Rechtsprechung
   LAG München, 13.03.1986 - 7 TaBV 5/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3241
LAG München, 13.03.1986 - 7 TaBV 5/86 (https://dejure.org/1986,3241)
LAG München, Entscheidung vom 13.03.1986 - 7 TaBV 5/86 (https://dejure.org/1986,3241)
LAG München, Entscheidung vom 13. März 1986 - 7 TaBV 5/86 (https://dejure.org/1986,3241)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,3241) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einigungsstelle; Offensichtliche Unzuständigkeit; Mitbestimmung des Betriebsrats

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 210 (Ls.)
  • BB 1987, 479
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • ArbG Berlin, 17.10.2012 - 28 BV 14611/12

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Umkleidezeit im Lebensmittelbereich als

    Offensichtlichkeit ist danach nur dann gegeben, wenn die Zuständigkeit der Einigungsstelle unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt als möglich erscheint (so ausdrücklich Wlotzke-Schwedes-Lorenz, Das neue Arbeitsgerichtsgesetz 1979, § 98 Rn. 1)"; ähnlich LAG München13.3.1986 - 7 TaBV 5/86 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 10 [I.]; LAG Düsseldorf21.8.1987 - 9 TaBV 132/86 - NZA 1988, 211, 213 [II.2 a.]; LAG Niedersachsen30.9.1988 - 3 TaBV 75/88 - NZA 1989, 149.S. im Begründungskontext LAG Düsseldorf21.12.1981 a.a.O. [I.1.]: "Was offensichtlich (evident) ist, liegt auf der Hand und bedarf auch keiner weiteren Überlegungen oder Nachforschung in der Rechtsprechung und Rechtslehre.

    Offensichtlichkeit ist danach nur dann gegeben, wenn die Zuständigkeit der Einigungsstelle unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt als möglich erscheint (so ausdrücklich Wlotzke-Schwedes-Lorenz, Das neue Arbeitsgerichtsgesetz 1979, § 98 Rn. 1)"; ähnlich LAG München13.3.1986 - 7 TaBV 5/86 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 10 [I.]; LAG Düsseldorf21.8.1987 - 9 TaBV 132/86 - NZA 1988, 211, 213 [II.2 a.]; LAG Niedersachsen30.9.1988 - 3 TaBV 75/88 - NZA 1989, 149.

    Offensichtlichkeit ist danach nur dann gegeben, wenn die Zuständigkeit der Einigungsstelle unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt als möglich erscheint (so ausdrücklich Wlotzke-Schwedes-Lorenz, Das neue Arbeitsgerichtsgesetz 1979, § 98 Rn. 1)"; ähnlich LAG München13.3.1986 - 7 TaBV 5/86 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 10 [I.]; LAG Düsseldorf21.8.1987 - 9 TaBV 132/86 - NZA 1988, 211, 213 [II.2 a.]; LAG Niedersachsen30.9.1988 - 3 TaBV 75/88 - NZA 1989, 149.

  • ArbG Berlin, 20.03.2013 - 28 BV 2178/13

    Initiativrecht - § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG - Belange betroffener Arbeitnehmer

    Offensichtlichkeit ist danach nur dann gegeben, wenn die Zuständigkeit der Einigungsstelle unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt als möglich erscheint (so ausdrücklich Wlotzke-Schwedes-Lorenz , Das neue Arbeitsgerichtsgesetz 1979, § 98 Rn. 1)"; ähnlich LAG München 13.3.1986 - 7 TaBV 5/86 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 10 [I.]; LAG Düsseldorf 21.8.1987 - 9 TaBV 132/86 - NZA 1988, 211, 213 [II.2 a.]; LAG Niedersachsen 30.9.1988 - 3 TaBV 75/88 - NZA 1989, 149.

