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   VGH Hessen, 11.10.2007 - 7 TG 1849/07   

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https://dejure.org/2007,13342
VGH Hessen, 11.10.2007 - 7 TG 1849/07 (https://dejure.org/2007,13342)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.10.2007 - 7 TG 1849/07 (https://dejure.org/2007,13342)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 7 TG 1849/07 (https://dejure.org/2007,13342)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 456a Abs 1 StPO, § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 60 Abs 1 AufenthG 2004, § 60 Abs 7 AufenthG 2004, § 51 Abs 1 AuslG 1990
    Absehen von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe im Hinblick auf eine Ausweisung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung eines sich in Strafhaft befindlichen Ausländers; Erfordernis der Bestandskraft einer Ausweisung bei Absehen der Vollstreckungsbehörde von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe im Hinblick auf die Ausweisung; Vollziehbare Ausreisepflicht eines Ausländers als ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 53; AufenthG § 58; StPO § 456 a Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 5
    D (A), Ausweisung, Abschiebung, Strafhaft, Freiheitsstrafe, Absehen von Vollstreckung, vorläufiger Rechtsschutz, Suspensiveffekt, Sofortvollzug

  • Judicialis

    StPO § 456a Abs. 1; ; VwGO § 80 Abs. 5 S. 1 2. Alt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 08.12.1998 - 3 VAs 38/98
    Auszug aus VGH Hessen, 11.10.2007 - 7 TG 1849/07
    Ein im Hinblick auf eine Ausweisung erfolgendes Absehen der Vollstreckungsbehörde von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach § 456a Abs. 1 StPO erfordert nicht die Bestandskraft der Ausweisung (entgegen OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 8. Dezember 1998 - 3 VAs 38/98 - NStZ-RR 1999, 126).

    Normzweck der Regelung des § 456a Abs. 1 StPO ist die Befreiung der Justizvollzugsanstalten von der Last der Vollstreckung von Strafen gegen Ausländer, die aufgrund hoheitlicher Anordnung die Bundesrepublik Deutschland demnächst verlassen; zudem wird darauf hingewiesen, dass eine (weitere) Strafvollstreckung gegen diesen Personenkreis unter den Gesichtspunkten der Resozialisierung und der Prävention wenig sinnvoll erscheint (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 8. Dezember 1998 - 3 VAs 38/98 - NStZ-RR 1999, 126; Groß, StV 1987, 36; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. 2007, § 456a Rdnr. 1).

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VGH Hessen, 11.10.2007 - 7 TG 1849/07
    Die Ausländerbehörde ist insoweit gemäß § 42 Satz 1 AsylVfG an die Entscheidung des Bundesamtes - hier die Verneinung sowohl des § 60 Abs. 1 AufenthG entsprechenden Abschiebungsverbots nach § 51 Abs. 1 AuslG als auch des § 60 Abs. 7 AufenthG korrespondierenden Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 AuslG - gebunden (vgl. Senatsurteil vom 7. Juli 2006 - 7 UE 509/06 - ZAR 2006, 413; Senatsbeschluss vom 21. Juli 2006 - 7 TG 1469/06 - BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - BVerwG 1 C 14.05 - BVerwGE 126, 192).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2007 - 2 VAs 18/07
    Auszug aus VGH Hessen, 11.10.2007 - 7 TG 1849/07
    Soweit in Rechtsprechung und Literatur zum Strafprozessrecht ohne Begründung stets eine bestandskräftige Anordnung der jeweils in Betracht kommenden ausländerbehördlichen Maßnahme als Voraussetzung einer Entscheidung der Vollstreckungsbehörde nach § 456a Abs. 1 StPO, von der weiteren Vollstreckung der Strafe abzusehen, benannt wird (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. Juli 2007 - 2 VAs 18/07 - juris; Meyer-Goßner, a. a. O., § 456a Rdnr. 3; Pfeiffer, a. a. O., § 456a Rdnr. 2, alle mit Verweisung auf Löwe/Rosenberg, a. a. O., § 456a Rdnr. 6, wo allerdings lediglich die Anordnung verlangt wird; OLG Frankfurt am Main, a. a. O.), teilt das Beschwerdegericht diese Auffassung nicht.
  • VGH Hessen, 07.07.2006 - 7 UE 509/06

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Auszug aus VGH Hessen, 11.10.2007 - 7 TG 1849/07
    Die Ausländerbehörde ist insoweit gemäß § 42 Satz 1 AsylVfG an die Entscheidung des Bundesamtes - hier die Verneinung sowohl des § 60 Abs. 1 AufenthG entsprechenden Abschiebungsverbots nach § 51 Abs. 1 AuslG als auch des § 60 Abs. 7 AufenthG korrespondierenden Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 AuslG - gebunden (vgl. Senatsurteil vom 7. Juli 2006 - 7 UE 509/06 - ZAR 2006, 413; Senatsbeschluss vom 21. Juli 2006 - 7 TG 1469/06 - BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - BVerwG 1 C 14.05 - BVerwGE 126, 192).
  • OVG Niedersachsen, 01.11.2004 - 8 ME 254/04

    Abschiebungshindernis; Asyl; Asylantrag; Asylbewerber; Folgeschutzgesuch;

