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   LAG Düsseldorf, 21.05.1999 - 7 Ta 17/99   

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https://dejure.org/1999,5390
LAG Düsseldorf, 21.05.1999 - 7 Ta 17/99 (https://dejure.org/1999,5390)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.05.1999 - 7 Ta 17/99 (https://dejure.org/1999,5390)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Mai 1999 - 7 Ta 17/99 (https://dejure.org/1999,5390)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 103, 104 § 67 Abs. 2 VVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzinteresse für den gegen den Gegner gerichteten Kostenfestsetzungsantrag bei Zahlung der Anwaltskosten der obsiegenden Partei durch die eigene Rechtsschutzversicherung; Rückabtretung des nach erfolgter Zahlung auf die Rechtsschutzversicherung übergegangenen ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 67 Abs. 2; ZPO §§ 103 104
    Kostenfestsetzung: Rechtsschutzinteresse bei vorhandener Rechtsschutzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 06.08.1993 - 11 W 1319/93
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.05.1999 - 7 Ta 17/99
    Die Zahlung der Anwaltskosten der obsiegenden Partei durch die eigene Rechtsschutzversicherung läßt das Rechtsschutzinteresse für den gegen den Gegner gerichteten Kostenfestsetzungsantrag nicht entfallen (gegen OLG Frankfurt OLGR 94, 24 und Zöller-Herget, Zivilprozeßordnung, 21. Aufl., §§ 103, 104 Rdn. 121 "Rechtsschutzbedürfnis").

    Warum unter diesen Umständen für den Kostenfestsetzungsantrag das Rechtsschutzinteresse entfallen soll, wie das OLG Frankfurt (OLGR 94, 24) und ihm folgend Herget (Zöller-Herget, Zivilprozeßordnung, 21. Aufl., §§ 103, 104 Rdn. 121 Rechtsschutzbedürnfnis") meinen, ist nicht nachvollziehbar.

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