    Offensichtlichkeit ist danach nur dann gegeben, wenn die Zuständigkeit der Einigungsstelle unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt als möglich erscheint (so ausdrücklich Wlotzke-Schwedes-Lorenz , Das neue Arbeitsgerichtsgesetz 1979, § 98 Rn. 1)"; ähnlich LAG München 13.3.1986 - 7 TaBV 5/86 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 10 [I.]; LAG Düsseldorf 21.8.1987 - 9 TaBV 132/86 - NZA 1988, 211, 213 [II.2 a.]; LAG Niedersachsen 30.9.1988 - 3 TaBV 75/88 - NZA 1989, 149.

    Offensichtlichkeit ist danach nur dann gegeben, wenn die Zuständigkeit der Einigungsstelle unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt als möglich erscheint (so ausdrücklich Wlotzke-Schwedes-Lorenz , Das neue Arbeitsgerichtsgesetz 1979, § 98 Rn. 1)"; ähnlich LAG München 13.3.1986 - 7 TaBV 5/86 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 10 [I.]; LAG Düsseldorf 21.8.1987 - 9 TaBV 132/86 - NZA 1988, 211, 213 [II.2 a.]; LAG Niedersachsen 30.9.1988 - 3 TaBV 75/88 - NZA 1989, 149.

  • LAG Baden-Württemberg, 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91

    Einigungsstelle: Voraussetzungen für die Bildung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 TaBV 47/11

    Einigungsstelle - Gefährdungsbeurteilung - Arbeitsschutz - Mitbestimmung des

    Offensichtliche Unzuständigkeit ist etwa dann anzunehmen, wenn höchstrichterlich bereits entschieden ist, dass eine bestimmte Problematik nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt oder nicht in die Zuständigkeit der Einigungsstelle fällt (LAG München 13.03.1986 - 7 TaBV 5/86 -).
  • LAG Saarland, 14.05.2003 - 2 TaBV 7/03

    Stilllegung eines Betriebes; Vorbereitung und Durchführung der Wahl eines

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG München, 26.11.2015 - 3 TaBV 81/15

    Unbegründeter Antrag des Betriebsrats auf Einsetzung einer Einigungsstelle zur

    Gibt es zu einer Rechtsfrage eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung, dass dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht zusteht, so ist davon auszugehen, dass kein ernsthafter Zweifel an der Unzuständigkeit der Einigungsstelle besteht (vgl. LAG München, Beschluss vom 13.03.1986 - 7 TaBV 5/86 - NZA 1987, 210; ErfK/Koch, 16. Aufl. 2016, § 100 ArbGG , Rn. 3).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.01.2012 - 6 TaBV 47/11

    Einigungsstelle, Einsetzung einer Einigungsstelle, Unzuständigkeit

    Offensichtliche Unzuständigkeit ist etwa dann anzunehmen, wenn höchstrichterlich bereits entschieden ist, dass eine bestimmte Problematik nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt oder nicht in die Zuständigkeit der Einigungsstelle fällt (LAG München 13.03.1986 ­ 7 TaBV 5/86 ­).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 10 TaBV 2/03

    Errichtung einer Einigungsstelle bei Betriebsspaltung mit Betriebsteilübergang

    Ist eine Rechtsfrage durch das Bundesarbeitsgericht höchstrichterlich entschieden, so ist zumindest dann die offensichtliche Unzuständigkeit gegeben, wenn die Rechtsprechung als gefestigt angesehen werden kann und keine Anhaltspunkte für ein Abweichen erkennbar sind (vgl. hierzu LAG München v. 13.03.1986, 7 TaBV 5/86, LAGE § 98 ArbGG 1979, Nr. 10; LAG Baden-Württemberg v. 16.10.1991, 12 TaBV 10/91, NZA 1992, S. 186 mit der Einschränkung, dass das nicht gelte, wenn die Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes auf beachtliche Kritik gestoßen sei; Düwell/Koch, ArbGV, § 98 Rn, 17; Erf.Komm. /Eisemann, 3. Aufl., § 98 ArbGG Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht