Rechtsprechung
   VGH Hessen, 29.10.2007 - 7 TG 2891/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22129
VGH Hessen, 29.10.2007 - 7 TG 2891/06 (https://dejure.org/2007,22129)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.10.2007 - 7 TG 2891/06 (https://dejure.org/2007,22129)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Oktober 2007 - 7 TG 2891/06 (https://dejure.org/2007,22129)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,22129) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Darmstadt, 02.11.2006 - 3 G 1896/06

    Einstufung eines Angebots von Sportwetten durch die bwin International Ltd. als

    Auszug aus VGH Hessen, 29.10.2007 - 7 TG 2891/06
    Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 2. November 2006 - 3 G 1896/06 (4) - abgeändert.

    Die gemäß § 146 Abs. 1 VwGO statthafte, insbesondere fristgerecht eingelegte (§ 147 Abs. 1 VwGO) und begründete (§ 146 Abs. 4 Satz 1, 2 VwGO) Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 2. November 2006 - 3 G 1896/06 (4) - hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg.

    Den hiergegen gerichteten Eilantrag der Antragstellerin wies das Verwaltungsgericht Darmstadt im Verfahren 3 G 1896/06 (4), dessen Führung auf Antragsgegnerseite das Hessische Ministerium des Innern und für Sport an sich zog, mit Beschluss vom 2. November 2006 zurück.

  • VGH Bayern, 07.05.2007 - 24 CS 07.10

    Sofortiges Verbot privater Sportwetten im Internet in Bayern rechtswidrig

    Auszug aus VGH Hessen, 29.10.2007 - 7 TG 2891/06
    Es mag zwar theoretisch verschiedene technische Möglichkeiten zur Ortung von Internet- oder Mobiltelefonnutzern geben; eine praktische Umsetzung würde aber derzeit an der noch nicht ausgereiften Technik scheitern (vgl. hierzu Bay. VGH, Beschluss vom 7. Mai 2007 - 24 CS 07.10 - juris; ebenso bereits VG Ansbach, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - AN 45 06.03253 - juris).

    15 Ohne dass es hiernach noch entscheidend darauf ankommt, wird ergänzend bemerkt, dass es Sache des Antragsgegners gewesen wäre, zu ermitteln, ob das der Antragstellerin auferlegte Verhalten dieser technisch möglich ist (vgl. zur entsprechenden Feststellungslast der Behörde: Bay. VGH, Beschluss vom 7. Mai 2007 - 24 CS 07.10 - a. a. O., m. w. N.).

  • VGH Hessen, 30.08.2007 - 7 TG 616/07

    Untersagung privater Sportwetten in Hessen

    Auszug aus VGH Hessen, 29.10.2007 - 7 TG 2891/06
    Das Verwaltungsgericht hat sich insoweit der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Untersagung von Sportwetten angeschlossen, die dieser zwischenzeitlich mehrfach - zuletzt grundlegend mit Senatsbeschluss vom 30. August 2007 (7 TG 616/07) - bestätigt hat.
  • VG Darmstadt, 02.11.2009 - 3 L 83/08

    Sportwetten im Internet

    festzustellen, dass die Vollziehung der Verfügung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 04.04.2008, mit der die Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 11.12.2007 neu gefasst worden ist, wobei die Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 11.12.2007 die Neufassung der Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 13.09.2006 zum Gegenstand hatte, insoweit gegen den rechtskräftigen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.10.2007 -7 TG 2891/06- verstößt, als darin folgende Untersagung ausgesprochen worden ist:.

    Der Antrag auf Feststellung des Verstoßes gegen den rechtskräftigen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.10.2007 -7 TG 2891/06-erstreckt sich auch auf weitere Verpflichtungen, die in der Verfügung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 04.04.2008 ausgesprochen worden sind und der Rechtskraft dieses Beschlusses widersprechen.

    Der so ausgelegte Antrag ist unzulässig, soweit die Antragstellerin beantragt hat, die Feststellung des Verstoßes gegen den rechtskräftigen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.10.2007 -7 TG 2891/06- auch auf weitere Verpflichtungen, die in der Verfügung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 04.04.2008 ausgesprochen worden sind und die der Rechtskraft dieses Beschlusses widersprechen, zu erstrecken.

    Dies gilt zunächst für den Antrag gemäß Ziffer 1), festzustellen, dass der Antragsgegner durch den Erlass der Ziffern 1) und 3) der Verfügung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 04.04.2008 gegen den rechtskräftigen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.10.2007 -7 TG 2891/06- verstoßen habe.

