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   LAG Hamm, 22.01.2008 - 7 Ta 10/08   

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https://dejure.org/2008,6824
LAG Hamm, 22.01.2008 - 7 Ta 10/08 (https://dejure.org/2008,6824)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.01.2008 - 7 Ta 10/08 (https://dejure.org/2008,6824)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 7 Ta 10/08 (https://dejure.org/2008,6824)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Beschäftigungstitel, Verbrauchen des Titels, Rechtskraft

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 750, 888 ZPO
    Beschäftigungstitel, Verbrauchen des Titels, Rechtskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung einer tenorierten Beschäftigungspflicht als eine unvertretbare Handlung i. S. d. § 888 Zivilprozessordnung (ZPO); Wirksamkeit einer nachgeschobenen Kündigung aus dem Gesichtspunkt der Trotzkündigung oder Wiederholungskündigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamm, 30.03.2007 - 7 Ta 186/07

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Zwangsgeldfestsetzung bei Nichtbeachtung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.01.2008 - 7 Ta 10/08
    Obwohl sie sich hierbei der Unterstützung Dritter bedienen darf, hängt es ausschließlich von ihrem Willen ab, ob ein funktionsfähiger Arbeitsplatz zugewiesen wird oder nicht (GMPM-G, ArbGG, § 62 Rdnr. 48 "Weiterbeschäftigungsanspruch"; Düwell/Lipke, Arbeitsgerichtsverfahren-Krönig, § 62 ArbGG Rdnr. 29; LAG Hamm v. 21.11.1989, 7 Ta 475/89; LAG Hamm v. 30.03.2007, 7 Ta 186/07).

    Der Schuldnerin verbleibt nur der Weg über die Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO; diese verbunden mit einer einstweiligen Anordnung gemäß § 769 ZPO (GMPM-G/ Germelmann, ArbGG, § 62 Rdnr. 22; LAG Hamm, Beschlüsse v. 12.12.2006, 7 Ta 797/06 und v. 30.03.2007, 7 Ta 186/07).

  • LAG Hamm, 12.12.2006 - 7 Ta 797/06

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Zwangsgeldfestsetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.01.2008 - 7 Ta 10/08
    Der Schuldnerin verbleibt nur der Weg über die Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO; diese verbunden mit einer einstweiligen Anordnung gemäß § 769 ZPO (GMPM-G/ Germelmann, ArbGG, § 62 Rdnr. 22; LAG Hamm, Beschlüsse v. 12.12.2006, 7 Ta 797/06 und v. 30.03.2007, 7 Ta 186/07).
  • LAG Hamm, 21.02.2007 - 7 Ta 90/07

    Beschäftigungspflicht; Unmöglichkeit; Glaubhaftmachung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.01.2008 - 7 Ta 10/08
    Daran fehlt es, wenn die geschuldete Handlung objektiv nicht mehr möglich ist; wenn also der ernstlich gewollten Vornahme der Handlung unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen (LAG Hamm v. 29.11.1985, LAGE § 888 ZPO Nr. 5; LAG Hamm v. 15.02.1991, LAGE § 888 ZPO Nr. 22; LAG Hamm v. 21.02.2007, 7 Ta 90/07).
  • LAG Hamm, 21.11.1989 - 7 Ta 475/89

    Beginn der Zwangsvollstreckung; Zustellung; Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.01.2008 - 7 Ta 10/08
    Obwohl sie sich hierbei der Unterstützung Dritter bedienen darf, hängt es ausschließlich von ihrem Willen ab, ob ein funktionsfähiger Arbeitsplatz zugewiesen wird oder nicht (GMPM-G, ArbGG, § 62 Rdnr. 48 "Weiterbeschäftigungsanspruch"; Düwell/Lipke, Arbeitsgerichtsverfahren-Krönig, § 62 ArbGG Rdnr. 29; LAG Hamm v. 21.11.1989, 7 Ta 475/89; LAG Hamm v. 30.03.2007, 7 Ta 186/07).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 17 Ta 23/15

    Bestimmtheit - Weiterbeschäftigungstitel - Zwangsvollstreckung -

    In diesem Zusammenhang ist anerkannt, dass der Schuldner den Ausspruch der (Folge-)Kündigung nicht im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO einwenden, sondern diesen Einwand nur mit der Berufung oder im Wege der Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO geltend machen kann, auch wenn der Weiterbeschäftigungsanspruch materiell-rechtlich im Zeitpunkt, in dem die Kündigung wirksam werden soll, erlischt, sofern diese nicht offensichtlich unwirksam ist (vgl. BAG 19. Dezember 1985 - 2 AZR 190/85 - BAGE 50, 319; LAG Rheinland-Pfalz 1. September 2010 - 8 Ta 197/10 - juris; LAG Hamm 22. Januar 2008 - 7 Ta 10/08 - juris; LAG Thüringen 5. Januar 2005 - 1 Ta 148/04 - juris; Hessisches LAG 23. Februar 2002 - 8 Ta 504/01 - LAGE ZPO § 888 Nr. 48).

