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   LG Stade, 29.12.2017 - 7 T 151/17   

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https://dejure.org/2017,56852
LG Stade, 29.12.2017 - 7 T 151/17 (https://dejure.org/2017,56852)
LG Stade, Entscheidung vom 29.12.2017 - 7 T 151/17 (https://dejure.org/2017,56852)
LG Stade, Entscheidung vom 29. Dezember 2017 - 7 T 151/17 (https://dejure.org/2017,56852)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2019, 31
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.07.2014 - IX ZB 13/14

    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde der Medienholding AG Winterthur im

    Auszug aus LG Stade, 29.12.2017 - 7 T 151/17
    Das gilt auch dann, wenn die Begründetheit der Beschwerde auf einen Verstoß gegen Verfahrensvorschriften gestützt wird (BGH, ZInsO 2014, 1552 Rn. 26 ff.).

    Die Regelung des § 253 Abs. 2 Nr. 3 InsO lässt nicht erkennen, dass der Beschwerdeführer vor Einlegung des Rechtsmittels einen Minderheitenschutzantrag gestellt haben muss, sondern begnügt sich ausdrücklich mit einem Vortrag in der Beschwerdebegründung zu einer Schlechterstellung nebst Glaubhaftmachung (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2014 - IX ZB 13/14 -, BGHZ 202, 133-150, Rn. 16).

  • BGH, 29.03.2007 - IX ZB 141/06

    Überprüfung der vom Schuldner erhobenen Verjährungseinrede im

    Auszug aus LG Stade, 29.12.2017 - 7 T 151/17
    Zwar trifft zu, dass mit Rücksicht auf seine Eilbedürftigkeit die Aussetzung eines Insolvenzverfahrens nicht in Betracht kommt (BGH, Beschl. v. 29. März 2007 - IX ZB 141/06, WM 2007, 1132, 1133 Rn. 12) und eine Glaubhaftmachung daher gemäß § 4 InsO, § 294 Abs. 2 ZPO nur auf präsente Beweismittel gestützt werden und dem Antragsteller im Rahmen des § 251 Abs. 2 InsO keine weitere Frist zur Glaubhaftmachung seiner wirtschaftlichen Schlechterstellung zugebilligt werden kann (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - IX ZB 124/09 -" Rn. 11, juris).
  • BGH, 17.12.2009 - IX ZB 124/09

    Umgehung der Obliegenheit der Glaubhaftmachung einer Schlechterstellung durch

    Auszug aus LG Stade, 29.12.2017 - 7 T 151/17
    Zwar trifft zu, dass mit Rücksicht auf seine Eilbedürftigkeit die Aussetzung eines Insolvenzverfahrens nicht in Betracht kommt (BGH, Beschl. v. 29. März 2007 - IX ZB 141/06, WM 2007, 1132, 1133 Rn. 12) und eine Glaubhaftmachung daher gemäß § 4 InsO, § 294 Abs. 2 ZPO nur auf präsente Beweismittel gestützt werden und dem Antragsteller im Rahmen des § 251 Abs. 2 InsO keine weitere Frist zur Glaubhaftmachung seiner wirtschaftlichen Schlechterstellung zugebilligt werden kann (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - IX ZB 124/09 -" Rn. 11, juris).
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