Rechtsprechung
   LAG Köln, 05.12.2001 - 7 TaBV 71/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2731
LAG Köln, 05.12.2001 - 7 TaBV 71/01 (https://dejure.org/2001,2731)
LAG Köln, Entscheidung vom 05.12.2001 - 7 TaBV 71/01 (https://dejure.org/2001,2731)
LAG Köln, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 7 TaBV 71/01 (https://dejure.org/2001,2731)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2731) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einigungsstelle; Besetzung; Vorsitzender; offensichtliche Unzuständigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 98 ArbGG
    Einigungsstelle; Besetzung; Vorsitzender; offensichtliche Unzuständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besetzung einer Einigungsstelle ; offensichtliche Unzuständigkeit im Rahmen des § 98 ArbGG; Der Eilt-Charakter des Verfahrens nach § 98 ArbGG verbietet es, streitige rechtserhebliche Tatsachen einer umfassenden Sachaufklärung zu unterziehen.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 98
    Einigungsstelle; Besetzung; Vorsitzender; offensichtliche Unzuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 586
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Düsseldorf, 10.12.1997 - 12 TaBV 61/97

    Einigungsstelle: Einsetzung - Voraussetzungen - Eingriff in die sog. erdiente

    Auszug aus LAG Köln, 05.12.2001 - 7 TaBV 71/01
    "Offensichtlich unzuständig" im Sinne von § 98 Abs. 1 S. 1 ArbGG ist eine Einigungsstelle daher nur dann, wenn sich dies bereits aus dem eigenen Tatsachenvorbringen des Antragstellers auf der Grundlage einer gefestigten Rechtsmeinung ergibt, zu der eine Gegenmeinung nicht existiert oder nicht ernsthaft vertretbar erscheint (ähnlich LAG Berlin NZA-RR 1999, 34ff.) , oder aber dann, wenn die zuständigkeitsbegründende Tatsachengrundlage zwar streitig ist, die Richtigkeit der für die Unzuständigkeit der Einigungsstelle sprechenden Tatsachen dem Gericht im Sinne von § 291 ZPO jedoch offenkundig ist oder gemacht wird (ähnlich LAG München, ZTR 1990, 37; LAG Berlin AiB 1993, 733; ferner LAG Frankfurt NZA 1985, 34f.; LAG Frankfurt LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 26; tendenziell auch LAG Köln AiB 1996, 669; a.A.: LAG Düsseldorf NZA-RR 1998, 319 ff.; LAG München LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 5; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3.Aufl., § 98 Rdnr.21).
  • LAG Köln, 10.06.1996 - 11 TaBV 23/96

    Einigungsstelle: offensichtliche Unzuständigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 05.12.2001 - 7 TaBV 71/01
    "Offensichtlich unzuständig" im Sinne von § 98 Abs. 1 S. 1 ArbGG ist eine Einigungsstelle daher nur dann, wenn sich dies bereits aus dem eigenen Tatsachenvorbringen des Antragstellers auf der Grundlage einer gefestigten Rechtsmeinung ergibt, zu der eine Gegenmeinung nicht existiert oder nicht ernsthaft vertretbar erscheint (ähnlich LAG Berlin NZA-RR 1999, 34ff.) , oder aber dann, wenn die zuständigkeitsbegründende Tatsachengrundlage zwar streitig ist, die Richtigkeit der für die Unzuständigkeit der Einigungsstelle sprechenden Tatsachen dem Gericht im Sinne von § 291 ZPO jedoch offenkundig ist oder gemacht wird (ähnlich LAG München, ZTR 1990, 37; LAG Berlin AiB 1993, 733; ferner LAG Frankfurt NZA 1985, 34f.; LAG Frankfurt LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 26; tendenziell auch LAG Köln AiB 1996, 669; a.A.: LAG Düsseldorf NZA-RR 1998, 319 ff.; LAG München LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 5; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3.Aufl., § 98 Rdnr.21).
  • LAG Berlin, 27.01.1993 - 1 TaBV 5/92

    Einigungsstelle: Voraussetzungen für die Einsetzung - Interessenausgleich;

