Weitere Entscheidung unten: LAG Baden-Württemberg, 22.09.2023

Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 01.03.2022 - 7 Ta 1/22   

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https://dejure.org/2022,4088
LAG Hamburg, 01.03.2022 - 7 Ta 1/22 (https://dejure.org/2022,4088)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 01.03.2022 - 7 Ta 1/22 (https://dejure.org/2022,4088)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 01. März 2022 - 7 Ta 1/22 (https://dejure.org/2022,4088)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Gegenstandswert - anwaltliche Tätigkeit - Vergleichsmehrwert

  • IWW

    § 3 Abs. 2 GKG, § ... 2 KSchG, § 4 Satz 2 KSchG, § 7 KSchG, § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG, § 33 Abs. 2 Satz 2 RVG, § 33 Abs. 3 Satz 3, Abs. 7 Satz 1 und 3 RVG, § 33 Abs. 1 RVG, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, § 4 KSchG, § 278 Abs. 6 ZPO, § 5 KSchG, § 5 ZPO, § 33 Abs. 9 Satz 2 RVG, § 33 Abs. 4 Satz 3 RVG

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschwerde gegen die Höhe eines festgesetzten Vergleichsmehrwertes in einem arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert für eine mehr als einen Monat andauernde Freistellung des Arbeitnehmers; Vergleichsmehrwert bei Beilegung anderer Streitgegenstände aus anderen Verfahren; Gegenstandswert einer Zeugnisregelung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gegenstandswert für eine mehr als einen Monat andauernde Freistellung des Arbeitnehmers; Vergleichsmehrwert bei Beilegung anderer Streitgegenstände aus anderen Verfahren; Gegenstandswert einer Zeugnisregelung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Hamburg, 08.06.2017 - 8 Ta 10/17

    Gegenstandswert - Freistellungsregelung im Vergleich

    Auszug aus LAG Hamburg, 01.03.2022 - 7 Ta 1/22
    Der Gegenstandswert für die Freistellung eines Arbeitnehmers, die länger als einen Monat dauert, ist pauschalierend in Höhe eines Monatsgehaltes des Arbeitnehmers festzusetzen (LAG Hamburg, Beschluss vom 08. Juni 2017 - 8 Ta 10/17 -, Rn. 4, juris; Beschluss vom 14. September 2016 - 6 Ta 23/16 -, Rn. 17, juris; Beschluss vom 07. Dezember 2011 - 7 Ta 31/11 -, juris).

    Dass gilt jedoch nicht für Ansprüchen, über die typischerweise im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen gestritten wird wie Zeugnis, Beschäftigung bzw. Freistellung (LAG Hamburg, Beschluss vom 08. Juni 2017 - 8 Ta 10/17 -, Rn. 4, juris).

  • LAG Hamburg, 14.09.2016 - 6 Ta 23/16

    Vergleichsmehrwert einer Freistellungsregelung

    Auszug aus LAG Hamburg, 01.03.2022 - 7 Ta 1/22
    Der Gegenstandswert für die Freistellung eines Arbeitnehmers, die länger als einen Monat dauert, ist pauschalierend in Höhe eines Monatsgehaltes des Arbeitnehmers festzusetzen (LAG Hamburg, Beschluss vom 08. Juni 2017 - 8 Ta 10/17 -, Rn. 4, juris; Beschluss vom 14. September 2016 - 6 Ta 23/16 -, Rn. 17, juris; Beschluss vom 07. Dezember 2011 - 7 Ta 31/11 -, juris).
  • LAG Hamburg, 22.01.2013 - 5 Ta 33/12

    Gegenstandswertfestsetzung - Vergleichsmehrwert - Hinzurechnung einer Abfindung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 01.03.2022 - 7 Ta 1/22
    aa) Der Streitwert eines Vergleichs geht über den Streitwert des Verfahrens, in dem der Vergleich geschlossen wird, nur dann hinaus, wenn er Regelungen enthält, durch die andere Streitgegenstände beigelegt werden, die zwar nicht im vorliegenden Verfahren, wohl aber bereits in einem anderen Verfahren anhängig sind, oder über die die Parteien bislang zwar nur außergerichtlich gestritten haben, bei denen aber die konkrete Gefahr besteht, dass sie ohne die vergleichsweise Regelung alsbald in einem gerichtlichen Verfahren ausgetragen werden (vgl. LAG Hamburg, Beschluss vom 27. April 2021 - 4 Ta 5/21 -, Rn. 22, juris; Beschluss vom 22. Januar 2013 - 5 Ta 33/12 - juris).
  • LAG Hamburg, 27.04.2021 - 4 Ta 5/21