    Auszug aus VGH Hessen, 11.10.2007 - 7 TG 1849/07
    Denn der Ausländer kann grundsätzlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Folgeantrag nach § 71 AsylVfG stellen bzw. ein lediglich auf die Abschiebungsverbote in § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG bezogenes sog. Folgeschutzgesuch anbringen und im Hinblick auf entsprechende Verwaltungsverfahren um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz nach § 123 VwGO nachsuchen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Juli 2006 - 7 TG 1469/06 - Nds. OVG, Beschluss vom 1. November 2004 - 8 ME 254/04 - AuAS 2005, 58; GK-AsylVfG, Stand: Juni 2007, § 71 Rdnr. 236 - 242).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.1999 - 11 S 46/99

    Besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.10.2007 - 7 TG 1849/07
    Im Einklang mit dem Wortlaut des § 456a Abs. 1 StPO und entsprechend seinem Normzweck setzt ein im Hinblick auf eine Ausweisung im Sinne dieser Vorschrift erfolgendes Absehen von der Strafvollstreckung voraus, dass - in rechtlicher Hinsicht - eine vollziehbare Ausreisepflicht besteht und diese - in tatsächlicher Hinsicht - demnächst auch verwirklicht werden wird (vgl. Löwe/Rosenberg, a. a. O., § 456a Rdnr. 6; von dieser Rechtsauffassung ausgehend auch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. September 1999 - 11 S 46/99 - InfAuslR 1999, 127, GK-AufenthG, Stand: Juni 2007, vor §§ 53 ff. Rdnr. 1552 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2011 - 8 ME 76/11

    Betäubungsmittelkriminalität als Regelbeispiel für das Vorliegen schwerwiegender

    2010, S. 77, dort Nr. 1 Satz 3; vgl. auch Hessischer VGH, Beschl. v. 11.10.2007 - 7 TG 1849/07 -, juris Rn. 3; Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 456a Rn. 6a; a.A. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 3.7.2007 - 2 VAs 18/07 -, juris Rn. 5; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 456a Rn. 3).

    Da das Absehen von der Vollstreckung der Strafe - wie § 456a Abs. 2 StPO belegt - eine vorläufige Maßnahme ist und keinen endgültigen Verzicht auf den staatlichen Vollstreckungsanspruch beinhaltet, kann auch aus der Tragweite dieser strafvollstreckungsbehördlichen Entscheidung nicht auf das Erfordernis einer bestandskräftigen ausländerbehördlichen Verfügung geschlossen werden (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 11.10.2007, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 14.06.2011 - 8 ME 325/10

    Ausweisungsverfügung bei Vergewaltigung, gemeinschaftlichen schweren sexuellen

    2010, S. 77, dort Nr. 1 Satz 3; vgl. auch Hessischer VGH, Beschl. v. 11.10.2007 - 7 TG 1849/07 -, juris Rn. 3; Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 456a Rn. 6a; a.A. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 3.7.2007 - 2 VAs 18/07 -, juris Rn. 5; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 456a Rn. 3).

    Da das Absehen von der Vollstreckung der Strafe - wie § 456a Abs. 2 StPO belegt - eine vorläufige Maßnahme ist und keinen endgültigen Verzicht auf den staatlichen Vollstreckungsanspruch beinhaltet, kann auch aus der Tragweite dieser strafvollstreckungsbehördlichen Entscheidung nicht auf das Erfordernis einer bestandskräftigen ausländerbehördlichen Verfügung geschlossen werden (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 11.10.2007, a.a.O.).

  • VG Oldenburg, 06.02.2013 - 11 A 4259/12

    Anspruch auf eine Abschiebung nach Polen nach § 11 Abs. 2 FreizügG/EU

    Vor dem Absehen von der Vollstreckung nach § 456a StPO hindert der staatliche Vollstreckungsanspruch objektiv-rechtlich die Abschiebung (VGH Kassel, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 7 TG 1849/07 -, juris Rn. 3; vgl. auch VG Augsburg, Urteil vom 31. Oktober 2011 - Au 6 K 10.1896 -, juris Rn. 24, wonach eine Inhaftierung einen Duldungsanspruch nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG begründen kann).
  • VGH Hessen, 24.01.2011 - 7 B 2472/10

    Widerruf der Genehmigung einer Ersatzschule

    Einem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 Satz 1, 2. Fall VwGO ist dabei jedenfalls dann kein Erfolg beschieden, wenn die behördliche Vollziehungsanordnung formell ordnungsgemäß ist, sich der Verwaltungsakt, dessen Vollziehbarkeit in Rede steht, als offensichtlich rechtmäßig darstellt und eine besondere Dringlichkeit seiner Vollziehung (sog. besonderes Vollzugsinteresse) besteht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. Oktober 2007 - 7 TG 1849/07 - ESVGH 58, 95, und vom 27. Mai 2008 - 7 B 823/08 - juris).
  • VG Aachen, 24.02.2021 - 8 K 1084/19

    Tadschikistan; PIWT; Partei Isalamische Wiedergeburt Tadschikistan; unglaubhaft;

    vgl. in diesem Sinne auch: Hess. VGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 7 TG 1849/07 -, juris, Rn. 3, m.w.N.; VG Bremen, Urteil vom 9. November 2015 -- 4 K 149/14 -, abrufbar bei beck-online, Rn. 41.
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