Rechtsprechung
| LAG Köln, 10.07.2009 - 7 Ta 126/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
PKH; Erfolgsaussichten; Schadensersatz; Foto des Arbeitnehmers; Homepage
- Telemedicus
Veröffentlichung von Fotos vom Arbeitnehmer
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 114 ZPO; § 823 II BGB; § 12 a ArbGG; § 28 BDSG; § 22 KunstUrhG
PKH; Erfolgsaussichten; Schadensersatz; Foto des Arbeitnehmers; Homepage
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Das Foto eines Arbeitnehmers auf der Unternehmenswebsite ohne individuellem Bezug zur Person des Arbeitnehmers ist nach dessen Ausscheiden nicht immer zu entfernen
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
§ 114 ZPO; § 823 II BGB; § 12 a ArbGG; § 28 BDSG; § 22 KunstUrhG
Foto eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Firmenwebsite - Kanzlei Prof. Schweizer
Foto des ehemaligen Arbeitnehmers auf Firmenwebsite
- stroemer.de
Arbeitnehmerfotos
- czarnetzki.eu
Mitarbeiterfotos auf der Homepage des Unternehmens
- it-recht-kanzlei
- rechtambild.de
Zur Verwendung von Fotos des Arbeitnehmers nach seinem Ausscheiden aus dem Betrieb
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versagung der Prozesskostenhilfe bei fehlender Erfolgsaussicht der Schadensersatzklage der Arbeitnehmerin wegen Verwendung eines Fotos im Rahmen des Internetauftritts der Arbeitgeberin
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
PKH; Erfolgsaussichten; Schadensersatz; Foto des Arbeitnehmers; Homepage
Kurzfassungen/Presse (8)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Arbeitnehmer-Foto auf Homepage auch nach Kündigung zulässig
- 4personaler.de (Kurzinformation)
Mitarbeiterfotos auf der Homepage: Ohne Einverständnis gehts nicht
- datenschutz-praxis.de (Kurzinformation)
Foto einer Mitarbeiterin auf der Firmenhomepage
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Fotos des Arbeitnehmers auf der Firmen-Webseite
- lawinfo.de (Kurzinformation)
Foto des Arbeitnehmers auf der Arbeitgeber-Homepage
- streifler.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Unterlassungsanspruch: Foto des Arbeitnehmers auf der Arbeitgeber-Homepage
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitnehmerfoto auf Webseite des Arbeitgebers: Einwilligung zur Veröffentlichung erlischt nicht automatisch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Ausdrücklicher Widerruf der Einwilligung erforderlich |
- lto.de (Kurzinformation)
Einverständnis zur Veröffentlichung eines Fotos auf Homepage des Arbeitgebers erlischt nicht automatisch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Besprechungen u.ä.
- czarnetzki.eu (Entscheidungsbesprechung)
Mitarbeiterfotos auf der Homepage des Unternehmens
Verfahrensgang
- ArbG Siegburg, 19.03.2009 - 2 Ca 701/09
- LAG Köln, 10.07.2009 - 7 Ta 126/09
Zeitschriftenfundstellen
- K&R 2010, 144
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 24.01.2012 - 19 SaGa 1480/11
Einstweilige Verfügung auf Unterlassung einer weiteren Internet-Veröffentlichung
Aus dem Zusammenhang von Text, der die Fachkompetenz der Verfügungsklägerin herausstellt, und dem Bild ergibt sich, dass durch das Bild bewusst mit der individuellen Persönlichkeit der Verfügungsklägerin geworben werden soll ( vgl. LAG Köln 10. Juli 2009 - 7 Ta 126/09 -, Rn. 9, zitiert nach Juris) . - LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2010 - 3 Sa 72/10
Arbeitnehmer-Fotos im Internet auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das gilt jedenfalls dann, wenn das Foto reinen Illustrationszwecken dient und keinen auf die individuelle Person des Arbeitnehmers Bezug nehmenden Inhalt transportiert (vgl. LAG Köln vom 10.07.2009 - 7 Ta 126/09 - zitiert nach Juris).
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