Rechtsprechung
LG Essen, 04.03.2010 - 7 T 427/08 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 80 (1) InsO, §§ 81, 83 - 85 a ZVG, § 765 a ZPO
SonstigesZivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit des § 765a Zivilprozessordnung (ZPO) zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines suizidgefährdeten Schuldners; Aktivlegitimation eines Schuldners für Rechtsmittel gegen einen Zuschlagsbeschluss bei Eröffnung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen, 11.07.2008 - 183 K 30/04
- LG Essen, 10.09.2008 - 7 T 427/08
- BGH, 12.03.2009 - V ZB 155/08
- LG Essen, 04.03.2010 - 7 T 427/08
- BGH, 07.10.2010 - V ZB 82/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Versagung von Räumungsschutz nach ZPO § …
Auszug aus LG Essen, 04.03.2010 - 7 T 427/08
Bei der Interessenabwägung sind auch die gewichtigen Interessen des Vollstreckungsgläubigers, die den Grundrechtsschutz des Artikel 14 Abs. 1 Grundgesetz genießen, angemessen zu berücksichtigen (vgl. zu allem Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.06.2005 - 1 BvR 224/05). - BGH, 06.12.2007 - V ZB 67/07
Einstellung der Zwangsversteigerung eines Grundstücks wegen der Gefahr des …
Auszug aus LG Essen, 04.03.2010 - 7 T 427/08
Es ist daher sorgfältig zu prüfen, ob der Gefahr der Selbsttötung nicht auf andere Weise als durch Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann (BGH, Beschluss vom 06.12.2007 -V ZB 67/07-). - BGH, 29.05.2008 - V ZB 3/08
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Schuldners gegen die Festsetzung des …
Auszug aus LG Essen, 04.03.2010 - 7 T 427/08
Mit gerichtlichem Schreiben vom 08.08.2008 (Blatt 469 der Akten) wurde dem Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29.05.2008 - V ZB 3/08 - mitgeteilt, dass Gründe, aus denen sich die Zulässigkeit des Rechtsmittels der Eigentümerin, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet sei, ergeben könnte, auch hier nicht ersichtlich seien.
- AG Hamburg, 14.02.2017 - 67g IN 137/15
Alternative Mieträume vorhanden: Kein Vollstreckungsschutz!
§ 765 a ZPO ist nur anzuwenden, wenn die Gesetzesanwendung zu einem ganz untragbaren Ergebnis führen würde, wenn also die dem Schuldner durch die Vollstreckung drohenden Nachteile schlechthin dem Rechtsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widersprechen würden (LG Essen, Beschluss vom 04. März 2010 - 7 T 427/08;… Stöber, Zwangsversteigerungsgesetz, 18. Auflage, Einleitung Rn. 54.3).
Rechtsprechung
LG Essen, 10.09.2008 - 7 T 427/08 |
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Verfahrensgang
- AG Essen, 11.07.2008 - 183 K 30/04
- LG Essen, 10.09.2008 - 7 T 427/08
- BGH, 12.03.2009 - V ZB 155/08
- LG Essen, 04.03.2010 - 7 T 427/08
- BGH, 07.10.2010 - V ZB 82/10