Rechtsprechung
   LG Aachen, 04.11.2004 - 7 T 99/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4499
LG Aachen, 04.11.2004 - 7 T 99/04 (https://dejure.org/2004,4499)
LG Aachen, Entscheidung vom 04.11.2004 - 7 T 99/04 (https://dejure.org/2004,4499)
LG Aachen, Entscheidung vom 04. November 2004 - 7 T 99/04 (https://dejure.org/2004,4499)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4499) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1942
    Erbausschlagung durch Sozialhilfeempfänger nicht sittenwidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erteilung eines gemeinsamen Erbscheins; Sittenwidrigkeit einer Erbausschlagung; Annahme eines Verstoßes gegen die guten Sitten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Annahme und Ausschlagung - Erbausschlagung durch Sozialhilfeempfänger

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auch Sozialhilfeempfänger können Erbschaften ausschlagen!

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erbschaft kann auch von Sozialhilfeempfänger ausgeschlagen werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sozialhilfeempfänger darf Erbschaft ausschlagen - Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft ist höchstpersönliches Recht des Erben

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Annahme und Ausschlagung - Ist die Erbausschlagung durch einen Sozialhilfeempfänger sittenwidrig?

Sonstiges

  • lawblog.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Ist ja nicht unser Geld

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 307
  • FamRZ 2005, 1506
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 25.06.2001 - 8 W 494/99

    Betreuungsrecht - Versagung vormundschaftlicher Genehmigung - Anfechtung namens

    Auszug aus LG Aachen, 04.11.2004 - 7 T 99/04
    Entgegen der Ansicht des OLG Stuttgart (NJW 2001, 3484) kann eine Erbausschlagung auch nicht mit einem Unterhaltsverzicht gleichgestellt werden mit der Folge, dass wenn ein Unterhaltsverzicht, der zur Sozialhilfsbedürftigkeit führt, sittenwidrig ist, das Gleiche auch für eine Erbausschlagung gelten muss.
  • BGH, 19.01.2011 - IV ZR 7/10

    Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers

    Dies überzeugt indes nicht (so zutreffend bereits LG Aachen FamRZ 2005, 1506, 1507).
  • OLG Hamm, 16.07.2009 - 15 Wx 85/09

    Sittenwidrigkeit der Ausschlagung einer Erbschaft; Voraussetzungen der

    2008, § 1942 Rdn.22; MK-BGB/Armbrüster, 5.Aufl. § 138 Rdn.45; Palandt/Ellenberger, BGB, 68.Aufl., § 138 Rdn.50a; Diederichsen, ebendort § 1896 Rdn.20; PWW/Bauer, BGB, 2.Aufl. § 1822 Rdn.6; ablehnend LG Aachen NJW-RR 2005, 307f mit zust. Anm. NJW-Spezial 2005, 62; BeckOK-BGB/Siegmann/Hörger, Stand 2008, § 1942 Rdn.13; jurisPK-BGB/Wildemann, 4.Aufl., § 1945 Rdn.2; Mayer ZEV 2002, 369, 370; Ivo FamRZ 2003, 6ff; zweifelnd Lafontain, juris-PK, § 1822 Rdn.217ff; MK-BGB/Leipold, 4.Aufl., § 1945 Rdn.13).
  • SG Karlsruhe, 30.10.2015 - S 1 SO 1842/15

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - Kostentragungspflicht -

    Zwar hat die Beklagte ein solches zivilrechtlich eröffnetes Gestaltungsrecht eines Hilfebedürftigen bzw. Hilfesuchenden zu Lasten der Allgemeinheit nicht in jedem Fall gänzlich hinzunehmen (vgl. Bay. LSG vom 30.07.2015 - L 8 SO 146/15 B ER -, Rn. 22 ; a.A. unter Hinweis auf das höchstpersönliche Recht eines Erben zur Erbausschlagung und den fehlenden Zwang zur Annahme einer Erbschaft: LG Aachen, FamRZ 2005, 1506).
  • OLG Stuttgart, 23.12.2021 - 19 U 152/20

    Erbausschlagung bei Bezug von ALG II Feststellungsinteresse des

    Eine Verpflichtung des Erben zur Annahme der Erbschaft würde dem negativen Schutzbereich von Art. 14 Abs. 1 GG widersprechen (vgl. etwa: BeckOK GG/Axer, 48. Ed. 15.8.2021, GG Art. 14 Rn. 147; BGH, Urteil vom 19.1. 2011 - IV ZR 7/10, NJW 2011, 1586 Rn. 27, beck-online; LG Aachen, Beschluss vom 4.11.2004 - 7 T 99/04, NJW-RR 2005, 307f., beck-online; Ivo, Die Erbschaftsausschlagung eines Sozialhilfeempfängers, FamRZ 2003, 6ff.).

    Anders als der Unterhaltsanspruch hat das Erbe als solches keine Unterhaltsfunktion (LG Aachen, Beschluss vom 4.11.2004 - 7 T 99/04, NJW-RR 2005, 307f., beck-online).

  • LSG Saarland, 12.10.2021 - L 11 SO 3/17

    "-Streitigkeiten nach dem SGB XII - Berufungen

    Die Höchstpersönlichkeit des Erbrechts könne von der sozialen Stellung eines Abkömmlings nicht beeinflusst werden, so habe es auch das Landgericht Aachen in seiner Entscheidung vom 04.11.2004 (Az. 7 T 99/04) gesehen.
  • LG Leipzig, 19.07.2017 - 2 T 383/17
    Bei der Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht des Erben (vergl. Landgericht Aachen, Beschluss vom 04.11.2004, Az. 7 T 99/04).

    (vergl. Landgericht Aachen, Beschluss vom 04.11.2004, Az. 7 T 99/04).

  • LG Krefeld, 04.03.2015 - 7 O 95/14
    Im Übrigen aber gibt es keinen Zwang zur Annahme der Erbschaft, damit Dritte auf das Erbe zugreifen können (LG Aachen, Beschluss v. 04.11.2004, Az.: 7 T 99/04, recherchiert nach juris, Rdnr. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht