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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2009 - 7 Ta 107/09   

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https://dejure.org/2009,18523
LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2009 - 7 Ta 107/09 (https://dejure.org/2009,18523)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.05.2009 - 7 Ta 107/09 (https://dejure.org/2009,18523)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Mai 2009 - 7 Ta 107/09 (https://dejure.org/2009,18523)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgeld wegen Ausbleiben des zur Sachverhaltsaufklärung persönlich geladenen Geschäftsführers der Arbeitgeberin

  • Judicialis

    ArbGG § 51 Abs. 1; ; ZPO § 141 Abs. 3; ; ZPO § 141 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 141 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 380 Satz 2; ; BBiG § 22 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordnungsgeld wegen Ausbleiben des zur Sachverhaltsaufklärung persönlich geladenen Geschäftsführers der Arbeitgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hamm, 10.05.2013 - 7 Ta 155/13

    Keine Verpflichtung zur strafrechtlichen Selbstbelastung - Keine Aussetzung des

    Zu Recht hat das Arbeitsgericht auch erkannt, dass eine gerichtliche Entscheidung über eine Aussetzung nach § 149 ZPO eine solche ist, die der richterlichen Ermessensausübung unterfällt (Zöller/Greger, ZPO, 29. Auflage, § 149 Rn 2; LAG Rheinland-Pfalz, 30.07.2009 - 7 Ta 107/09 - juris).
  • LAG Hamm, 16.08.2013 - 1 Ta 332/13

    Aussetzung der Verhandlung; keine Ermessensausübung des Arbeitsgerichts

    Eine gerichtliche Entscheidung über eine Aussetzung nach § 149 ZPO ist eine solche, die der richterlichen Ermessensausübung unterfällt (Zöller/Greger, ZPO, 29. Auflage, § 149 Rn 2; LAG Hamm 10.05.2013 - 7 Ta 155/13 - NRW-E; LAG Rheinland-Pfalz, 30.07.2009 - 7 Ta 107/09 - juris).
  • LAG Hamm, 14.08.2013 - 1 Ta 379/13

    Aussetzung der Verhandlung bis zur Erledigung eines Strafverfahrens

    c) Zu Recht hat das Arbeitsgericht erkannt, dass eine gerichtliche Entscheidung über eine Aussetzung nach § 149 ZPO eine solche ist, die der richterlichen Ermessensausübung unterfällt (Zöller/Greger, ZPO, 29. Auflage, § 149 Rn 2; LAG Hamm 10.05.2013 - 7 Ta 155/13 - NRW-E; LAG Rheinland-Pfalz, 30.07.2009 - 7 Ta 107/09 - juris).
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