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Rechtsprechung
   LG Gießen, 10.05.2007 - 7 T 134/07   

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https://dejure.org/2007,17598
LG Gießen, 10.05.2007 - 7 T 134/07 (https://dejure.org/2007,17598)
LG Gießen, Entscheidung vom 10.05.2007 - 7 T 134/07 (https://dejure.org/2007,17598)
LG Gießen, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 7 T 134/07 (https://dejure.org/2007,17598)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neuanlage von Wachstumsbriefen aus dem Nachlass ; Voraussetzungen für die Bestellung eines Nachlasspflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2007, 665
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 02.05.2003 - 14 Wx 3/03

    Weitere Beschwerde im Verfahren der Anordnung einer Nachlasspflegschaft:

    Auszug aus LG Gießen, 10.05.2007 - 7 T 134/07
    Allerdings ist allgemein anerkannt, dass der Erbe auch dann unbekannt ist, wenn mehrere Erben in Betracht kommen und sich der Tatrichter nicht ohne weitere Ermittlungen davon überzeugen kann, wer Erbe ist (Palandt, a. a. O.; OLG Karlsruhe, Rpfleger 2003, 585; OLG Frankfurt, a. a. O.), wobei Situationen gemeint sind, in denen weitere Sachaufklärung, z. B. bezüglich der Testierfähigkeit, erforderlich ist.
  • OLG Frankfurt, 23.11.2004 - 20 W 91/04

    Anordnung und Aufrechterhaltung von Nachlasspflegschaft: Überzeugungsbildung des

    Auszug aus LG Gießen, 10.05.2007 - 7 T 134/07
    Bekannt ist der Erbe im Sinne von § 1960 BGB bereits dann, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine bestimmte Person Erbe geworden ist (OLG Köln, FamRZ 1998, 435; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2005, 442; Palandt, BGB, 66. Aufl. § 1960, Rz. 6).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 25/11

    Zur Wirksamkeit einer zunächst zurückgehaltenen amtsempfangsbedürftigen

    Das muss aber auch gelten, wenn die Erteilung des Erbscheins allein von ungeklärten Rechtsfragen abhängt (so im Ergebnis LG Gießen, Rpfleger 2007, 665 ff) und zudem der Nachlass so groß und infolge der schon zu Zeiten des Erblassers streitigen Finanztransaktionen unübersichtlich ist, dass keinem der beiden Erbprätendenten vor einer endgültigen Klärung die Bevorzugung des anderen zugemutet werden kann.
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Rechtsprechung
   LG Limburg, 27.11.2008 - 7 T 134/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,27936
LG Limburg, 27.11.2008 - 7 T 134/07 (https://dejure.org/2008,27936)
LG Limburg, Entscheidung vom 27.11.2008 - 7 T 134/07 (https://dejure.org/2008,27936)
LG Limburg, Entscheidung vom 27. November 2008 - 7 T 134/07 (https://dejure.org/2008,27936)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus LG Limburg, 27.11.2008 - 7 T 134/07
    § 1 Abs. 2 Satz 2 RVG eröffnet Rechtsanwälten grundsätzlich die Möglichkeit, die Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben über § 1835 Abs. 3 BGB abzurechnen, und zwar, trotz des Ausschlusses des § 1835 Abs. 3 BGB in § 67a Abs. 1 Satz 1 FGG, auch im Rahmen einer Tätigkeit als Verfahrenspfleger (vgl. BT-Drucks. 13/158 S. 41; BVerfG FamRZ 2000, 345, 347; BtPrax 2000, 120, 122; BGHZ 139, 309, 311f.; BayObLG FamRZ 2002, 1201).

    17 Eine Abrechnung auf der Grundlage des RVG ist aber nur gerechtfertigt, wenn die zu bewältigende Aufgabe besondere rechtliche Fähigkeiten fordert und daher eine originär anwaltliche Dienstleistung darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345, 348; BGH aaO).

  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvL 1/99

    Unzulässige Richtervorlagen zur Vergütung von Verfahrenspflegern nach FGG

    Auszug aus LG Limburg, 27.11.2008 - 7 T 134/07
    Es muss sich um eine Aufgabe handeln, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit einschließt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280, 1282; 2000, 1284 f.).

