduldeter Überziehung eines Bankkontos vor der Insolvenz
Der Kläger kann sich im Zusammenhang mit der Frage, ob das im Rahmen einer geduldeten Überziehung gewährte Darlehen zumindest für eine "juristische" oder " logischen Sekunde" pfändbar ist, schließlich auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidungen des Landgerichts Hamburg vom 23. Dezember 1985 - 9 T 147/85 - (NJW 1986, 998) und des Landgerichts Itzehoe vom 25. Februar 1987 - 7 T 105/86 - (WM 1988, 230) berufen, weil sie die Frage der Pfändbarkeit einer eingeräumten Kreditlinie und nicht die einer geduldeten Überziehung betreffen.