    Auszug aus LAG Köln, 05.12.2001 - 7 TaBV 71/01
    "Offensichtlich unzuständig" im Sinne von § 98 Abs. 1 S. 1 ArbGG ist eine Einigungsstelle daher nur dann, wenn sich dies bereits aus dem eigenen Tatsachenvorbringen des Antragstellers auf der Grundlage einer gefestigten Rechtsmeinung ergibt, zu der eine Gegenmeinung nicht existiert oder nicht ernsthaft vertretbar erscheint (ähnlich LAG Berlin NZA-RR 1999, 34ff.) , oder aber dann, wenn die zuständigkeitsbegründende Tatsachengrundlage zwar streitig ist, die Richtigkeit der für die Unzuständigkeit der Einigungsstelle sprechenden Tatsachen dem Gericht im Sinne von § 291 ZPO jedoch offenkundig ist oder gemacht wird (ähnlich LAG München, ZTR 1990, 37; LAG Berlin AiB 1993, 733; ferner LAG Frankfurt NZA 1985, 34f.; LAG Frankfurt LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 26; tendenziell auch LAG Köln AiB 1996, 669; a.A.: LAG Düsseldorf NZA-RR 1998, 319 ff.; LAG München LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 5; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3.Aufl., § 98 Rdnr.21).
  • LAG Hessen, 09.10.1984 - 5 TaBV 104/84
    Auszug aus LAG Köln, 05.12.2001 - 7 TaBV 71/01
    "Offensichtlich unzuständig" im Sinne von § 98 Abs. 1 S. 1 ArbGG ist eine Einigungsstelle daher nur dann, wenn sich dies bereits aus dem eigenen Tatsachenvorbringen des Antragstellers auf der Grundlage einer gefestigten Rechtsmeinung ergibt, zu der eine Gegenmeinung nicht existiert oder nicht ernsthaft vertretbar erscheint (ähnlich LAG Berlin NZA-RR 1999, 34ff.) , oder aber dann, wenn die zuständigkeitsbegründende Tatsachengrundlage zwar streitig ist, die Richtigkeit der für die Unzuständigkeit der Einigungsstelle sprechenden Tatsachen dem Gericht im Sinne von § 291 ZPO jedoch offenkundig ist oder gemacht wird (ähnlich LAG München, ZTR 1990, 37; LAG Berlin AiB 1993, 733; ferner LAG Frankfurt NZA 1985, 34f.; LAG Frankfurt LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 26; tendenziell auch LAG Köln AiB 1996, 669; a.A.: LAG Düsseldorf NZA-RR 1998, 319 ff.; LAG München LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 5; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3.Aufl., § 98 Rdnr.21).
  • LAG Berlin, 22.06.1998 - 9 TaBV 3/98

    Einigungsstelle: Prüfung der Zuständigkeit - offensichtliche Unzuständigkeit -

    Auszug aus LAG Köln, 05.12.2001 - 7 TaBV 71/01
    "Offensichtlich unzuständig" im Sinne von § 98 Abs. 1 S. 1 ArbGG ist eine Einigungsstelle daher nur dann, wenn sich dies bereits aus dem eigenen Tatsachenvorbringen des Antragstellers auf der Grundlage einer gefestigten Rechtsmeinung ergibt, zu der eine Gegenmeinung nicht existiert oder nicht ernsthaft vertretbar erscheint (ähnlich LAG Berlin NZA-RR 1999, 34ff.) , oder aber dann, wenn die zuständigkeitsbegründende Tatsachengrundlage zwar streitig ist, die Richtigkeit der für die Unzuständigkeit der Einigungsstelle sprechenden Tatsachen dem Gericht im Sinne von § 291 ZPO jedoch offenkundig ist oder gemacht wird (ähnlich LAG München, ZTR 1990, 37; LAG Berlin AiB 1993, 733; ferner LAG Frankfurt NZA 1985, 34f.; LAG Frankfurt LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 26; tendenziell auch LAG Köln AiB 1996, 669; a.A.: LAG Düsseldorf NZA-RR 1998, 319 ff.; LAG München LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 5; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3.Aufl., § 98 Rdnr.21).
  • BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 31.88

    Einschränkung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen - Behandlung durch