    Gegenstandswert - Festsetzung - Vergleichsmehrwert - Beilegung anderer

    Auszug aus LAG Hamburg, 01.03.2022 - 7 Ta 1/22
    aa) Der Streitwert eines Vergleichs geht über den Streitwert des Verfahrens, in dem der Vergleich geschlossen wird, nur dann hinaus, wenn er Regelungen enthält, durch die andere Streitgegenstände beigelegt werden, die zwar nicht im vorliegenden Verfahren, wohl aber bereits in einem anderen Verfahren anhängig sind, oder über die die Parteien bislang zwar nur außergerichtlich gestritten haben, bei denen aber die konkrete Gefahr besteht, dass sie ohne die vergleichsweise Regelung alsbald in einem gerichtlichen Verfahren ausgetragen werden (vgl. LAG Hamburg, Beschluss vom 27. April 2021 - 4 Ta 5/21 -, Rn. 22, juris; Beschluss vom 22. Januar 2013 - 5 Ta 33/12 - juris).
  • LAG Hamburg, 04.05.2017 - 8 Ta 2/17

    Gegenstandswert - Zeugnisregelung im Vergleich

    Auszug aus LAG Hamburg, 01.03.2022 - 7 Ta 1/22
    b) Für die Zeugnisregelung in Ziff. 4 des Vergleichs hat das Arbeitsgericht zu Recht einen Wert in Höhe eines Bruttomonatsverdienstes (5.830,42 ?) angesetzt.Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamburg beträgt der Gegenstandswert einer Zeugnisregelung ein Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers, sofern über den Inhalt des Zeugnisses eine Regelung getroffen wurde (LAG Hamburg, Beschluss vom 04. Mai 2017 - 8 Ta 2/17 -, Rn. 4, juris, m.w.N.).Zeugnisregelungen in einem Vergleich sind auch dann werterhöhend zu berücksichtigen, wenn über sie zuvor nicht gestritten worden ist (LAG Hamburg, Beschluss vom 21. Dezember 2012 - 8 Ta 23/12 -, juris).
  • LAG Hamburg, 30.05.2002 - 6 Ta 14/02
    Auszug aus LAG Hamburg, 01.03.2022 - 7 Ta 1/22
    In diesem Fall entspricht der Gegenstandswert dem für diesen Differenzzeitraum zu leistenden Arbeitsentgelt (LAG Hamburg, Beschluss vom 30. Mai 2002 - 6 Ta 14/02 -, juris).
  • LAG Hamburg, 07.12.2011 - 7 Ta 31/11

    Gegenstandswert - Vergleich - Freistellung - Sonderlösungsrecht

    Auszug aus LAG Hamburg, 01.03.2022 - 7 Ta 1/22
    Der Gegenstandswert für die Freistellung eines Arbeitnehmers, die länger als einen Monat dauert, ist pauschalierend in Höhe eines Monatsgehaltes des Arbeitnehmers festzusetzen (LAG Hamburg, Beschluss vom 08. Juni 2017 - 8 Ta 10/17 -, Rn. 4, juris; Beschluss vom 14. September 2016 - 6 Ta 23/16 -, Rn. 17, juris; Beschluss vom 07. Dezember 2011 - 7 Ta 31/11 -, juris).
  • LAG Hamburg, 21.12.2012 - 8 Ta 23/12

    Gegenstandswert bei Zeugniserteilung

    Auszug aus LAG Hamburg, 01.03.2022 - 7 Ta 1/22
    b) Für die Zeugnisregelung in Ziff. 4 des Vergleichs hat das Arbeitsgericht zu Recht einen Wert in Höhe eines Bruttomonatsverdienstes (5.830,42 ?) angesetzt.Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamburg beträgt der Gegenstandswert einer Zeugnisregelung ein Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers, sofern über den Inhalt des Zeugnisses eine Regelung getroffen wurde (LAG Hamburg, Beschluss vom 04. Mai 2017 - 8 Ta 2/17 -, Rn. 4, juris, m.w.N.).Zeugnisregelungen in einem Vergleich sind auch dann werterhöhend zu berücksichtigen, wenn über sie zuvor nicht gestritten worden ist (LAG Hamburg, Beschluss vom 21. Dezember 2012 - 8 Ta 23/12 -, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.07.2023 - 2 Ta 45/23

    Vergleichsmehrwert bei Freistellung des Arbeitnehmers von der Verpflichtung zur

    Soweit sich der Klägerinvertreter auf die Entscheidungen des LAG Hamburg vom 07.12.2012 - 7 Ta 31/11 und vom 01.03.2022 - 7 Ta 1/22 - bezieht; ist der dort vertretenen Rechtsansicht nicht zu folgen.

