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LAG Hamburg, 12.08.2002 - 7 TaBV 14/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03
Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 12. August 2002 - 7 TaBV 14/00 - wird zurückgewiesen. - KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 09.07.2007 - KGH.EKD II-0124/N24 In einem weiteren Hamburger Verfahren hat - im Rahmen eines Streits um die Wirksamkeit eines Spruchs der Einigungsstelle - das Bundesarbeitsgericht die vorstehende Auffassung bestätigt (8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle, Vorinstanz LAG Hamburg vom 12. August 2002 - 7 TaBV 14/00 -).