    Als derartige rechtsanwaltsspezifische Tätigkeit anzusehen ist etwa die gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1284 f.) sowie die außergerichtliche Vertretung in rechtlich besonders schwierig gelagerten Fällen oder Verhandlungen (vgl. BayObLGZ 2001, 368, 372).

  • BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 268/01

    Vergütung des Rechtsanwaltes als Betreuer

    Auszug aus LG Limburg, 27.11.2008 - 7 T 134/07
    Abzustellen ist hierbei darauf, ob gerade auch ein Verfahrenspfleger mit einer Qualifikation, die ihm Anspruch auf Honorierung seiner Tätigkeit nach der höchsten Vergütungsstufe gibt, im konkreten Fall einen Rechtsanwalt zu Rate gezogen hätte (BGH NJW 2007, 844, 846; BayObLGZ 2004, 339, 345; BayObLGZ 2001, 368, 371).

    Als derartige rechtsanwaltsspezifische Tätigkeit anzusehen ist etwa die gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1284 f.) sowie die außergerichtliche Vertretung in rechtlich besonders schwierig gelagerten Fällen oder Verhandlungen (vgl. BayObLGZ 2001, 368, 372).

  • BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01

    Vergütung des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren

    Auszug aus LG Limburg, 27.11.2008 - 7 T 134/07
    § 1 Abs. 2 Satz 2 RVG eröffnet Rechtsanwälten grundsätzlich die Möglichkeit, die Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben über § 1835 Abs. 3 BGB abzurechnen, und zwar, trotz des Ausschlusses des § 1835 Abs. 3 BGB in § 67a Abs. 1 Satz 1 FGG, auch im Rahmen einer Tätigkeit als Verfahrenspfleger (vgl. BT-Drucks. 13/158 S. 41; BVerfG FamRZ 2000, 345, 347; BtPrax 2000, 120, 122; BGHZ 139, 309, 311f.; BayObLG FamRZ 2002, 1201).
  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Limburg, 27.11.2008 - 7 T 134/07
    § 1 Abs. 2 Satz 2 RVG eröffnet Rechtsanwälten grundsätzlich die Möglichkeit, die Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben über § 1835 Abs. 3 BGB abzurechnen, und zwar, trotz des Ausschlusses des § 1835 Abs. 3 BGB in § 67a Abs. 1 Satz 1 FGG, auch im Rahmen einer Tätigkeit als Verfahrenspfleger (vgl. BT-Drucks. 13/158 S. 41; BVerfG FamRZ 2000, 345, 347; BtPrax 2000, 120, 122; BGHZ 139, 309, 311f.; BayObLG FamRZ 2002, 1201).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus LG Limburg, 27.11.2008 - 7 T 134/07
    Es muss sich um eine Aufgabe handeln, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit einschließt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280, 1282; 2000, 1284 f.).
  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03

    Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten

    Auszug aus LG Limburg, 27.11.2008 - 7 T 134/07
    Abzustellen ist hierbei darauf, ob gerade auch ein Verfahrenspfleger mit einer Qualifikation, die ihm Anspruch auf Honorierung seiner Tätigkeit nach der höchsten Vergütungsstufe gibt, im konkreten Fall einen Rechtsanwalt zu Rate gezogen hätte (BGH NJW 2007, 844, 846; BayObLGZ 2004, 339, 345; BayObLGZ 2001, 368, 371).
  • BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 125/04

    Kosten des Verfahrenspflegers für Minderjährigen bei Vorbescheid zu

    Auszug aus LG Limburg, 27.11.2008 - 7 T 134/07
    Abzustellen ist hierbei darauf, ob gerade auch ein Verfahrenspfleger mit einer Qualifikation, die ihm Anspruch auf Honorierung seiner Tätigkeit nach der höchsten Vergütungsstufe gibt, im konkreten Fall einen Rechtsanwalt zu Rate gezogen hätte (BGH NJW 2007, 844, 846; BayObLGZ 2004, 339, 345; BayObLGZ 2001, 368, 371).
  • LG Krefeld, 18.07.2013 - 7 T 77/13

    Ersatz von Aufwendungen eines Verfahrenspflegers i.R.d. berufsmäßigen

    Auch eine komplizierte juristische Prüfung kann ergeben, dass diese Bedenken nicht bestehen (vgl. hierzu LG Limburg, Beschluss vom 27.11.2008, 7 T 134/07, Rn 19 f; recherchiert nach juris).
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