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   LG Lübeck, 04.02.2015 - 7 T 29/15   

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https://dejure.org/2015,2273
LG Lübeck, 04.02.2015 - 7 T 29/15 (https://dejure.org/2015,2273)
LG Lübeck, Entscheidung vom 04.02.2015 - 7 T 29/15 (https://dejure.org/2015,2273)
LG Lübeck, Entscheidung vom 04. Februar 2015 - 7 T 29/15 (https://dejure.org/2015,2273)
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  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorläufige Unterbringung - bei drei Monaten ist Schluss!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 10/08

    Vorläufige Unterbringung eines Betreuten in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Auszug aus LG Lübeck, 04.02.2015 - 7 T 29/15
    Ist die Drei-Monats-Frist ausgeschöpft, kann das Gericht die Unterbringung in derselben Angelegenheit nicht mehr durch einstweilige Anordnung anordnen (vgl. OLG München NJW-RR 2008, 1032; BayObLGZ 1990, 350; Schmidt/Recla in MüKo, 2. Aufl. (2013), § 333 FamFG, Rnr. 5; Budde in: Keidel, 18. Aufl. (2014), § 333 FamFG, Rnr. 3 ff.).

    Es kommt also nicht darauf an, ob sich eine neue gerichtliche Unterbringungsmaßnahme oder die Verlängerung unmittelbar an die vorherige Unterbringung anschließt oder ob die vorherige Unterbringungsmaßnahme durch ein Entweichen der betroffenen Person bereits abgeschlossen ist (OLG München NJW-RR 2008, 1032) oder ob das gerichtliche Verfahren abgeschlossen wurde, weil sich die betroffene Person vorübergehend freiwillig mit der Weiterbehandlung im Krankenhaus einverstanden erklärte, wenig später aber erneut gerichtliche Maßnahmen erforderlich werden (BayObLGZ 1990, 350).

    Maßgebend für die Beurteilung als dieselbe Angelegenheit ist vielmehr, ob nach Beendigung der vorangegangenen Maßnahme eine neue Sachlage eingetreten ist (OLG München NJW-RR 2008, 1032).

    Um dieselbe Angelegenheit handelt es sich also, wenn das Krankheitsbild der betroffenen Person im Wesentlichen unverändert geblieben ist (vgl. Schmidt/Recla in MüKo, 2. Aufl. (2013), § 333 FamFG, Rnr. 5; Budde in: Keidel, 18. Aufl. (2014), § 333 FamFG, Rnr. 6 ff.; OLG München NJW-RR 2008, 1032;

    Ist hingegen ein neues Krankheitsbild entstanden, so ist eine neue Sachlage eingetreten und handelt es sich nicht mehr um dieselbe Angelegenheit (vgl. Schmidt/Recla in MüKo, 2. Aufl. (2013), § 333 FamFG, Rnr. 5; Budde in: Keidel, 18. Aufl. (2014), § 333 FamFG, Rnr. 6 ff.; OLG München NJW-RR 2008, 1032; …

  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 3 Z 145/90
    Auszug aus LG Lübeck, 04.02.2015 - 7 T 29/15
    Ist die Drei-Monats-Frist ausgeschöpft, kann das Gericht die Unterbringung in derselben Angelegenheit nicht mehr durch einstweilige Anordnung anordnen (vgl. OLG München NJW-RR 2008, 1032; BayObLGZ 1990, 350; Schmidt/Recla in MüKo, 2. Aufl. (2013), § 333 FamFG, Rnr. 5; Budde in: Keidel, 18. Aufl. (2014), § 333 FamFG, Rnr. 3 ff.).

    Ob es sich um dieselbe Angelegenheit handelt, kann nicht nach dem äußeren Rahmen der gerichtlichen Verfahrensführung beurteilt werden (BayObLGZ 1990, 350).

    Es kommt also nicht darauf an, ob sich eine neue gerichtliche Unterbringungsmaßnahme oder die Verlängerung unmittelbar an die vorherige Unterbringung anschließt oder ob die vorherige Unterbringungsmaßnahme durch ein Entweichen der betroffenen Person bereits abgeschlossen ist (OLG München NJW-RR 2008, 1032) oder ob das gerichtliche Verfahren abgeschlossen wurde, weil sich die betroffene Person vorübergehend freiwillig mit der Weiterbehandlung im Krankenhaus einverstanden erklärte, wenig später aber erneut gerichtliche Maßnahmen erforderlich werden (BayObLGZ 1990, 350).

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