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   VGH Hessen, 20.08.2007 - 7 TE 1557/07   

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https://dejure.org/2007,12284
VGH Hessen, 20.08.2007 - 7 TE 1557/07 (https://dejure.org/2007,12284)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.08.2007 - 7 TE 1557/07 (https://dejure.org/2007,12284)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. August 2007 - 7 TE 1557/07 (https://dejure.org/2007,12284)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 69a GKG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit der Gegenvorstellung gegen eine die Festsetzung des Streitwertes betreffende Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG)

  • Judicialis

    GKG § 69a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 70
  • DÖV 2008, 211
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 3 S 83/05

    Anhörungsrüge - Verfahrensverstoß gegen Art. 103 Abs 1 GG

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2007 - 7 TE 1557/07
    Gegen eine die Festsetzung des Streitwertes betreffende Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts (Verwaltungsgerichtshofs) sind zumindest nach Einführung der Anhörungsrüge gemäß § 69a GKG im Hinblick auf das Gebot der Rechtsmittelklarheit und das Institut der Rechtskraft außerordentliche Rechtsbehelfe wie die Gegenvorstellung mangels einfachgesetzlicher Regelung nicht mehr statthaft (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. September 2005 - 7 TG 2309/05 - und vom 27. März 2007 - 7 TG 622/07 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Februar 2005 - 3 S 83/05 - NJW 2005, 920; Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, vor § 124 Rdnr. 7 ff.).
  • BFH, 11.01.2006 - IV S 17/05

    Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2007 - 7 TE 1557/07
    § 69a GKG enthält insoweit keine Regelung und Teil 5 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) sieht für die Anhörungsrüge nach § 69a GKG - anders als für die Anhörungsrüge nach § 152a VwGO, für die eine Regelung in Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses getroffen ist - keinen Kostentatbestand vor (vgl. BFH, Beschluss vom 11. Januar 2006 - IV S 17/05 - Juris).
  • VGH Hessen, 30.04.2009 - 6 A 2226/08

    Gegenvorstellung zur Festsetzung des Streitwerts

    Der 7. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs führt zur Gegenvorstellung gegen eine Streitwertbeschwerde aus, eine solche sei seit der Einführung des § 69a GKG im Hinblick auf das Gebot der Rechtsmittelklarheit und das Institut der Rechtskraft außerordentlicher Rechtsbehelfe mangels einfachgesetzlicher Regelung nicht mehr statthaft (Beschluss vom 20.08.2007 - 7 TE 1557/07 -, NVwZ-RR 2008, 70).
  • VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.255

    Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen Streitwertfestsetzung im

    Auch Teil 5 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) sieht für die Anhörungsrüge nach § 69 a GKG - anders als bei der Anhörungsrüge nach § 152 a VwGO, für die eine Regelung in Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses getroffen ist - keinen Kostentatbestand vor (HessVGH vom 20.8.2007 NVwZ-RR 2008, 70).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2018 - 13 LA 21/17

    Klage auf Verpflichtung eines Landessozialgerichts zur Prüfung und Bescheidung

    Auch eine Änderung der Streitwertfestsetzung im Verfahren der Gegenvorstellung auf der gesetzlichen Grundlage des § 63 Abs. 3 GKG, soweit man diese auch nach Einführung der kostenrechtlichen Anhörungsrüge noch für statthaft hält (dies bejahend: BVerwG, Beschl. v. 15.9.2015 - BVerwG 9 KSt 2.15 -, juris Rn. 1; Bayerischer VGH, Beschl. v. 19.6.2017, a.a.O., Rn. 7; Sächsisches OVG, Beschl. v. 2.5.2017 - 3 E 21/17 -, juris Rn. 2; und dies verneinend: Hessischer VGH, Beschl. v. 20.8.2007 - 7 TE 1557/07 -, juris Rn. 2), war ausgeschlossen.
  • VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.248

    Streitwert bei Verletzung der Planungshoheit der Beigeladenen

    Auch Teil 5 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) sieht für die Anhörungsrüge nach § 69 a GKG - anders als bei der Anhörungsrüge nach § 152 a VwGO, für die eine Regelung in Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses getroffen ist - keinen Kostentatbestand vor (HessVGH vom 20.8.2007 NVwZ-RR 2008, 70).
  • VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.254

    Anhörungsrüge gegen Streitwertfestsetzung im Berufungsverfahren

    Auch Teil 5 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) sieht für die Anhörungsrüge nach § 69 a GKG - anders als bei der Anhörungsrüge nach § 152 a VwGO, für die eine Regelung in Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses getroffen ist - keinen Kostentatbestand vor (HessVGH vom 20.8.2007 NVwZ-RR 2008, 70).
  • Kirchengericht für verfassungs- und verwaltungsrechtliche Streitigkeiten der Nordelbischen Ev.-Luth, 21.01.2008 - KG-NELK 6/07
    Es kann dahinstehen, ob nach der Einführung der Anhörungsrüge gem. § 152 a VwGO, die zum 01.01.2005 in Kraft getreten ist, die vom Antragsteller erhobene "Gegenvorstellung" gegen eine unanfechtbare Entscheidung des Kirchengerichts überhaupt noch zulässig ist (vgl. allgemein: Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, Vorbem. 9 bis 10; Schenke, Außerordentliche Rechtsbehelfe im Verwaltungsprozessrecht nach Erlass des Anhörungsrügengesetzes, NVwZ 2005, 729 ff. . Verneinend: VGH Kassel, Beschl. v. 20.08.2007 - 7 TE 1557/07 -, NVwZ-RR 2008, 70).
  • Kirchengericht für verfassungs- und verwaltungsrechtliche Streitigkeiten der Nordelbischen Ev.-Luth., 21.01.2008 - KG-NELK 6/07
    Es kann dahinstehen, ob nach der Einführung der Anhörungsrüge gem. § 152 a VwGO, die zum 01.01.2005 in Kraft getreten ist, die vom Antragsteller erhobene "Gegenvorstellung" gegen eine unanfechtbare Entscheidung des Kirchengerichts überhaupt noch zulässig ist (vgl. allgemein: Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, Vorbem. 9 bis 10; Schenke, Außerordentliche Rechtsbehelfe im Verwaltungsprozessrecht nach Erlass des Anhörungsrügengesetzes, NVwZ 2005, 729 ff. . Verneinend: VGH Kassel, Beschl. v. 20.08.2007 - 7 TE 1557/07 -, NVwZ-RR 2008, 70).
  • VerfVwG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 21.01.2008 - KG-NELK 6/07
    Es kann dahinstehen, ob nach der Einführung der Anhörungsrüge gem. § 152 a VwGO, die zum 01.01.2005 in Kraft getreten ist, die vom Antragsteller erhobene "Gegenvorstellung" gegen eine unanfechtbare Entscheidung des Kirchengerichts überhaupt noch zulässig ist (vgl. allgemein: Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, Vorbem. 9 bis 10; Schenke, Außerordentliche Rechtsbehelfe im Verwaltungsprozessrecht nach Erlass des Anhörungsrügengesetzes, NVwZ 2005, 729 ff. . Verneinend: VGH Kassel, Beschl. v. 20.08.2007 - 7 TE 1557/07 -, NVwZ-RR 2008, 70).
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