Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2004 - 7 Ta 25/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schmerzensgeldzahlung für Mobbing-Verhalten; Persönlichkeitsverletzung als Anspruchsvoraussetzung für Schmerzensgeld; Maßstab im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens ; Ausgestaltung des Feststellungsinteresses für eine negative Feststellungsklage; Juristische ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 278 § 823 § 831; ZPO § 256 Abs. 1
Keine Erfolgsaussicht bei negativer Feststellungsklage und Schadensersatzklage wegen Mobbings - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 15.12.2003 - 10 Ha 2004/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2004 - 7 Ta 25/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 3 Sa 1/02
Schmerzensgeld, "Mobbing", Begriff, Erfüllung, Anspruchsgrundlage, Konflikte, …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2004 - 7 Ta 25/04
Denn nicht jede Meinungsverschiedenheit oder Auseinandersetzung zwischen Kollegen und/oder Vorgesetzten und Untergebenen können den Begriff "Mobbing" erfüllen, weil es im Zusammenarbeiten mit anderen Menschen immanent ist, dass sich Reibungen und Konflikte ergeben, ohne dass diese Ausdruck des Zieles sind, den anderen systematisch in seiner Wertigkeit gegenüber dritten oder sich selbst zu verletzen (LAG Schleswig-Holstein 19.03.2002 NZA RR 2002, 457; LAG Hamm 25.06.2002 NZA RR 2003, 8).Es muss sich folglich aus einer Kette von Vorfällen ein System erkennen lassen (LAG Schleswig-Holstein 19.03.2002 NZA RR 2002, 457).
- LAG Hamm, 25.06.2002 - 18 (11) Sa 1295/01
Mobbing, Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber und gegen Kollegen, …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2004 - 7 Ta 25/04
Denn nicht jede Meinungsverschiedenheit oder Auseinandersetzung zwischen Kollegen und/oder Vorgesetzten und Untergebenen können den Begriff "Mobbing" erfüllen, weil es im Zusammenarbeiten mit anderen Menschen immanent ist, dass sich Reibungen und Konflikte ergeben, ohne dass diese Ausdruck des Zieles sind, den anderen systematisch in seiner Wertigkeit gegenüber dritten oder sich selbst zu verletzen (LAG Schleswig-Holstein 19.03.2002 NZA RR 2002, 457; LAG Hamm 25.06.2002 NZA RR 2003, 8).Ein vorgefasster Plan ist nicht erforderlich (Thüringer LAG 10.04.2001 NZA RR 2001, 347; LAG Hamm 25.06.2002 NZA RR 2003, 8; LAG Berlin 06.03.2003 LAGE Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 8).
- LAG Nürnberg, 02.07.2002 - 6 (3) Sa 154/01
Mobbing, Schadensersatz und Schmerzensgeld
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2004 - 7 Ta 25/04
Nimmt der Arbeitnehmer sich die fehlerhafte Weisung so zu Herzen, dass er davon arbeitsunfähig wird, bestehen keine Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber (LAG Nürnberg 02.07.2002 NZA RR 2003, 121). - LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00
Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2004 - 7 Ta 25/04
Ein vorgefasster Plan ist nicht erforderlich (Thüringer LAG 10.04.2001 NZA RR 2001, 347; LAG Hamm 25.06.2002 NZA RR 2003, 8; LAG Berlin 06.03.2003 LAGE Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 8).