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LAG Nürnberg, 17.12.1990 - 7 Ta BV 16/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 245 Nr. 1; BetrVG § 38 Abs. 2, Abs. 4
Betriebsrat: Wahl der freizustellenden Mitglieder - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG § 38 Abs. 2
Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder in einem einheitlichen Wahlvorgang - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 28.05.1990 - 3 BV 35/90
- LAG Nürnberg, 17.12.1990 - 7 Ta BV 16/90
Papierfundstellen
- DB 1991, 1178
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Düsseldorf, 07.06.2016 - 14 TaBV 17/16
Gruppenwahl der freizustellenden Mitglieder des Betriebsrates unzulässig
(5) Dementsprechend gehen auch Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass die Wahl gemäß § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG in einem einheitlichen Wahlgang zu erfolgen hat (LAG Hamm…, Beschluss vom 10.06.2005 - 13 TaBV 26/05 -, Rn. 43, juris ; LAG Nürnberg, Beschluss vom 17.12.1990 - 7 TaBV 16/90 - LAGE § 38 BetrVG 1972 Nr. 5;… DKKW/Wedde § 38 BetrVG Rn. 44;… Fitting, BetrVG, 28. Aufl. 2016, § 38 Rn. 41 mwN). - LAG Düsseldorf, 27.11.2019 - 4 TaBV 19/19
Betriebsrat; Freistellungswahl; getrennte Wahlgänge; abweichende Regelungen
Auch in diesem Fall ist die Wahl aber nach zutreffender Auffassung bei mehreren Freistellungen stets in einem einheitlichen Wahlgang durchzuführen (LAG Nürnberg 17.12.1990 - 7 TaBV 16/90, LAGE § 38 BetrVG 1972 Nr. 5; Greßlin, Teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder, S. 216;… aA Fitting u.a., BetrVG, 28. Aufl. 2016, § 38 Rn 44;… GK-BetrVG/Weber, 11. Aufl. 2018, § 38 Rn. 58). - LAG Hessen, 01.08.1991 - 12 TaBV 40/91
Betriebsrat: Wahl der Freigestellten
b) Steht im Zeitpunkt der Durchführung der Freistellungswahlen nach § 38 Abs. 2 BetrVG fest, dass der Arbeitgeber über die Staffel des § 38 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hinaus der weiteren Freistellung einer bestimmten Anzahl von Betriebsrats-Mitgliedern (pauschal) zustimmt, so sind diese mit den zur Ausfüllung der Mindeststaffel zu wählenden Betriebsrats-Mitglieder in einem einheitlichen Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen (i. Erg. so auch: LAG Nürnberg, Beschluss vom 17.12.1990 - 7 TaBV 16/90 -, LAGE § 38 BetrVG Entsch. 5). - ArbG Düsseldorf, 17.01.2019 - 2 BV 129/18 Es ist daher unzulässig, zunächst die Freistellung des Vorsitzenden und seines Vertreters und danach in einem weiteren Wahlgang die anderen freizustellenden Betriebsratsmitglieder zu wählen (LAG Düsseldorf 07.06.2016 - 14 TaBV 17/16 -, ZTR 2016, 666; LAG Nürnberg 17.12.1990 - 7 TaBV 16/90 -, LAGE § 38 BetrVG 1972 Nr. 5;… Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG § 38 Rn. 41-44).