    Auszug aus LAG Köln, 05.12.2001 - 7 TaBV 71/01
    "Offensichtlich unzuständig" im Sinne von § 98 Abs. 1 S. 1 ArbGG ist eine Einigungsstelle daher nur dann, wenn sich dies bereits aus dem eigenen Tatsachenvorbringen des Antragstellers auf der Grundlage einer gefestigten Rechtsmeinung ergibt, zu der eine Gegenmeinung nicht existiert oder nicht ernsthaft vertretbar erscheint (ähnlich LAG Berlin NZA-RR 1999, 34ff.) , oder aber dann, wenn die zuständigkeitsbegründende Tatsachengrundlage zwar streitig ist, die Richtigkeit der für die Unzuständigkeit der Einigungsstelle sprechenden Tatsachen dem Gericht im Sinne von § 291 ZPO jedoch offenkundig ist oder gemacht wird (ähnlich LAG München, ZTR 1990, 37; LAG Berlin AiB 1993, 733; ferner LAG Frankfurt NZA 1985, 34f.; LAG Frankfurt LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 26; tendenziell auch LAG Köln AiB 1996, 669; a.A.: LAG Düsseldorf NZA-RR 1998, 319 ff.; LAG München LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 5; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3.Aufl., § 98 Rdnr.21).
  • LAG Köln, 06.08.2021 - 9 TaBV 26/21

    Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat; Rechtsanspruch; Anrufung der

    Etwas anderes kann allenfalls in besonderen Ausnahmefällen gelten, etwa dann, wenn die Qualifizierung des Beschwerdegegenstands auf Grund streitiger Umstände in dem auf Beschleunigung angelegten Verfahren nach § 100 ArbGG nicht in angemessener Zeit geklärt werden kann (zur Problematik vgl. LAG Köln, Beschluss vom 05. Dezember 2001 - 7 TaBV 71/01 -, Rn. 19, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 4 TaBV 3/04

    Betriebsänderung - Interessenausgleich - Produktionsstandort - Einigungsstelle

    Inwieweit das Gericht im Bestellungsverfahren von Amts wegen zur Sachverhaltsaufklärung verpflichtet ist, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (vgl. die Nachweise bei LAG Köln, 05.12.2001 - 7 TaBV 71/01 - LAGE ArbGG 1979§ 98 Nr. 38).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 TaBV 2829/09

    Streitiger Vorsitzender; offensichtliche Unzuständigkeit

    Dabei kann dahinstehen, ob eine offensichtliche Unzuständigkeit im Sinne des § 98 Abs. 1 Satz 1 ArbGG nur dann anzunehmen ist, wenn sich dies bereits aus dem eigenen Tatsachenvorbringen des Antragstellers auf der Grundlage einer gefestigten Rechtsmeinung ergibt, zu der eine Gegenmeinung nicht existiert oder nicht ernsthaft vertretbar erscheint (LAG Köln, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 7 TaBV 71/01).

    Es kann auch dahinstehen, ob die Einigungsstelle nicht schon offensichtlich unzuständig ist, wenn im konkreten Fall ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Auffassung des Gerichts nicht besteht, sondern nur dann, wenn es nicht bestehen kann (so GK-ArbGG/Dörner § 98 Rn. 24).oder ob sie jedenfalls gegeben ist, wenn die zuständigkeitsbegründende Tatsachengrundlage zwar streitig ist, die Richtigkeit der für die Unzuständigkeit der Einigungsstelle sprechenden Tatsachen dem Gericht im Sinne von § 291 ZPO jedoch offenkundig ist oder gemacht wird (LAG Köln, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 7 TaBV 71/01; ähnlich auch LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 10 TaBV 2/03 und LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. August 2008 - 26 TaBV 1264/08).

  • LAG Saarland, 14.05.2003 - 2 TaBV 7/03

    Stilllegung eines Betriebes; Vorbereitung und Durchführung der Wahl eines

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Düsseldorf, 25.08.2017 - 12 TaBV 42/17

    Einsetzung einer Einigungsstelle - Beweisaufnahme

    Diese äußerst kurzen Fristen erlauben kaum eine ordnungsgemäße Durchführung einer Beweisaufnahme (Hessisches Landesarbeitsgericht 15.07.2008 a.a.O. Rn. 23; ebenso z.B. LAG Köln 05.12.2001 - 7 TaBV 71/01, NZA-RR 2002, 586 Rn. 18).

