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   LAG Nürnberg, 15.01.2016 - 7 Ta 123/15   

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https://dejure.org/2016,332
LAG Nürnberg, 15.01.2016 - 7 Ta 123/15 (https://dejure.org/2016,332)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 15.01.2016 - 7 Ta 123/15 (https://dejure.org/2016,332)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 15. Januar 2016 - 7 Ta 123/15 (https://dejure.org/2016,332)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zustimmungsersetzungsverfahren - und der Streitwert

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • ArbG Würzburg, 04.09.2015 - 4 BV 14/15

    Festsetzung von Gegenstandswert

    Auszug aus LAG Nürnberg, 15.01.2016 - 7 Ta 123/15
    4 BV 14/15 (Arbeitsgericht Würzburg).
  • LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13

    Streitwertkatalog - Beschlussverfahren - Zustimmungsersetzung - Aufhebungsantrag

    Auszug aus LAG Nürnberg, 15.01.2016 - 7 Ta 123/15
    Das erkennende Gericht folgt insoweit der Rechtsprechung der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Beschluss vom 20.12.2013 - 2 Ta 156/13; juris), wonach im Rahmen des § 99 BetrVG auf die Dauer des beabsichtigten Arbeitsverhältnisses abzustellen ist.
  • LAG Düsseldorf, 21.09.2020 - 4 Ta 284/20

    Streitwert; Zustimmungsersetzungsantrag; Feststellung der Dringlichkeit;

    Derartige Umstände des Einzelfalls werden in der Rechtsprechung durchweg berücksichtigt (vgl. etwa LAG Köln 26.08.2019 - 2 Ta 147/19, Rn. 6; LAG Nürnberg 15.01.2016 - 7 Ta 123/15; LAG Hamburg 20.05.2016 - 5 Ta 7/16; LAG Hamm 15.10.2015 - 13 Ta 52/15, Rn. 14).

    Bei der gebotenen pauschalierenden Betrachtung hat eine derart kurzzeitige personelle Maßnahme sowohl für den antragstellenden Arbeitgeber als auch für den Betriebsrat nicht dieselbe Bedeutung wie etwa eine sechsmonatige oder unbefristete Maßnahme (ebenso u.a. LAG Köln 26.08.2019 - 2 Ta 147/19, Rn. 6; LAG Nürnberg 15.01.2016 - 7 Ta 123/15 [Herabsetzung auf ein Drittel]; LAG Hamburg 20.05.2016 - 5 Ta 7/16; LAG Hamm 15.10.2015 - 13 Ta 52/15, Rn. 14, alle juris).

  • LAG Nürnberg, 18.01.2021 - 2 Ta 152/20

    Streitwert - Gegenstandswert - Zustimmungsersetzungsverfahren - Bindung an Antrag

    Ausgangspunkt für die Bewertung ist dabei der Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG und nicht das zu zahlende Entgelt (z.B. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13; 21.09.2015 - 4 Ta 113/15; 15.01.2016 - 7 Ta 123/15; vgl. II.14.1. und 14.2.1 Streitwertkatalog).

    Da die Dauer der beabsichtigen Einstellung typischer Weise auch mit deren wirtschaftlicher Bedeutung korrespondiert, vertritt die Beschwerdekammer in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass bei einer Einstellung bis zu drei Monaten 1/3 des Hilfswertes, von über drei Monaten bis zu sechs Monaten 2/3 des Hilfswertes und von über sechs Monaten der volle Hilfswert angesetzt werden kann (z.B. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13; vgl. auch LAG Nürnberg 21.09.2015 - 4 Ta 113/15 und 15.01.2016 - 7 Ta 123/15).

  • LAG Nürnberg, 18.01.2021 - 2 Ta 154/20

    Streitwert - Gegenstandswert - Verfahren nach §§ 99 ff BetrVG - befristete

    Ausgangspunkt für die Bewertung ist dabei der Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG und nicht das zu zahlende Entgelt (z.B. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13; 21.09.2015 - 4 Ta 113/15; 15.01.2016 - 7 Ta 123/15; vgl. II.14.1. und 14.2.1 Streitwertkatalog).

    Da die Dauer der beabsichtigen Einstellung typischer Weise auch mit deren wirtschaftlicher Bedeutung korrespondiert, vertritt die Beschwerdekammer in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass bei einer Einstellung bis zu drei Monaten 1/3 des Hilfswertes, von über drei Monaten bis zu sechs Monaten 2/3 des Hilfswertes und von über sechs Monaten der volle Hilfswert angesetzt werden kann (z.B. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13; vgl. auch LAG Nürnberg 21.09.2015 - 4 Ta 113/15 und 15.01.2016 - 7 Ta 123/15).

  • LAG Nürnberg, 18.01.2021 - Ta 154/20

    Mehrere Beschlussverfahren übergreifendes Massenverfahren - Anwendung des

    Ausgangspunkt für die Bewertung ist dabei der Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG und nicht das zu zahlende Entgelt (z.B. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13; 21.09.2015 - 4 Ta 113/15; 15.01.2016 - 7 Ta 123/15; vgl. II.14.1. und 14.2.1 Streitwertkatalog).

    Da die Dauer der beabsichtigen Einstellung typischer Weise auch mit deren wirtschaftlicher Bedeutung korrespondiert, vertritt die Beschwerdekammer in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass bei einer Einstellung bis zu drei Monaten 1/3 des Hilfswertes, von über drei Monaten bis zu sechs Monaten 2/3 des Hilfswertes und von über sechs Monaten der volle Hilfswert angesetzt werden kann (z.B. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13; vgl. auch LAG Nürnberg 21.09.2015 - 4 Ta 113/15 und 15.01.2016 - 7 Ta 123/15).

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