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   VGH Hessen, 24.11.1995 - 7 TG 1963/95   

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https://dejure.org/1995,10634
VGH Hessen, 24.11.1995 - 7 TG 1963/95 (https://dejure.org/1995,10634)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.11.1995 - 7 TG 1963/95 (https://dejure.org/1995,10634)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. November 1995 - 7 TG 1963/95 (https://dejure.org/1995,10634)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 40 Abs 1 VwGO
    Verwaltungsrechtsweg bei Streit von Schulträgern um ein nicht mehr für schulische Zwecke benötigtes Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 103
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 72.84

    Subventionsbetreuer

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1995 - 7 TG 1963/95
    Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ist, richtet sich, wenn - wie hier - eine ausdrückliche gesetzliche Rechtswegzuweisung fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Anspruch hergeleitet wird (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88 (BGH) - NJW 1990, 1527; BVerwG, Urteil vom 06.11.1986 - 3 C 72.84 - BVerwGE 75, 109 (112)).
  • BVerwG, 02.07.1979 - 1 C 9.75

    Zulässigkeit eines Prüfverfahrens zur Feststellung der therapeutischen

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1995 - 7 TG 1963/95
    Öffentlichrechtlich sind alle Streitigkeiten, deren Streitgegenstand sich als unmittelbare Folge des öffentlichen Rechts darstellt (BVerwG, Urteil vom 18.04.1985 - 3 C 34.84 - BVerwGE 71, 183 (186) = NVwZ 1985, 900), d. h. bei denen sich das Klage- bzw. Antragsbegehren als Folge eines Sachverhalts darstellt, der nach öffentlichem Recht zu beurteilen ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 04.06.1974 - GmS- OGB 2/73 - NJW 1974, 2087; BVerwG, Beschluß vom 02.07.1979 - 1 C 9.75 - BVerwGE 58, 167).
  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1995 - 7 TG 1963/95
    Öffentlichrechtlich sind alle Streitigkeiten, deren Streitgegenstand sich als unmittelbare Folge des öffentlichen Rechts darstellt (BVerwG, Urteil vom 18.04.1985 - 3 C 34.84 - BVerwGE 71, 183 (186) = NVwZ 1985, 900), d. h. bei denen sich das Klage- bzw. Antragsbegehren als Folge eines Sachverhalts darstellt, der nach öffentlichem Recht zu beurteilen ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 04.06.1974 - GmS- OGB 2/73 - NJW 1974, 2087; BVerwG, Beschluß vom 02.07.1979 - 1 C 9.75 - BVerwGE 58, 167).
  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1995 - 7 TG 1963/95
    Öffentlichrechtlich sind alle Streitigkeiten, deren Streitgegenstand sich als unmittelbare Folge des öffentlichen Rechts darstellt (BVerwG, Urteil vom 18.04.1985 - 3 C 34.84 - BVerwGE 71, 183 (186) = NVwZ 1985, 900), d. h. bei denen sich das Klage- bzw. Antragsbegehren als Folge eines Sachverhalts darstellt, der nach öffentlichem Recht zu beurteilen ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 04.06.1974 - GmS- OGB 2/73 - NJW 1974, 2087; BVerwG, Beschluß vom 02.07.1979 - 1 C 9.75 - BVerwGE 58, 167).
  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1995 - 7 TG 1963/95
    Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ist, richtet sich, wenn - wie hier - eine ausdrückliche gesetzliche Rechtswegzuweisung fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Anspruch hergeleitet wird (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88 (BGH) - NJW 1990, 1527; BVerwG, Urteil vom 06.11.1986 - 3 C 72.84 - BVerwGE 75, 109 (112)).
  • VGH Hessen, 19.08.1977 - I TH 19/77
    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1995 - 7 TG 1963/95
    Maßnahmen, die nicht der ungehinderten Durchführung des Hauptsacheverfahrens dienen, sondern die dazu bestimmt sind, die Rechtsposition des Antragstellers durch einen Vorgriff auf das Hauptsacheverfahren zu verbessern, läßt er dagegen nicht zu (Finkelnburg/ Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., Rdnr. 164; Hess. VGH, Beschluß vom 19.08.1977 - I TH 19/77 - ESVGH 27, 159 (163)).
  • VGH Hessen, 14.10.2005 - 7 UZ 2417/05

    Schulträgerwechsel; Übergang des Schulvermögens; Wegfall der Zweckbindung;

    Die in den Entscheidungsgründen des angegriffenen Urteils fehlende Thematisierung der Entwidmung des Flurstücks 542/4 durch den Kreisausschuss rügt die Klägerin als Abweichung von einem "Urteil des Hess. VGH vom 14.11.1995" (richtig: Beschluss vom 24. November 1995 - 7 TG 1963/95 -), nach dem der Kreistag ausschließlich für die Entwidmung zuständig sei.

    Dies gilt namentlich für das Eigentumsgrundrecht, das das Eigentum in den Händen Privater schützt, um diesen einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Bereich zu sichern (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. März 1979 - 1 BvR 532/77 u. a. - BVerfGE 50, 290 [339]; Beschluss vom 8. Juli 1982, a. a. O.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. November 1995 - 7 TG 1963/95 -).

  • VG Darmstadt, 27.04.2016 - 3 K 41/14

    Rückübertragung eines Schuldgrundstückes

    Dementsprechend ist der dort geregelte Rückübertragungsanspruch dem Öffentlichen Recht zuzuordnen (so schon Hess. VGH, Beschl. v. 24.11.1995 - 7 TG 1963/95, ESVGH 46, S. 103 ff. sowie [...]).

    Der seinerzeitige gesetzliche Eigentumsübergang vom ursprünglichen auf den neuen Schulträger war gerechtfertigt, weil der neue Schulträger die Schullasten zu tragen hat und deshalb auch in die Rechte des bisherigen Schulträgers einrücken soll (so ausdrücklich Hess VGH, Beschl. v. 24.11.1995, 7 TG 1963/95, a.a.O.).

  • VG Wiesbaden, 14.03.2000 - 6 E 1149/97

    Anspruch auf Herausgabe eines durch Veräußerung einer Grundstücksteilfläche

    In dem daraufhin von der Klägerin angestrengten Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Verwaltungsgericht Wiesbaden - 6/2 G 572/95 -) untersagte der Hessische Verwaltungsgerichtshof dem Beklagten mit Beschluß vom 24.11.1995 (7 TG 1963/95) im Wege der einstweiligen Anordnung, die Teilfläche aus dem Schulgrundstück ohne Zustimmung der Klägerin zu verkaufen und das Eigentum hieran zu übertragen.

    Ebenso wie im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist das Rechtsverhältnis, aus dem die Klägerin ihren Anspruch nach § 141 Abs. 3 HSchulG herleitet, öffentlich-rechtlich, weil diese Vorschrift im Regelungszusammenhang mit den Vorschriften über die öffentlich-rechtliche Schulträgerschaft steht (vgl. Beschluß des Hessischen VGH, 7 TG 1963/95).

  • VG Gießen, 05.02.2013 - 7 K 3531/11

    Vogelsbergkreis muss altes Schulgrundstück kostenfrei an Herbstein zurückgeben

    Die Vorschrift des § 141 HSchG steht im Regelungszusammenhang mit den Vorschriften über die öffentlich-rechtliche Schulträgerschaft, so dass das Rechtsverhältnis, aus dem dieser Anspruch hergeleitet wird, dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist (Hess.VGH, Beschl. v. 24.11.1995 - 7 TG 1963/95 -, juris).
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