    Anders ist dies dann, wenn die Richtigkeit der für die Unzuständigkeit der Einigungsstelle sprechenden Tatsachen dem Gericht im Sinne von § 291 ZPO jedoch offenkundig ist oder gemacht wird (LAG Köln 05.12.2001 a.a.O. Rn. 18).

  • LAG Nürnberg, 05.04.2005 - 7 TaBV 7/05

    Bestellung eines Einigungsstellenvorsitzenden

    Es ist zu fragen, ob die Zuständigkeit der Einigungsstelle bei fachkundiger Beurteilung auf den ersten Blick unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt als möglich erscheint (Fitting u.a., BetrVG, 22. Aufl., Rdnr. 21 zu § 76 m.w.N.; Däubler/Kittner/Klebe a.a.O. Rdnr. 51 zu § 76), d. h., ob es für die Bejahung der Unzuständigkeit eine gefestigte Rechtsmeinung gibt, zu der eine Gegenmeinung nicht existiert oder nicht ernsthaft vertreten wird (LAG Köln Beschluss vom 05.12.2001, NZA-RR 2002, 586).

    Die Einigungsstelle wird über ihre Zuständigkeit vor einer Sachentscheidung selbst bestimmen müssen (h.M., z. B. LAG Köln Beschluss vom 05.12.2001, NZA-RR 2002, 586).

  • LAG Hamm, 07.07.2003 - 10 TaBV 85/03

    Einigungsstellenbesetzung, offensichtliche Unzuständigkeit, Betriebsänderung,

    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (LAG Berlin, Beschluss v. 18.02.1980 - AP Nr. 1 zu § 98 ArbGG 1979; LAG Hamburg, Beschluss v. 07.03.1985 - NZA 1985, 604 = DB 1985, 1798; LAG Hamm, Beschluss v. 16.04.1986 - BB 1986, 1359; LAG Niedersachsen, Be-schluss v. 30.09.1988 - NZA 1989, 149; LAG Baden-Württemberg, Beschluss v. 07.08.1995 - NZA-RR 1996, 53; LAG Düsseldorf, Beschluss v. 10.02.1997 - NZA-RR 1998, 319; LAG Köln, Beschluss v. 13.01.1998 - AP Nr. 9 zu § 98 ArbGG 1979 = NZA 1998, 1018; LAG Berlin, Beschluss v. 22.06.1998 - NZA-RR 1999, 34; LAG Köln, Beschluss v. 19.08.1998 - AP Nr. 10 zu § 98 ArbGG 1979; LAG Köln, Beschluss v. 01.03.2001 - AP Nr. 11 zu § 98 ArbGG 1979; LAG Köln, Beschluss v. 05.12.2001 - NZA-RR 2002, 586; Germelmann/Matthes/Prütting /Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl., § 98 Rz. 11 m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 10 TaBV 1058/10

    Einsetzung einer Einigungsstelle - Antragsauslegung hinsichtlich des

    Dabei kann dahinstehen, ob eine offensichtliche Unzuständigkeit im Sinne des § 98 Abs. 1 Satz 1 ArbGG nur dann anzunehmen ist, wenn sich dies bereits aus dem eigenen Tatsachenvorbringen des Antragstellers auf der Grundlage einer gefestigten Rechtsmeinung ergibt, zu der eine Gegenmeinung nicht existiert oder nicht ernsthaft vertretbar erscheint (LAG Köln, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 7 TaBV 71/01).

    Es kann auch dahinstehen, ob die Einigungsstelle nicht schon offensichtlich unzuständig ist, wenn im konkreten Fall ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Auffassung des Gerichts nicht besteht, sondern nur dann, wenn es nicht bestehen kann (so GK-ArbGG/Dörner § 98 Rn. 24).oder ob sie jedenfalls gegeben ist, wenn die zuständigkeitsbegründende Tatsachengrundlage zwar streitig ist, die Richtigkeit der für die Unzuständigkeit der Einigungsstelle sprechenden Tatsachen dem Gericht im Sinne von § 291 ZPO jedoch offenkundig ist oder gemacht wird (LAG Köln, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 7 TaBV 71/01; ähnlich auch LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 10 TaBV 2/03 und LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. August 2008 - 26 TaBV 1264/08).