    Wie bereits erwähnt, ist anerkannt, dass der Schuldner den Ausspruch der (Folge-)Kündigung nicht im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO einwenden, sondern diesen Einwand nur mit der Berufung oder im Wege der Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO geltend machen kann, auch wenn der (Weiter-)Beschäftigungsanspruch materiell-rechtlich in dem Zeitpunkt, in dem die Kündigung wirksam werden soll, erlischt, sofern diese nicht offensichtlich unwirksam ist (vgl. BAG 19. Dezember 1985 - 2 AZR 190/85 - BAGE 50, 319; LAG Rheinland-Pfalz 1. September 2010 - 8 Ta 197/10 - juris; LAG Hamm 22. Januar 2008 - 7 Ta 10/08 - juris; LAG Thüringen 5. Januar 2005 - 1 Ta 148/04 - juris; Hessisches LAG 23. Februar 2002 - 8 Ta 504/01 - LAGE ZPO § 888 Nr. 48).

  • LAG Hessen, 23.10.2008 - 12 Ta 383/08

    Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigung - Unmöglichkeit

    Auch unter Heranziehung der Entscheidung des LAG Hamm (Beschluss vom 10.01.2008 - 7 Ta 10/08) käme man im vorliegenden Fall kein anderes Ergebnis in Betracht.
  • LAG Hamm, 06.12.2021 - 12 Ta 378/21

    Vorläufige Weiterbeschäftigung; Zwangsvollstreckung; Unmöglichkeit

    Dies liegt auf der Hand, da niemand zu etwas gezwungen werden kann, was nicht in seiner Macht steht ( vgl. LAG Hamm, 22.01.2008 - 7 Ta 10/08 ).
  • LAG Hamm, 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, nicht zu ersetzender Nachteil

    In diesem Fall ist die Zwangsvollstreckung auch dann einzustellen, wenn kein besonderer nicht zu ersetzender Nachteil ersichtlich ist (so im Ergebnis auch LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2010, a.a.O.; LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.09.2002 - 8 Sa 344/02, juris; LAG Berlin Beschluss vom 14.07.1993 - 8 Sa 79/93, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 20; a.A. LAG Hamm, Beschluss vom 10.11.2008 - 14 Sa 1507/08; juris; wohl auch LAG Hamm, Beschluss vom 22.01.2008 - 7 Ta 10/08, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2010 - 25 TaBVGa 2608/09

    Rechtskraftwirkung einer einstweiligen Verfügung - veränderte Umstände nach

    Dies hat zur Folge, dass die Arbeitgeberin im Verfahren nach § 85 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, §§ 927, 936 ZPO ggf. die Aufhebung der einstweiligen Verfügung erreichen könnte (Stein/Jonas-Grunsky, vor § 916 Rn. 14; vgl. auch LAG Hamburg vom 19.06.2005 - 3 Sa 33/05 -, juris Rz. 60; LAG Berlin-Bandenburg vom 15.01.2010 - 6 Ta 2697/09 -, juris, sowie LAG Hamm vom 22.01.2008 - 7 Ta 10/08 - juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 27.11.2007 - 10 Ta 263/07 -, AuR 2008, 193; LAG Thüringen vom 05.01.2005 - 1 Ta 148/04 -, AuR 2005, 166; LAG Hessen 23.02.2002 - 8 Ta 504/01 -, LAGE § 888 ZPO Nr. 48; LAG München vom 11.09.1993 - 2 Ta 214/93 -, LAGE § 888 ZPO Nr. 34; LAG Bremen vom 28.10.1987 - 1 Ta 69/87 -, RzK I 10k Nr. 8 und vom 21.02.1983 - 4 Ta 16/83 -, EzA § 62 ArbGG 1979 Nr. 10 zum Einwand einer weiteren Kündigung gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Weiterbeschäftigungstitel).
  • LAG Hamm, 10.11.2008 - 14 Sa 1507/08

    Zwangsvollstreckung; Einstellung; Kündigung; Weiterbeschäftigung

    Denn der durch das Urteil festgestellte Anspruch wird in seiner Existenz betroffen (vgl. BAG GS, 27. Februar 1985, a.a.O.; LAG Hamm, 22.01.2008, 7 Ta 10/08; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, a.a.O.).
  • LAG Hamburg, 22.10.2008 - 5 SaGa 5/08

    Schlussredakteur ist kein Tendenzträger - Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung -

    Daran fehlt es, wenn die geschuldete Handlung objektiv nicht mehr möglich ist; wenn also der ernstlich gewollten Vornahme der Handlung unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen (LAG Hamm 22.01.2008 - 7 Ta 10/08 - Juris mwN.).
  • LAG Nürnberg, 15.10.2008 - 7 Ta 181/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit des Titels -

    Umgekehrt ist die Handlung nicht unmöglich, wenn es nur vom Willen des Schuldners abhängt, ob er die von ihm verlangte Handlung vornimmt (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm - Beschluss vom 22.01.2008 - Az: 7 Ta 10/08).
  • LAG Nürnberg, 13.06.2014 - 7 Ta 58/14

    Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungsanspruch - Unmöglichkeit

    Umgekehrt ist die Handlung nicht unmöglich, wenn es nur vom Willen des Schuldners abhängt, ob er die von ihm verlangte Handlung vornimmt (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm - Beschluss vom 22.01.2008 - Az: 7 Ta 10/08).
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