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   LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 7 Ta 87/04   

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https://dejure.org/2004,12968
LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 7 Ta 87/04 (https://dejure.org/2004,12968)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.06.2004 - 7 Ta 87/04 (https://dejure.org/2004,12968)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Juni 2004 - 7 Ta 87/04 (https://dejure.org/2004,12968)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertfestsetzung für die Erstellung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses; Bewertung von Klagen gegen Maßnahmen des Direktionsrechts; Unterschied zwischen dem Streitwert für ein Zwischenzeugnis und für ein Abschlusszeugnis

  • Judicialis

    ZPO § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Wertfestsetzung bei Klage gegen Direktionsrecht und auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2002 - 9 Ta 1472/01

    Gegenstandswert für einen Streit um die Erteilung eines Zwischenzeugnisses;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 7 Ta 87/04
    In der Regel ist nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. z. B. 18.02.2002 9 Ta 1472/01; ebenso LAG Sachsen 19.10.2000 FA 2001, 215; DLW-Luczak a.a.O.) von einem halben Bruttomonatsentgelt auszugehen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.1991 - 9 Ta 138/91

    Gegenstandswert; Berichtigung eines Arbeitszeugnisses; Monatsgehalt; Leiters

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 7 Ta 87/04
    Das ist schon deshalb gerechtfertigt, weil für das abschließende Arbeitszeugnis von einem Wert von einem Bruttomonatsentgelt ausgegangen wird (LAG Rheinland-Pfalz 31.07.1991 NZA 1992, 524; LAG Düsseldorf, 26.08.1982 EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 18; DLW-Luczak a.a.O.).
  • LAG Sachsen, 19.10.2000 - 9 Ta 173/00

    Streitwert bei Zwischenzeugniserteilung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 7 Ta 87/04
    In der Regel ist nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. z. B. 18.02.2002 9 Ta 1472/01; ebenso LAG Sachsen 19.10.2000 FA 2001, 215; DLW-Luczak a.a.O.) von einem halben Bruttomonatsentgelt auszugehen.
  • LAG Hessen, 22.07.2013 - 1 Ta 250/13

    Ausübung des Direktionsrechts; Ausübung des Direktionsrechts

    Dies wird auch bei Streitigkeiten im Rahmen von § 81 Abs. 4 SGB IX angenommen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 17. Juni 2004 - 7 Ta 87/04, dokumentiert in juris).
  • LAG Hessen, 05.07.2013 - 1 Ta 164/13

    Direktionsrecht; Direktionsrecht

    Dies wird auch bei Streitigkeiten im Rahmen von § 81 Abs. 4 SGB IX angenommen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 17. Juni 2004 - 7 Ta 87/04, dokumentiert in juris).
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