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   LAG Nürnberg, 14.05.2001 - 7 Ta 93/01   

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https://dejure.org/2001,7445
LAG Nürnberg, 14.05.2001 - 7 Ta 93/01 (https://dejure.org/2001,7445)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 14.05.2001 - 7 Ta 93/01 (https://dejure.org/2001,7445)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 14. Mai 2001 - 7 Ta 93/01 (https://dejure.org/2001,7445)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschließung einer Verfahrensaussetzung; Zulässigkeit der Aussetzung einer Verhandlung bei sogenannter Vorgreiflichkeit des Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1; ZPO § 148
    Aussetzung der Verhandlung eines Verfahrens bei sogenannter Vorgreiflichkeit eines anderen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2001, 661
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 113/90

    Fristlose Kündigung; Wettbewerbstätigkeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.05.2001 - 7 Ta 93/01
    Damit ist die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.08.1990 - 1 AZR 113/90 - (AP Nr. 10 zu § 611 BGB Treuepflicht) nicht einschlägig.
  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 4/56

    Streitwert für Aussetzungsantrag

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.05.2001 - 7 Ta 93/01
    Für den Beschwerdewert kommt es maßgeblich allein auf das Interesse der Parteien an der Aussetzung des Rechtsstreites, nicht hingegen auf den Wert des Hauptverfahrens an (vgl. BGHZ 22, 283; Schneider, MDR 1973, 542 m.w.N.).
  • LAG Berlin, 02.12.1993 - 9 Ta 24/93

    Arbeitsgerichtsverfahren: Aussetzung bei vorgreiflicher Frage

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.05.2001 - 7 Ta 93/01
    Im Beschwerdeverfahren sind grundsätzlich 20 % des sich aus § 12 Abs. 7 ArbGG ergebenden Hauptsachewertes von DM 42.000,- anzusetzen (so auch OLG Köln, MDR 1973, 683; LAG Berlin, Beschluss vom 02.12.1993 - 9 Ta 24/93 - insoweit unveröffentlicht).
  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.05.2001 - 7 Ta 93/01
    Da die Klägerin die allgemeine Feststellungsklage ausdrücklich (!) mit ihrer Rüge der unzulässigen Befristung zum 30.06.2001 begründet hat (und damit gerade nicht "formularmäßig", wie das Erstgericht ausführt), ist für die Bejahung des Feststellungsinteresses ohne Bedeutung, dass die Klägerin die Kündigung vom 23.11.2000 zum 30.06.2001 gesondert durch Kündigungsschutzklage angegriffen hat (zur Notwendigkeit der Kündigungsschutzklage: BAG vom 13.03.1997 - 2 AZR 512/96).
  • OLG München, 10.11.1995 - 7 W 2800/95

    Voraussetzung für die Aussetzung eines Verfahrens; Folgen der Abhängigkeit der

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.05.2001 - 7 Ta 93/01
    c) Damit kann die Prüfung der weiteren Fragen dahinstehen, inwieweit das Rechtsmittelgericht Ermessensfehler überprüfen kann und ob das Erstgericht die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschreitet, wenn es ein Verfahren wegen Vorgreiflichkeit aussetzt, statt die ihm mögliche Verbindung der beiden Verfahren auszusprechen ( die h.M. nimmt die Unzulässigkeit einer Aussetzungsentscheidung an,, z.B. BAG, AP Nr. 5 zu § 148 ZPO ; LAG Hamm, MDR 84, 173; OLG München, MDR 96, 197; Zöller u.a., ZPO -Komm., 22. Aufl., Rdn. 9 zu § 148 , Baumbach u.a., ZPO -Komm., 59. Aufl., Rdn. 28 zu § 148).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.06.2019 - 1 Sa 1/18

    Arbeitnehmerstatus - Grafikdesignerin bei einer Rundfunkanstalt

    Anfänglich legte das Bundesarbeitsgericht hierbei einen deutlichen Akzent auf die Einbindung in Dienstpläne (sogenannte Dienstplanrechtsprechung, siehe Hochrathner, NZA-RR 2001, 661, 662).
  • LAG Köln, 30.07.2007 - 11 Ta 195/07