    Das LAG Hamburg hat in diesen Entscheidungen, die Ansicht vertreten, dass die Voraussetzung einer streitigen Auseinandersetzung für eine streitwerterhöhende Berücksichtigung jedoch nicht für Ansprüche gelte, über die typischerweise im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen gestritten werde wie Zeugnis, Beschäftigung bzw. Freistellung (Landesarbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 1. März 2022 - 7 Ta 1/22 -, Rn. 26, juris).

  • LAG Hamburg, 13.03.2023 - 7 Ta 5/23

    Festsetzung des Gegenstandswertes - Mehrwert Freistellungsregelung im Vergleich

    Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamburg beträgt der Gegenstandswert einer Zeugnisregelung ein Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers, sofern über den Inhalt des Zeugnisses eine Regelung getroffen wurde (LAG Hamburg, Beschluss vom 01. März 2022 - 7 Ta 1/22 -, juris; Beschluss vom 04. Mai 2017 - 8 Ta 2/17 -, Rn. 4, juris, mwN.).Zeugnisregelungen in einem Vergleich sind auch dann werterhöhend zu berücksichtigen, wenn über sie zuvor nicht gestritten worden ist (LAG Hamburg, Beschluss vom 21. Dezember 2012 - 8 Ta 23/12 -, juris).
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 22.09.2023 - 7 Ta 1/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,26536
LAG Baden-Württemberg, 22.09.2023 - 7 Ta 1/22 (https://dejure.org/2023,26536)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.09.2023 - 7 Ta 1/22 (https://dejure.org/2023,26536)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. September 2023 - 7 Ta 1/22 (https://dejure.org/2023,26536)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW

    § 20 Abs. 5 S. 4 GeschGehG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 2 Nr. 1 GeschGehG, § 16 Abs. 1 GeschGehG,... § 20 Abs. 5 Satz 1 GeschGehG, § 20 GeschGehG, § 20 Abs. 1 GeschGehG, § 19 Abs. 1 GeschGehG, § 52 ArbGG, § 64 Abs. 7 ArbGG, § 52 S. 4 ArbGG, § 174 Abs. 1 S. 1 GVG, § 174 Abs. 1 S. 2 GVG, § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 78 Satz 1 ArbGG, § 20 Abs. 5 Satz 4 GeschGehG, § 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 9 Abs. 5 ArbGG, §§ 16 Abs. 1, 2 Nr. 1 GeschGehG, § 20 Abs. 3 GeschGehG, §§ 6 bis 14 GeschGehG, § 17 GeschGehG, § 16 Abs. 3 GeschGehG, § 2 Nr. 1 lit a) GeschGehG, § 16 Abs. 1 letzter Halbsatz GeschGehG, Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/943, § 2 Nr. 1 lit c) GeschGehG, Richtlinie (EU) 2016/943, § 2 Nr. 1 lit. a) und lit b) GeschGehG

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 16 Abs 1 GeschGehG, § 20 GeschGehG, § 52 ArbGG, § 64 Abs 7 ArbGG, Art 9 Abs 1 EURL 2016/943
    Meistbegünstigungsgrundsatz - Einstufung der Geheimhaltungsbedürftigkeit und Vorabverfahren - Geschäftsgeheimnis

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geheimhaltungsbedürftige Geschäftsgeheimnisse im Arbeitsgerichtsverfahren

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag einer Partei auf Einstufung bestimmter Dokumente als geheimhaltungsbedürftig in einer Geschäftsgeheimnisstreitsache

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Düsseldorf, 03.06.2020 - 12 SaGa 4/20

    Unterlassungsanspruch, Verwendung von Geschäftsgeheimnissen zum Zwecke des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.09.2023 - 7 Ta 1/22
    Maßgeblich ist nicht die subjektive Einschätzung des jeweiligen Geheimnisinhabers, sondern ein objektiver Maßstab (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. August 2021, 4 SaGa 1/21, Rn. 33, MMR 2022, 79-81; LAG Düsseldorf, Urteil vom 3. Juni 2020, 12 SaGa 4/20, Rn.117; CR 2021, 295-299).

