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LG Cottbus, 17.01.2002 - 7 T 165/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Berücksichtigung einer Sollmiete bei der Berechnung der Zwangsverwaltervergütung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Cottbus, 06.04.2001 - 59 L 22/98
- LG Cottbus, 17.01.2002 - 7 T 165/01
Papierfundstellen
- Rpfleger 2002, 475
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 19.10.2000 - 1 BvR 2365/98
Zur Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsregelungen der Zwangsverwalterverordnung
Auszug aus LG Cottbus, 17.01.2002 - 7 T 165/01
Diese Verordnung ist nach wie vor verfassungsgemäß und daher weiter anzuwenden (…vgl. Zeller/Stöber, ZVG, 15. Auflage 1996, § 152 a Rz. 2 + 3; LG Bochum, Beschluss v. 24.10.1994 u.a. mit Hinweis auf Bundesverfassungsgericht in Rechtspfleger 1989, 357; Bundesverfassungsgericht in ZInsO 2001, 463 ). - LG Göttingen, 10.03.1999 - 10 T 15/99
Verhinderung der Neuwahl eines Verwalters; Ablehnung des Rechtspflegers wegen …
Auszug aus LG Cottbus, 17.01.2002 - 7 T 165/01
Maßgeblich und Voraussetzung für eine Berücksichtigung der Sollmiete bei der Berechnung der Verwaltervergütung ist, dass sich der Verwalter um die Einziehung der offenen Miet- und Pachtzinsen ernsthaft bemüht hat (vgl. LG Magdeburg ZInsO 1999, 300 ).