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   LAG Baden-Württemberg, 05.08.2005 - 7 TaBV 2/05   

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LAG Baden-Württemberg, 05.08.2005 - 7 TaBV 2/05 (https://dejure.org/2005,10662)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.08.2005 - 7 TaBV 2/05 (https://dejure.org/2005,10662)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. August 2005 - 7 TaBV 2/05 (https://dejure.org/2005,10662)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Tarifpluralität - Verbandstarifverträge und Firmentarifverträge - Tarifbezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag - Verschmelzung durch Aufnahme

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Antrags auf Erteilung der Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung eines Arbeitnehmers in der Metallindustrie; Folgen einer Anwendbarkeit des Tarifwerks der Metallindustrie; Auswirkungen der Zustimmungsfiktion nach Ablauf der vereinbarten ...

  • Judicialis

    TV SR T § 54 Abs. 1; ; ERTV § 1 Abs. 1; ; ERTV § 1 Abs. 2 Ziff. 1; ; ERTV § 5 Abs. 3; ; ERTV § 6; ; ERTV § 10; ; BetrVG § ... 28; ; BetrVG § 99; ; BetrVG § 99 Abs. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 2; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 3; ; BetrVG § 99 Abs. 3 Satz 1; ; BGB §§ 307 ff; ; BGB § 310 Abs. 4 Satz 1; ; BGB § 613a Abs. 1; ; BGB § 613a Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 613a Abs. 1 Satz 3; ; UmwG § 2 Abs. 1; ; UmwG § 20 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 313 Abs. 2 Satz 2; ; DLTV § 2; ; TVG § 1; ; TVG § 3 Abs. 1; ; TVG § 3 Abs. 3; ; TVG § 3 Nr. 1 c; ; TVG § 4; ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1; ; ArbGG § 92 Abs. 1 Satz 2; ; ArbGG § 97 Abs. 4; ; GKG § 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifpluralität, Verbandstarifverträge und Firmentarifverträge, Tarifbezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag, Verschmelzung durch Aufnahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2004 - 4 Ta 2/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderung an den Inhalt der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2005 - 7 TaBV 2/05
    (dd) Von einer Tarifflucht kann schließlich auch deshalb keine Rede sein, weil die Haustarifverträge keine durchweg ungünstigeren Arbeitsbedingungen vorsehen als das Tarifwerk der Industriegewerkschaft Metall (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 -4 Ta 2/04 - zu B II 2 b gg der Gründe).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn auf einen einschlägigen Tarifvertrag umfassend verwiesen wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 Ta 2/04; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04; Witt, NZA 2004, 135; Däubler-Dorndorf AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, § 310 Rn. 44 ff).

  • LAG Baden-Württemberg, 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04

    Verschmelzung durch Aufnahme - Tarifpluralität - Prinzip der Tarifeinheit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2005 - 7 TaBV 2/05
    dd) Im vorliegenden Fall folgt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht und im Anschluss an die Entscheidungen der 4., 8., 17. und 20. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04; vom 01.03.2005 - 8 TaBV 3/04; vom 23.03.2005 - 17 TaBV 5/04; vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04) der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die bestehende Tarifpluralität nach dem Prinzip der Tarifeinheit dahingehend aufzulösen ist, dass nur die spezielleren TV-ver.di - vorliegend im Besonderen der ERTV T.I - Anwendung finden, an die die Arbeitgeberin aufgrund der Verschmelzung gebunden ist.

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn auf einen einschlägigen Tarifvertrag umfassend verwiesen wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 Ta 2/04; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04; Witt, NZA 2004, 135; Däubler-Dorndorf AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, § 310 Rn. 44 ff).

  • LAG Baden-Württemberg, 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04

    Verschmelzung im Wege der Aufnahme - Tarifpluralität - Prinzip der Tarifeinheit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2005 - 7 TaBV 2/05
    dd) Im vorliegenden Fall folgt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht und im Anschluss an die Entscheidungen der 4., 8., 17. und 20. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04; vom 01.03.2005 - 8 TaBV 3/04; vom 23.03.2005 - 17 TaBV 5/04; vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04) der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die bestehende Tarifpluralität nach dem Prinzip der Tarifeinheit dahingehend aufzulösen ist, dass nur die spezielleren TV-ver.di - vorliegend im Besonderen der ERTV T.I - Anwendung finden, an die die Arbeitgeberin aufgrund der Verschmelzung gebunden ist.

    Wie sich auch aus dem beigefügten Organisationskatalog ergibt, handelt es sich hierbei um Betriebe, deren Zweck überwiegend darauf gerichtet ist, die unter den Organisationskatalog fallenden Betriebe bei der Verwirklichung ihrer Zielsetzung zu unterstützen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04 - zu B II 2 b ee der Gründe).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2005 - 7 TaBV 2/05
    cc) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. BAG, Urteil vom 05.09.1990 - 4 AZR 59/90 - AP Nr. 19 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; BAG, Urteil vom 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 - AP Nr. 20 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz, zu B II 2 der Gründe) sind die Fälle der Tarifpluralität ebenso wie diejenigen der Tarifkonkurrenz nach dem Prinzip der Tarifeinheit im Regelfall dahingehend aufzulösen, dass nur der speziellere Tarifvertrag zur Anwendung kommt.

    Denn ein Firmentarifvertrag kann den besonderen Bedürfnissen eines Betriebes weitergehend gerecht werden als ein Branchentarifvertrag (BAG, Beschluss vom 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 - a. a. O., zu B II 3 der Gründe).

  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 208/97

    Firmentarifvertrag bei Unternehmensverschmelzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2005 - 7 TaBV 2/05
    Für den Fall der Verschmelzung im Wege der Neugründung hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 24.06.1998 - 4 AZR 208/97 - AP Nr. 1 zu § 20 UmwG, zu II a der Gründe) entschieden, dass ein Firmentarifvertrag aufgrund der gesetzlich angeordneten Gesamtrechtsnachfolge uneingeschränkt auf den neu gegründeten Rechtsträger übergeht.

    Das Bundesarbeitsgericht hat diese Rechtsauffassung bislang lediglich für den Fall der Verschmelzung im Wege der Neugründung vertreten (BAG, Urteil vom 24.06.1998 - 4 AZR 208/97 - a. a. O., zu II a der Gründe).

  • LAG Hessen, 11.03.2004 - 9 TaBV 174/03
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2005 - 7 TaBV 2/05
    (3) Diese Regelung traf auf die Firma d. GmbH zu; bei der Arbeitgeberin ist dies hingegen sehr fraglich (vgl. LAG Hessen, Beschluss vom 11.03.2004 - 9 TaBV 174/03).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.03.2005 - 17 TaBV 5/04

    Tarifeinheit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2005 - 7 TaBV 2/05
    dd) Im vorliegenden Fall folgt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht und im Anschluss an die Entscheidungen der 4., 8., 17. und 20. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04; vom 01.03.2005 - 8 TaBV 3/04; vom 23.03.2005 - 17 TaBV 5/04; vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04) der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die bestehende Tarifpluralität nach dem Prinzip der Tarifeinheit dahingehend aufzulösen ist, dass nur die spezielleren TV-ver.di - vorliegend im Besonderen der ERTV T.I - Anwendung finden, an die die Arbeitgeberin aufgrund der Verschmelzung gebunden ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 01.03.2005 - 8 TaBV 3/04

    Tarifpluralität im verschmolzenen Unternehmen -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2005 - 7 TaBV 2/05
    dd) Im vorliegenden Fall folgt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht und im Anschluss an die Entscheidungen der 4., 8., 17. und 20. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04; vom 01.03.2005 - 8 TaBV 3/04; vom 23.03.2005 - 17 TaBV 5/04; vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04) der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die bestehende Tarifpluralität nach dem Prinzip der Tarifeinheit dahingehend aufzulösen ist, dass nur die spezielleren TV-ver.di - vorliegend im Besonderen der ERTV T.I - Anwendung finden, an die die Arbeitgeberin aufgrund der Verschmelzung gebunden ist.
  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 59/90

    Mischbetrieb; Tarifpluralität

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2005 - 7 TaBV 2/05
    cc) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. BAG, Urteil vom 05.09.1990 - 4 AZR 59/90 - AP Nr. 19 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; BAG, Urteil vom 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 - AP Nr. 20 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz, zu B II 2 der Gründe) sind die Fälle der Tarifpluralität ebenso wie diejenigen der Tarifkonkurrenz nach dem Prinzip der Tarifeinheit im Regelfall dahingehend aufzulösen, dass nur der speziellere Tarifvertrag zur Anwendung kommt.
  • LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 530/02

    Tarifpluralität; Geltungsbereich der Bautarifverträge

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2005 - 7 TaBV 2/05
    Für die Geltungsbereichsstreitigkeiten der Sozialkassen des Baugewerbes hat das Bundesarbeitsgericht neuerdings an seiner Rechtsprechung nicht mehr festgehalten (BAG, Beschluss vom 13.05.2004 - 10 AS 6/04 - zitiert nach Juris, zu II 4 der Gründe; ebenso LAG Hessen, Urteil vom 14.07.2003 - 16 Sa 530/02 - NZA-RR 2004, 649).
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 467/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang

  • BAG, 13.05.2004 - 10 AS 6/04

    Tarifpluralität - Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • BAG, 01.03.1995 - 1 ABR 43/94

    Betriebsrat: Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung

  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 5/80

    Betriebsratszustimmung - Personalmaßnahme

  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

  • BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener Sache

  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 113/02

    Tarifpluralität - Metallhandwerk/Baugewerbe

  • BAG, 12.06.2003 - 8 ABR 14/02

    Eingruppierung von Redakteuren - Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten

  • LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 7/04

    Umgruppierung von Arbeitnehmern nach Unternehmensverschmelzung -

    dd) Im vorliegenden Fall folgt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht und im Anschluss an die Entscheidungen der 1., 4., 7., 8., 17. und 20. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 22.02.2005 - 1 TaBV 1/04; 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04; 05.08.2005 - 7 TaBV 2/05; vom 01.03.2005 - 8 TaBV 3/04; vom 23.03.2005 - 17 TaBV 5/04; vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04) der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die bestehende Tarifpluralität nach dem Prinzip der Tarifeinheit dahingehend aufzulösen ist, dass nur die spezielleren TV-ver.di - vorliegend im Besonderen der ERTV TSI - Anwendung finden, an die die Arbeitgeberin aufgrund der Verschmelzung gebunden ist.
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