    Aussetzung des Rechtsstreits nach §§ 148, 149 ZPO

    Bei der Feststellung dieser Voraussetzungen steht dem Gericht insoweit kein Ermessen zu (LAG Nürnberg, Beschluss vom 14.05.2001 - 7 Ta 93/01, NZA-RR 2001, 661 f., zu II. 2. a) der Gründe - zu § 148 ZPO; LAG Köln, Beschluss vom 20.03.2007 - 8 Ta 1/07, zu II. 2. a) der Gründe - zu § 149 ZPO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 65. Aufl. 2007, § 148 Rdnr. 32 und § 149 Rdnr. 7).
  • LAG Köln, 18.08.2005 - 8 (13) Ta 300/05

    Aussetzung, Beschwerde, Ermessensentscheidung, Aufhebung

    Da es sich hierbei um die Klärung einer Rechtsfrage handelt, steht dem Gericht insoweit kein Ermessen zu (LAG Nürnberg, Beschluss vom 14.05.2001 - 7 Ta 93/01 - NZARR 2001, 661).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2016 - 6 TaBV 1113/15

    Aussetzung im Hinblick auf die Anfechtung der Wahl des Betriebsrats - Verkennung

    Wenn LAG Hessen vom 22.08.2005 - 16/10 Ta 345/05 - juris Rn. 10 = NZA-RR 2006, 381 für eine Aussetzung weitergehend verlangt, dass "hinsichtlich aller möglichen Ergebnisse des anderen Rechtsstreits präjudizielle Wirkung für den Rechtsstreit gegeben ist, um dessen Aussetzung es geht" (im Gefolge von LAG Nürnberg vom 14.05.2001 - 7 Ta 93/01 - juris Rn. 8 (ohne Nachweis)), entspricht dies weder der Logik der Vorgreiflichkeit, noch ist diese Behauptung einschlägiger Kommentierung zu entnehmen (vgl. z.B. Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 148; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 36. Aufl. 2015, § 148 Rn. 3 f.; Musielak/Stadler, ZPO, 12. Aufl. 2015, § 148; H. Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2005, § 148 Rn. 23 f.; Wagner, in: Münchener Kommentar/ZPO, 4. Aufl. 2013, Rn. 7 f.; wohl auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 74. Aufl. 2016, Rn. 4) noch wird es dem Organisationsrecht der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung gerecht.
  • LAG Köln, 17.12.2003 - 3 Ta 384/03

    Aussetzung, Vorgreiflichkeit, Ermessen

    Da es sich hierbei um die Klärung einer Rechtsfrage handelt, steht dem Gericht insoweit kein Ermessen zu (LAG Nürnberg, Beschluss vom 14.05.2001 - 7 Ta 93/01 - NZA-RR 2001, 661).
  • LAG Köln, 20.03.2007 - 8 Ta 1/07

    Aussetzung; Verdacht einer Straftat; Beschwerde

    Bezüglich der Voraussetzung nach § 149 ZPO steht wie im Falle der Aussetzung nach § 148 ZPO dem Gericht kein Ermessen zu (so für § 148 ZPO LAG Nürnberg, Beschluss vom 14.05.2001 - 7 Ta 93/01 - NZARR 2001, 661; LAG Köln vom - 3 Ta 384/03 - n.v.).
  • LAG Nürnberg, 20.01.2014 - 5 Ta 186/13

    Aussetzung - Ermessen - Klage auf Entfernung von Abmahnungen

    Bei der Beurteilung des Vorliegens dieser Tatbestandsmerkmale hat das Gericht keinen Ermessensspielraum (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 02.11.2007, 16 Ta 88/08 zitiert nach Juris; LAG Nürnberg, Beschluss vom 14.05.2001, 7 Ta 93/01, AR-Blattei ES 160.7 Nr. 214).
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