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   LAG Nürnberg, 17.12.1990 - 7 Ta BV 16/90   

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https://dejure.org/1990,4692
LAG Nürnberg, 17.12.1990 - 7 Ta BV 16/90 (https://dejure.org/1990,4692)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 17.12.1990 - 7 Ta BV 16/90 (https://dejure.org/1990,4692)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Dezember 1990 - 7 Ta BV 16/90 (https://dejure.org/1990,4692)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 245 Nr. 1; BetrVG § 38 Abs. 2, Abs. 4
    Betriebsrat: Wahl der freizustellenden Mitglieder

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 38 Abs. 2
    Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder in einem einheitlichen Wahlvorgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1991, 1178
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Düsseldorf, 07.06.2016 - 14 TaBV 17/16

    Gruppenwahl der freizustellenden Mitglieder des Betriebsrates unzulässig

    (5) Dementsprechend gehen auch Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass die Wahl gemäß § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG in einem einheitlichen Wahlgang zu erfolgen hat (LAG Hamm, Beschluss vom 10.06.2005 - 13 TaBV 26/05 -, Rn. 43, juris ; LAG Nürnberg, Beschluss vom 17.12.1990 - 7 TaBV 16/90 - LAGE § 38 BetrVG 1972 Nr. 5; DKKW/Wedde § 38 BetrVG Rn. 44; Fitting, BetrVG, 28. Aufl. 2016, § 38 Rn. 41 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 27.11.2019 - 4 TaBV 19/19

    Betriebsrat; Freistellungswahl; getrennte Wahlgänge; abweichende Regelungen

    Auch in diesem Fall ist die Wahl aber nach zutreffender Auffassung bei mehreren Freistellungen stets in einem einheitlichen Wahlgang durchzuführen (LAG Nürnberg 17.12.1990 - 7 TaBV 16/90, LAGE § 38 BetrVG 1972 Nr. 5; Greßlin, Teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder, S. 216; aA Fitting u.a., BetrVG, 28. Aufl. 2016, § 38 Rn 44; GK-BetrVG/Weber, 11. Aufl. 2018, § 38 Rn. 58).
  • LAG Hessen, 01.08.1991 - 12 TaBV 40/91

    Betriebsrat: Wahl der Freigestellten

    b) Steht im Zeitpunkt der Durchführung der Freistellungswahlen nach § 38 Abs. 2 BetrVG fest, dass der Arbeitgeber über die Staffel des § 38 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hinaus der weiteren Freistellung einer bestimmten Anzahl von Betriebsrats-Mitgliedern (pauschal) zustimmt, so sind diese mit den zur Ausfüllung der Mindeststaffel zu wählenden Betriebsrats-Mitglieder in einem einheitlichen Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen (i. Erg. so auch: LAG Nürnberg, Beschluss vom 17.12.1990 - 7 TaBV 16/90 -, LAGE § 38 BetrVG Entsch. 5).
  • ArbG Düsseldorf, 17.01.2019 - 2 BV 129/18
    Es ist daher unzulässig, zunächst die Freistellung des Vorsitzenden und seines Vertreters und danach in einem weiteren Wahlgang die anderen freizustellenden Betriebsratsmitglieder zu wählen (LAG Düsseldorf 07.06.2016 - 14 TaBV 17/16 -, ZTR 2016, 666; LAG Nürnberg 17.12.1990 - 7 TaBV 16/90 -, LAGE § 38 BetrVG 1972 Nr. 5; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG § 38 Rn. 41-44).
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