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   LAG Hessen, 15.11.1988 - 7 Ta 347/88   

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https://dejure.org/1988,2105
LAG Hessen, 15.11.1988 - 7 Ta 347/88 (https://dejure.org/1988,2105)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15.11.1988 - 7 Ta 347/88 (https://dejure.org/1988,2105)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15. November 1988 - 7 Ta 347/88 (https://dejure.org/1988,2105)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf nachträgliche Zulassung einer verspäteten Kündigungsschutzklage; Zugang einer Kündigung bei Einwurf außerhalb der üblichen Postzustellzeit; Zurechnung des Verschuldens der Tochter wegen verspäteter Aushändigung einer Kündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 130, 164 ff. BGB; §§ 4, 5 KSchG; §§. 51, 85 ZPO Abs. 2
    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Kündigungsschutzverfahren: Nachträgliche Klagezulassung

Papierfundstellen

  • BB 1989, 916
  • DB 1989, 836
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 732/08

    Nachträgliche Klagezulassung

    cc) Andere Besonderheiten, wie beispielsweise ein bewusstes Zurückhalten des Kündigungsschreibens durch ein Familienmitglied (vgl. LAG Hamm 11. April 1974 - 8 Ta 28/74 - DB 1974, 1072; LAG Berlin 4. Januar 1982 - 9 Ta 5/81 - AP KSchG 1969 § 5 Nr. 3 = EzA KSchG § 5 Nr. 13; LAG Rheinland-Pfalz 27. Juli 2005 - 2 Ta 148/05 - und 12. März 2007 - 11 Ta 217/06 - v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 5 Rn. 13) oder eine vergessene Aushändigung des Kündigungsschreibens durch ein Familienmitglied (vgl. insbesondere LAG Frankfurt am Main 15. November 1988 - 7 Ta 347/88 - LAGE KSchG § 5 Nr. 41), sind vom Kläger nicht behauptet und glaubhaft gemacht worden.
  • LAG Bremen, 26.05.2003 - 2 Ta 4/03

    Zur Anwendbarkeit des § 85 Abs. 2 ZPO im Rahmen der Prüfung, ob eine verspätete

    Eine andere Bewertung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn sich eine verschuldete Fehlleistung auf solche Personen zurückführen lässt, die selbst im Rahmen eines wirksamen auf die Führung eines Prozesses gerichteten Auftrages tätig geworden sind (vgl LAG Frankfurt Beschluß vom 15. November 1988 - 7 Ta 347/88 = LAGE § 5 KSchG Nr. 41).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2004 - 8 Ta 17/04

    Nachträgliche Zulassung der verspätet erhobenen Kündigungsschutzklage

    In Übereinstimmung mit den Ausführungen im Beschluss des LAG Frankfurt vom 15.11.1988 - 7 Ta 347/88 = LAGE § 5 Nr. 41 ist zwar richtig, dass sich der Arbeitnehmer bei der nachträglichen Zulassung der Kündigungsschutzklage das Verschulden eines Prozessbevollmächtigten oder eines gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen muss; für einen rechtsgeschäftlichen Vertreter gilt das gleiche jedoch nur, wenn sich die erteilte Vertretungsmacht irgendwie auf den Prozess bezieht.
  • LAG Köln, 28.12.2004 - 11 Ta 285/04
    Für einen rechtsgeschäftlichen Vertreter gilt das folglich nur, wenn sich die Vertretungsmacht oder Beauftragung irgendwie auf die Prozessführung bezieht (LAG Frankfurt, Beschluss vom 15.11.1988 - 7 Ta 347/88 - in DB 1989, Seite 836; KRFriedrich, 6. Auflage, § 5 KSchG, Rz. 69 a, 75).
  • LAG Hessen, 26.06.1996 - 9 Ta 262/96
    b) Der Kläger muss sich die schuldhafte Versäumung der Antragsfrist durch seine Prozessbevollmächtigten gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen, da es sich bei der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG um eine prozessuale Frist, wenn auch mit materiellrechtlicher Wirkung, handelt (BAG, Urteil vom 26.06.1986 - 2 AZR 358/85 -, AP Nr. 14 zu § 4 KSchG 1969 unter B II 3 b; vom 13.04.1989 - 2 AZR 441/88 -, AP Nr. 21, aaO. unter III 2 b; LAG Frankfurt, Beschluss vom 15.11.1988 - 7 Ta 347/88 -, LAGE Nr. 41 zu § 5 KSchG unter 6 c; Hess.LAG, Beschluss vom 26.10.1993 - 16 Ta 263/93 -, LAGE Nr. 63 aaO., vgl. zum Meinungsstand KR-Friedrich, aaO., § 5 KSchG Rdn. 112).
  • LAG Hessen, 10.09.2002 - 15 Ta 98/02

    Anspruch auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Zurechnung des

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