    21 Der Erlass der Ziffern 1) und 3) der Verfügung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 04.04.2008 stellt keinen Verstoß gegen die Rechtskraftwirkung des Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.10.2007 -7 TG 2891/06- dar.

  • OVG Niedersachsen, 03.04.2009 - 11 ME 399/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung des Vertriebs von Online-Glücksspielen; Zweifel

    c) Der Antragsgegner konnte die Antragstellerin in Anspruch nehmen; denn sie veranstaltet über die Internetadressen www.bwin.com und www.bwin.de nicht erlaubte Glücksspiele in Niedersachsen (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v 19.8 2008 - 6 S 108/08 - V. n. b.; Hess. VGH, Beschl v. 29.10.2007 - 7 TG 2891/06 -, ZfWG 2007, 430; Sächs. OVG, Beschl. v. 12.12.2007 - 3 BS 311/06 - ZfWG 2007, 442; OVG Thüringen, Beschl. v. 19.12.2007 - 3 EO 189/07 - juris, jeweils zu bwin Wien).

    Diese technische Möglichkeit dürfte schon deswegen nicht als zureichend angesehen werden, weil zweifelhaft ist, ob alle potentiellen Wettkunden der Antragstellerin in Niedersachsen zugleich über ein entsprechend aktiviertes Mobilfunkgerät verfügen (kritisch zur technischen Umsetzbarkeit einer länderbezogenen Internetsperre auch BayVGH, Beschl. v. 20.11.2008 - 10 CS 08.2399 -, ZfWG 2008, 455; Thür. OVG Beschl. v. 19.12.2007 - 3 EO 189/07 - juris; Hess. VGH, Beschl. v. 29.10.2007 - 7 TG 2891/06 - ZfWG 2008, 430).

  • VGH Hessen, 07.09.2011 - 8 B 1552/10

    Verbot des Internetvertriebs von Glücksspielen

    Es ist den von einer solchen Untersagung betroffenen Unternehmen weder rechtlich noch tatsächlich unmöglich, eine auf Hessen und einen Teil der übrigen Bundesländer beschränkte Untersagung der Internet-Verbreitung von Glücksspielen zu befolgen; datenschutzrechtliche Bedenken bestehen insoweit nicht (Abgrenzung von Hess. VGH, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 7 TG 2891/06 -).

    17 Auch soweit die Antragstellerin unter Berufung auf die Rechtsprechung des früher für Lotterierecht zuständigen 7. Senats (Hess. VGH, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 7 TG 2891/06 -, ZfWG 2007, 430 = juris) meint, wegen der Beschränkung der angefochtenen Untersagungsverfügung auf bestimmte Bundesländer werde von ihr Unmögliches verlangt, kann dem nicht gefolgt werden.

    Angesichts dieser Argumentation erweisen sich auch die datenschutzrechtlichen Bedenken gegen das Internetverbot, wie sie etwa der früher zuständige 7. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluss vom 29. Oktober 2007 (a.a.O.) geäußert hat, als gegenstandslos.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 6 S 1565/09

    Werbeverbot für Sportwettenveranstalter

    Zum einen betreffen sie nicht die Werbung für Sportwetten über das Internet, sondern deren Veranstaltung und Vermittlung in Fällen, in denen in der DDR erteilte Erlaubnisse in Rede standen (vgl. Hess. VGH, Beschl. vom 29.10.2007 - 7 TG 2891/06 -, ZfWG 2007, 430; BayVGH, Beschl. vom 07.05.2007 - 24 CS 07.10 -, ZfWG 2007, 300; VG Ansbach, Beschl. vom 14.12.2006 - AN 4 S 06.03253; VG Karlsruhe, Urt. vom 17.12.2007 - 3 K 2901/06 -).
  • VG Saarlouis, 28.04.2010 - 6 L 2142/09

    Verbot von Internetglücksspiel; Allgemeinverfügung

    A.A. HessVGH, Beschluss vom 29.10.2007 - 7 TG 2891/06 -, zit. nach juris.

    zur tatsächlichen Problematik: Hoeren, Geolokalisation und Glücksspielrecht, ZfWG 2008, S. 229-232 und S. 311 - 315; Gutachten TüV Rheinland Secure iT GmbH, Geolokalisation von IP-Hosts, und Stellungnahme zum Gutachten IP-Lokalisation von Prof. Hoeren, beide von der Antragstellerin eingereicht; Backu, Geolokalisation, IT-Rechtsberater 2009, S. 88 - 91; Winkelmüller/Kessler, Territorialisierung von Internetangeboten - Technische Möglichkeiten, völker-, wirtschaftverwaltungs- und ordnungsrechtliche Aspekte, GewArchiv 2009, S. 181 - 183; Gruhn, Striemer, Turzinski , Technische Aspekte des Glücksspiels im Internet, ZfWG 2008, S. 89 - 94, mit Hinweis auf in der Vergangenheit schon genutzte Verfahren der staatlichen Anbieter, vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.04.2009 - 11 ME 399/08 - und HessVGH, Beschluss vom 29.10.2007 - 7 TG 2891/06 -, zit. nach juris.

  • VG Wiesbaden, 12.08.2010 - 5 L 142/10

    Poker im Internet

    Die Antragstellerin hat z. B. die Möglichkeit, das Vermittlungsangebot ganz von der deutschsprachigen Website zu entfernen oder eine räumliche Beschränkung beispielsweise mit Hilfe der Ortungs- oder Geolokalisations-Technologie so vorzunehmen, dass das Angebot von Internetnutzern aus der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr abgerufen werden kann (so Bay. VGH, a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 13.07.2010, Az.: 13 B 676/10; die noch anderslautende Entscheidung des Hess. VGH vom 29.10.2007, Az.: 7 TG 2891/06 dürfte mittlerweile überholt sein; vgl. dazu auch EuGH, Urteil vom 03.06.2010, Rs. C - 358/08).

    Bei der Festsetzung des Streitwertes hat sich das Gericht am wirtschaftlichen Interesse der Antragstellerin im Sinne von § 52 Abs. 1 GKG orientiert und hält sich hinsichtlich der Bewertung des Interesses an der Suspendierung der hier angegriffenen Untersagungsverfügung aus Gründen der Einheitlichkeit an die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 29.10.2007, Az.: 7 TG 2891/06), der in einem vergleichbaren Eilverfahren von 25.000,00 EUR Streitwert ausgegangen ist (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bay. VGH vom 07.05.2007, Az.: 24 Cs 07.10, der allerdings im Eilverfahren 50.000,00 EUR pro Instanz festgesetzt hat).

  • VG Wiesbaden, 13.07.2010 - 5 L 1413/09

    Sportwetten, Casinospiele und Poker im Internet

    Die Antragstellerinnen haben z. B. die Möglichkeit, das Vermittlungsangebot und die Werbung hierfür ganz von der deutschsprachigen Web-Site zu entfernen oder eine räumliche Beschränkung beispielsweise mit Hilfe der Ortungs- oder Geolokalisations-Technologie so vorzunehmen, dass das Angebot von Internetnutzern in Hessen nicht mehr abgerufen werden kann (so Bay. VGH, a. a. O.; die noch anderslautende Entscheidung des Hess. VGH vom 29.10.2007, Az.: 7 TG 2891/06 dürfte mittlerweile überholt sein; vgl. dazu auch EuGH, Urteil vom 03.06.2010, Rs. C - 258/08).

    Bei der Festsetzung des Streitwertes hat sich das Gericht am wirtschaftlichen Interesse der Antragstellerinnen im Sinne von § 52 Abs. 1 GKG orientiert und hält sich hinsichtlich der Bewertung des Interesses an der Suspendierung der hier angegriffenen Untersagungsverfügung aus Gründen der Einheitlichkeit an die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 29.10.2007, Az.: 7 TG 2891/06), der in einem vergleichsbaren Eilverfahren von 25.000,00 EUR Streitwert ausgegangen ist (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bay. VGH vom 07.05.2007, Az.: 24 CS 07.10, der allerdings im Eilverfahren 50.000,00 EUR pro Instanz festgesetzt hat).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2010 - 13 B 646/10

    Glücksspielwerbung im Internet und Geolocation

    Die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof vgl. Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 7 TG 2891/06 -, juris - erhobenen datenschutzrechtlichen Bedenken teilt der Senat nicht.
  • VG Wiesbaden, 17.02.2011 - 5 K 122/09

    Gewerbliche Spielvermittlung

    In Anlehnung an den Beschluss des Hessischen VGH vom 29.10.2007 (Az.: 7 TG 2891/06) setzt das Gericht im Klageverfahren je 50.000,-- EUR für den Feststellungsantrag und für den Anfechtungs- mit dem hilfsweise gestellten Verpflichtungsantrag an.
  • VG Wiesbaden, 17.02.2011 - 5 K 1328/09

    Gewerbliche Spielvermittlung

    In Anlehnung an den Beschluss des Hessischen VGH vom 29.10.2007 (Az.: 7 TG 2891/06) setzt das Gericht für den Hauptantrag im Klageverfahren 50.000,-- EUR an, für jede der angefochtenen Nebenbestimmungen im Erlaubnisbescheid je 1.000,-- EUR.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht