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   LAG Hamburg, 26.11.2009 - 7 TaBV 2/09   

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https://dejure.org/2009,28548
LAG Hamburg, 26.11.2009 - 7 TaBV 2/09 (https://dejure.org/2009,28548)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 26.11.2009 - 7 TaBV 2/09 (https://dejure.org/2009,28548)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 26. November 2009 - 7 TaBV 2/09 (https://dejure.org/2009,28548)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Betriebsrats auf Zur-Verfügung-Stellung personenbezogener Daten sämtlicher Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Betriebs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDSG § 1990 § 3 Abs. 8; BetrVG § 80 Abs. 2
    Anspruch des Betriebsrats auf Zur-Verfügung-Stellung personenbezogener Daten sämtlicher Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Betriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerdatenschutz geht auch den Betriebsrat an

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 04.09.1990 - 6 P 28.87

    Unzulässigkeit der Speicherung von Personaldaten durch den Personalrat

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.11.2009 - 7 TaBV 2/09
    Eine Vorratsspeicherung sei auch unter Berücksichtigung der zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 04.09.1990, Az. 6 P 28/87, nicht zulässig, auch wenn die Beteiligte zu 2 mehr als eine "Hundertschaft des Bundesgrenzschutzes" sei.

    Der Beteiligte zu 1 hat danach aus § 80 Abs. 2 BetrVG unter Beachtung der hier anwendbaren höchstrichterlichen Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 04.09.1990 (Az. 6 P 28/87, NJW 1991, 375) auch keinen Anspruch auf Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der streitgegenständlichen Daten.

  • BAG, 19.10.1999 - 1 ABR 75/98

    Anspruch des Betriebsrats auf Vorlage ausgefüllter Arbeitsverträge

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.11.2009 - 7 TaBV 2/09
    Diese Aufgaben sind vom Vorliegen besonderer Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte unabhängig (BAG vom 19. Oktober 1999 - 1 ABR 75/98 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 45, zu B I 2 a der Gründe; vom 7. August 1986 - 6 ABR 77/83 - BAGE 52, 316, 320, zu IV 1 der Gründe).

    Aus diesen Grundsätzen folgt eine zweistufige Prüfung daraufhin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (BAG vom 19. Oktober 1999 - 1 ABR 75/98 - aaO.).

  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.11.2009 - 7 TaBV 2/09
    Die Wahrnehmung von Beteiligungsrechten nach dem BetrVG gehört allerdings ihrerseits zu den Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 Satz 1 (BAG vom 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90, 288, 295 f., zu B II 1 der Gründe).

    Dazu gehört eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Bestehen von Aufgaben (BAG, Urteil vom 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - zit. nach Juris).

  • BAG, 15.06.1976 - 1 ABR 116/74

    Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttolohn- und gehaltslisten

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.11.2009 - 7 TaBV 2/09
    Das Einsichtsrecht gibt nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG nicht die Befugnis, die Listen zu kopieren oder abzuschreiben (BAG, Urteil vom 15.06.1976, 1 ABR 116/74, AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 9; vom 3.12.1981, AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 17; Fitting u.a., Kommentar zum BetrVG , 24. Aufl., § 80 Rn. 76 m.w.N.).
  • BAG, 20.11.1984 - 1 ABR 64/82

    Wirtschaftsausschuß - Vorbereitung von Sitzungen

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.11.2009 - 7 TaBV 2/09
    Der Betriebsrat ist hinsichtlich dieser Unterlagen auch berechtigt, sich selbst Fotokopien zu fertigen und diese zu archivieren (BAG vom 20.11.1984, AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 3).
  • BAG, 03.12.1981 - 6 ABR 8/80

    Einblicksrecht - Bruttogehaltsliste - Bruttolohn

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.11.2009 - 7 TaBV 2/09
    Das Einsichtsrecht gibt nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG nicht die Befugnis, die Listen zu kopieren oder abzuschreiben (BAG, Urteil vom 15.06.1976, 1 ABR 116/74, AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 9; vom 3.12.1981, AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 17; Fitting u.a., Kommentar zum BetrVG , 24. Aufl., § 80 Rn. 76 m.w.N.).
  • StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023

    Alarmbereitschaft; allgemeine Persönlichkeitsrecht; Angestellter; Antragsrecht;

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.11.2009 - 7 TaBV 2/09
    Die Arbeitnehmervertretungen müssen sich im Übrigen grundsätzlich an die Betroffenen wenden und sich ihres Einverständnisses mit der beabsichtigten Verarbeitung versichern (so auch Bundesverwaltungsgericht aaO.; sowie Hessischer Steuergerichtshof DVBL 1986, 936; Gola/Wronka, Handbuch, S. 171).
  • BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 77/83

    Betriebsrat - Lärmbelästigung - Lärmschutz - Messung von Lärm

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.11.2009 - 7 TaBV 2/09
    Diese Aufgaben sind vom Vorliegen besonderer Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte unabhängig (BAG vom 19. Oktober 1999 - 1 ABR 75/98 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 45, zu B I 2 a der Gründe; vom 7. August 1986 - 6 ABR 77/83 - BAGE 52, 316, 320, zu IV 1 der Gründe).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.11.2009 - 7 TaBV 2/09
    Dementsprechend muss der Verfahrensgegenstand so genau bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann (BAG vom 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - EzA § 89 BetrVG 2001 Nr. 1).
  • BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 82/74

    Ordnungsgemäße Beschlußfassung des Betriebsrats - Jugendvertretung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.11.2009 - 7 TaBV 2/09
    Der Betriebsrat kann auch sich selbst die erforderlichen Informationen beschaffen, sofern ihm ein Informationsanspruch nach § 80 Abs. 2 BetrVG zusteht und er nicht durch die gewählte Art der Informationsbeschaffung in die Rechtssphäre des Arbeitgebers eingreift (BAG vom 8.2.1977, AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 10).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 21/80

    Betriebsratsrechte - Arbeitgeberpflichten

  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 29/03

    Erweiterung der Mitbestimmung des Betriebsrats durch Tarifvertrag

  • LAG Hessen, 10.12.2018 - 16 TaBV 130/18

    Es bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken, den Arbeitgeber für

    Bereits erstinstanzlich sei auf die Entscheidung des LAG Hamburg vom 26. November 2009 -7 TaBV 2/09- hingewiesen worden.

    Die von der Arbeitgeberseite herangezogene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26. November 2009-7 TaBV 2/09- bezieht sich demgegenüber gerade nicht auf die Ausübung eines Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 BetrVG.

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