    Bei der Abwägung sind insbesondere die wirtschaftliche Bedeutung und Entwicklungskosten der Information, die Gefährdungssituation, die Praktikabilität und die Kosten der Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. August 2021, 4 SaGa 1/21, Rn. 33, MMR 2022, 79-81; LAG Düsseldorf, Urteil vom 3. Juni 2020, 12 SaGa 4/20, Rn.117; CR 2021, 295-299; Keller/Schönknecht/Glinke-Schönknecht, GeschGehG, 1. Aufl. 2021, § 2 Rn. 79ff).

  • LAG Baden-Württemberg, 18.08.2021 - 4 SaGa 1/21

    Einstweilige Verfügung - Unterlassung der Nutzung eines Geschäftsgeheimnisses

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.09.2023 - 7 Ta 1/22
    Maßgeblich ist nicht die subjektive Einschätzung des jeweiligen Geheimnisinhabers, sondern ein objektiver Maßstab (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. August 2021, 4 SaGa 1/21, Rn. 33, MMR 2022, 79-81; LAG Düsseldorf, Urteil vom 3. Juni 2020, 12 SaGa 4/20, Rn.117; CR 2021, 295-299).

    Bei der Abwägung sind insbesondere die wirtschaftliche Bedeutung und Entwicklungskosten der Information, die Gefährdungssituation, die Praktikabilität und die Kosten der Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. August 2021, 4 SaGa 1/21, Rn. 33, MMR 2022, 79-81; LAG Düsseldorf, Urteil vom 3. Juni 2020, 12 SaGa 4/20, Rn.117; CR 2021, 295-299; Keller/Schönknecht/Glinke-Schönknecht, GeschGehG, 1. Aufl. 2021, § 2 Rn. 79ff).

  • LAG Hamm, 23.06.2021 - 10 SaGa 9/21

    Unterlassung der Offenlegung und Nutzung von Geschäftsgeheimnissen;

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.09.2023 - 7 Ta 1/22
    Die Schutzmaßnahmen können unter anderem organisatorische, technischer oder rechtlicher (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 23. Juni 2021, 10 SaGa 9/21, Rn. 24, GRURPrax 2022, 131) Natur sein.
  • BGH, 22.03.2018 - I ZR 118/16

    Hinreichende Bestimmtheit eines auf Unterlassung des Herstellens, Anbietens und

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.09.2023 - 7 Ta 1/22
    Der Geheimnischarakter einer geheimen Information wird im Allgemeinen nicht dadurch aufgehoben, dass Vorgänge in einem Unternehmen den dort Beschäftigten bekannt werden (BGH, Urteil vom 22. März 2018, I ZR 118/16, Rn. 38, GRUR 2018, 1161).
  • BGH, 18.11.2021 - I ZB 86/20

    Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Anfechtbarkeit der Anordnung von

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.09.2023 - 7 Ta 1/22
    Dies beruht auf die Überlegung, dass mit einem stattgebenden Beschluss das Geschäftsgeheimnis zunächst gesichert ist und die Beeinträchtigung der anderen Partei und der sonstigen Beteiligten nicht so schwer wiegt, dass eine Anfechtung bis zu einer Entscheidung über das Rechtsmittel in der Hauptsache nicht zurückgestellt werden könnte (BGH, Beschluss vom 18. November 2011, I ZB 86/20, Rn. 13f, GRUR 2022, 591-592; vgl. BT-Drucks. 19/4724, S. 38).
  • OLG Stuttgart, 09.09.2020 - 4 U 11/20

    Diesel-Abgasskandal: Haftung des Fahrzeugherstellers bei Erwerb eines betroffenen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.09.2023 - 7 Ta 1/22
    Die erst am 27. September 2021 bewirkte Einlegung des Rechtsmittels ist unter dem Gesichtspunkt des Meistbegünstigungsgrundsatzes unschädlich (vgl. auch Keller/Schönknecht/Glinke-Schönknecht, GeschGehG, 1. Aufl. 2021, § 20 Rn. 48; OLG Hamm, Beschluss vom 16 April 2020, I-4 U 11/20).
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