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LAG Düsseldorf, 16.02.1989 - 7 Ta 47/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren - Makelzuschlag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Arbeitnehmer; Mehrere Kündigungen; Getrennte Rechtsstreite ; Bestimmung des Streitwertes; Differenztheorie; Fristlose Kündigung ; Makelzuschlag
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 20.01.1989 - 6 Ca 7150/86
- LAG Düsseldorf, 16.02.1989 - 7 Ta 47/89
Wird zitiert von ... (5)
- LAG Düsseldorf, 06.05.2008 - 6 Ta 136/08
Streitwertfestsetzung bei Mehrfachkündigungen und vergleichsweiser Freistellung
Diese Grundsätze gelten dann, wenn mehrere Kündigungen in einem Verfahren angegriffen werden, sie sind nicht anders anzuwenden, wenn die Kündigungen in getrennten Prozessen angegriffen werden (…vgl. Nachweise bei GK-ArbGG/Wenzel, Stand: Februar 2005, § 12 Rdn. 267; LAG Düsseldorf vom 08.07.1985 - 7 Ta 244/85 - LAG'e § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 39; Beschluss vom 16.02.1989 - 7 Ta 47/89 - JurBüro 1989, 955). - LAG Düsseldorf, 08.11.2007 - 6 Ta 590/07
Streitwert bei Kündigungsschutzklagen gegen mehrere Kündigungen in getrennten …
Nach der übereinstimmenden Auffassung der Beschwerdegerichte im Lande Nordrhein-Westfalen (…vgl. Nachweise bei GK-ArbGG/Wenzel, Stand: Februar 2005, § 12 Rdn. 267; LAG Düsseldorf vom 08.07.1985 - 7 Ta 244/85 - LAG'e § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 39; Beschluss vom 16.02.1989 - 7 Ta 47/89 - JurBüro 1989, 955) kann nämlich nicht darüber hinweggegangen werden, dass sich die wirtschaftlichen Interessen, die in den getrennt geführten Prozessen verfolgt werden, teilweise decken und es nicht von der zufälligen prozessualen Handhabung abhängen kann, wie der Streitwert sich berechnet. - LAG Düsseldorf, 20.02.1996 - 7 Ta 7/96
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen - ein Verfahren
- 7 Ta 188/93 - = LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 99 (m. zust. Anm. Gravenhorst) die Differenztheorie (vgl. Beschwerdekammer in: LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 39 = JurBüro 1985, 1709 = KostRsp. ArbGG § 12 Nr. 117 m. zust. Anm. von Egon Schneider und in JurBüro 1989, 955) mit der Maßgabe anwendet, daß für eine zusätzliche Bewertung einer zweiten Kündigung - gemäß der punktuellen Streitgegenstandstheorie ist von 2. - LAG Düsseldorf, 01.12.2009 - 6 Ta 727/09
Ordnungsgemäße Berechnung des Streitwerts bei Mehrfachkündigungen
Diese Grundsätze gelten dann, wenn mehrere Kündigungen in einem Verfahren angegriffen werden, sie sind nicht anders anzuwenden, wenn die Kündigungen in getrennten Prozessen angegriffen werden (…vgl. Nachweise bei GK-ArbGG/Wenzel, Stand: Februar 2005, § 12 Rdn. 267; LAG Düsseldorf vom 08.07.1985 - 7 Ta 244/85 - LAGe § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 39; Beschluss vom 16.02.1989 - 7 Ta 47/89 - JurBüro 1989, 955). - LAG Düsseldorf, 13.11.1997 - 7 Ta 344/97
Streitwert: mehrere Kündigung
Seit der Entscheidung vom 09.09.1993 - 7 Ta 188/93 -, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 99 (m. zust. Anm. Gravenhorst) wendet die Beschwerdekammer die Differenztheorie (vgl. Beschwerdekammer in: LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 39 = JurBüro 1985, 1709 = KostRsp ArbGG § 12 Nr. 117 m. zust. Anm. von Egon Schneider und in JurBüro 1989, 955 ) mit der Maßgabe an, daß für eine zusätzliche Bewertung einer zweiten Kündigung - gemäß der punktuellen Streitgegenstandstheorie ist von 2 Streitgegenständen auszugehen, maßgebend ist, welche Zeiträume des Bestehens des Arbeitsverhältnisses zusätzlich streitig werden.