Rechtsprechung
LG Lübeck, 21.01.2022 - 7 T 19/22 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Schwarzenbek, 10.01.2022 - 6 XIV 6/22
- LG Lübeck, 21.01.2022 - 7 T 19/22
- LG Lübeck, 17.03.2022 - 7 T 19/22
Papierfundstellen
- FamRZ 2022, 821
Wird zitiert von ... (4)
- LG München II, 19.05.2022 - 6 T 1564/22
Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Anträgen und Erklärungen nach dem …
Aus dieser Begründung zum Gesetzentwurf ergibt sich auch, wie die Einschränkungen "vorübergehend" und "aus technischen Gründen" deutlich machen, dass professionelle Einreicher durch die Ausnahmeregelung des § 14b Abs. 1 Satz 2 FamFG nicht von der Notwendigkeit entbunden sind, die notwendigen technischen Einrichtungen für die Einreichung elektronischer Dokumente vorzuhalten und bei technischen Ausfällen unverzüglich für Abhilfe zu sorgen (BT-Drucksache 17/12634, Seite 36 in Verbindung mit Seite 28) (zum ganzen Absatz: LG Lübeck, Beschluss vom 21.01.2022, Az. 7 T 19/22).Insoweit schließt sich das Beschwerdegericht den oben dargestellten Ausführungen des LG Lübeck (Beschluss vom 21.01.2022, Az. 7 T 19/22, BtPrax 2022, 69) an.
- LG Mühlhausen, 03.03.2022 - 1 T 20/22
Vorläufige Unterbringung gemäß
§ 14b Abs. 1 FamFG ist nach Auffassung der Kammer in den Fällen der einstweiligen öffentlich-rechtlichen Unterbringung teleologisch zu reduzieren (a.A. LG Lübeck vom 21.01.2022 - 7 T 19/22 und vom 28.01.2022 - 7 T 27/22, wobei der dort anwendbare § 8 Abs. 1 PsychHG die Fassung vom 11.12.2020 darstellt). - LG Lübeck, 28.01.2022 - 7 T 27/22
Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung einer Unterbringung des Betroffenen …
Der nach § 8 Abs. 1 PsychHG erforderliche Antrag für die Anordnung einer Unterbringung ist von der Antragstellerin gestellt worden, und zwar als elektronisches Dokument und damit in der gemäß § 14b Abs. 1 S. 1 FamFG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 PsychHG vorgeschriebenen Form (vgl. hierzu auch LG Lübeck BeckRS 2022, 402). - LG Mühlhausen, 04.02.2022 - 1 T 20/22
Vorläufige Unterbringung: Erfordernis einer schriftlichen Antragstellung
§ 14b Abs. 1 FamFG ist nach Auffassung der Kammer in den Fällen der einstweiligen öffentlich-rechtlichen Unterbringung teleologisch zu reduzieren (a.A. LG Lübeck vom 21.01.2022 - 7 T 19/22 und vom 28.01.2022 - 7 T 27/22, wobei der dort anwendbare § 8 Abs. 1 PsychHG die Fassung vom 11.12.2020 darstellt).
Rechtsprechung
LG Lübeck, 17.03.2022 - 7 T 19/22 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Schwarzenbek, 10.01.2022 - 6 XIV 6/22
- LG Lübeck, 21.01.2022 - 7 T 19/22
- LG Lübeck, 17.03.2022 - 7 T 19/22
Wird zitiert von ...
- LG Gera, 21.07.2023 - 7 T 206/23
Voraussetzungen einer vorläufigen Unterbringung in einem psychiatrischen …
Diese sind nicht gemäß Art. 31 GG gegenüber den bundesgesetzlichen Vorschriften nachrangig (…vgl. Marschner in MLS, 6. Aufl. 2019, Kapitel B Rn. 91 und Kapitel D Rn. 10;… Sternal/Giers, 21. Aufl. 2023, FamFG § 312 Rn. 8;… Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 312 Rn. 19 - 21; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 01.12.2016 - 1 A 24/14, juris; LG Lübeck Beschl. v. 17.3.2022 - 7 T 98/22, BeckRS 2022, 4663 Rn. 12, beck-online).