  • LAG Hessen, 15.07.2008 - 4 TaBV 128/08

    Einigungsstelle - offensichtliche Unzuständigkeit - Offensichtlichkeitsmaßstab -

    Nach der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer bezieht sich der Offensichtlichkeitsmaßstab dagegen auch auf die für die Bestellungsentscheidung maßgeblichen Tatsachen (etwa Hess. LAG 01. August 2006 a. a. O., zu II 2 a; 08. Mai 2007 a. a. O., zu II 2 a; im Ergebnis ebenso LAG Hamburg 02. November 1988 - 4 TaBV 6/88 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 16, zu 3, 4 b; LAG Baden-Württemberg 07. August 1995 - 11 TaBV 1/95 - NZA-RR 1996/53, zu 1 b; LAG Berlin 22. Juni 1998 - 9 TaBV 3/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 32, zu 3 a; LAG Köln 05. Dezember 2001 - 7 TaBV 71/01 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 38, zu II 3 b, c; LAG Nürnberg 05. April 2005 - 7 TaBV 7/05 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 44, zu II A 2 b aa; HK-ArbR-Henssen § 98 ArbGG Rn. 7; GK-ArbGG-Dörner Stand März 2008 § 98 Rn. 21; Woitaschek in Gross/Thon/Ahmad/Woitaschek BetrVG § 76 Rn. 21).
  • LAG Hamm, 08.11.2002 - 10 (13) TaBV 59/02

    Einrichtung einer Einigungsstelle, Mitbestimmung bei der betrieblichen

    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (LAG Berlin, Beschluss v. 18.02.1980 - AP Nr. 1 zu § 98 ArbGG 1979; LAG Hamburg, Beschluss v. 07.03.1985 - NZA 1985, 604 = DB 1985, 1798; LAG Hamm, Beschluss v. 16.04.1986 - BB 1986, 1359; LAG Niedersachsen, Beschluss v. 30.09.1988 - NZA 1989, 149; LAG Baden-Württemberg, Beschluss v. 07.08.1995 - NZA-RR 1996, 53; LAG Düsseldorf, Beschluss v. 10.02.1997 - NZA-RR 1998, 319; LAG Köln, Beschluss v. 13.01.1998 - AP Nr. 9 zu § 98 ArbGG 1979 = NZA 1998, 1018; LAG Berlin, Beschluss v. 22.06.1998 - NZA-RR 1999, 34; LAG Köln, Beschluss v. 19.08.1998 - AP Nr. 10 zu § 98 ArbGG 1979; LAG Köln, Beschluss v. 01.03.2001 - AP Nr. 11 zu § 98 ArbGG 1979; LAG Köln, Beschluss v. 05.12.2001 - NZA-RR 2002, 586; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl., § 98 Rz. 11 m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 21.09.2006 - 1 TaBV 5/06

    Errichtung einer Einigungsstelle

  • LAG Hamburg, 26.03.2014 - 5 TaBV 3/14

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle - Betriebsänderung

  • LAG Hamm, 07.07.2003 - 10 TaBV 92/03

    Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrats; Einrichtung einer Einigungsstelle;

  • LAG Köln, 29.06.2009 - 3 TaBV 40/09

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Betriebsänderung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 6 TaBV 14/04

    Zuständigkeit der Einigungsstelle

  • LAG Köln, 15.11.2013 - 4 TaBV 61/13

    Zur offensichtlichen Unzuständigkeit einer Einigungsstelle

  • LAG Hamm, 13.06.2003 - 10 TaBV 61/03

    Einrichtung einer Einigungsstelle unter Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte

  • LAG Köln, 19.02.2014 - 11 TaBV 90/13

    Einigungsstelle

  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2012 - 1 TaBV 1/12

    Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist im Beschwerdeverfahren nach § 98 Abs.

  • ArbG Hagen, 11.06.2007 - 3 BV 48/07
  • LAG Köln, 16.12.2005 - 11 TaBV 48/05

    Einigungsstelle, Altersteilzeit, Blockmodell, Mitbestimmungsrecht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht