Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2002 - 7 Ta 226/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Urlaub mit einstweiliger Verfügung durchsetzen?
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 28.02.2002 - 1 Ga 667/02
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2002 - 7 Ta 226/02
Papierfundstellen
- MDR 2002, 1130
- NZA-RR 2003, 130
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 9 SaGa 8/07
Einstweilige Verfügung - Urlaubsgewährung
Um dem Arbeitnehmer einen effektiven Rechtsschutz gegen den Arbeitgeber zu gewährleisten, ist bei Vorliegen einer besonderen Eilbedürftigkeit die Einstweilige Verfügung zuzulassen, die den Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer für einen von ihm gewünschten Zeitraum Urlaub zu gewähren (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 09.06.2004 - 18 Sa 981/04 - LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.03.2002 - Az: 7 Ta 226/02 -).Insoweit ist darauf zu verweisen, dass der Arbeitnehmer nicht befugt ist, durch vorzeitige Aufwendungen, z. B. für eine Reise, eigenmächtig den Urlaubszeitpunkt festzulegen und so einen Verfügungsgrund zu schaffen, obwohl ihm an sich ausreichend Zeit zur Verfügung gestanden hätte, rechtzeitig einen Urlaubsantrag zu stellen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl.v.07.03.2002 - 7 Ta 226/02-).