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   LAG Hamm, 27.07.2021 - 7 TaBV 79/20   

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LAG Hamm, 27.07.2021 - 7 TaBV 79/20 (https://dejure.org/2021,23522)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27.07.2021 - 7 TaBV 79/20 (https://dejure.org/2021,23522)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27. Juli 2021 - 7 TaBV 79/20 (https://dejure.org/2021,23522)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
    Mitbestimmung des Betriebsrates; Zeiterfassung, Initiativrecht

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Ziff. 6BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, § ... 80 Abs. 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 Ziffer 6 BetrVG, § 100 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 2 BetrVG, § 99 Abs. 2, 3 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 6BetrVG, § 87 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG, Richtlinie 2002/14/EG, § 76 Abs. 5 BetrVG

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Initiativrecht des Betriebsrats bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6
    Mitbestimmung des Betriebsrates; Zeiterfassung; Initiativrecht

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6
    Initiativrecht des Betriebsrats bei Einführung einer elektronischen Zeiterfassung; Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats immer mit Initiativrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • LAG Hamm (Leitsatz)
  • beck-blog (Kurzinformation)

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung einer Arbeitszeiterfassung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einführung einer elektronischen Zeiterfassung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kann der Betriebsrat die Einführung elektronischer Zeiterfassung verlangen?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kann der Betriebsrat Einführung elektronischer Zeiterfassung verlangen?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat bestimmt bei Zeiterfassung mit

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Zeiterfassung

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Zeiterfassung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung einer Arbeitszeiterfassung

Besprechungen u.ä.

  • arbrb.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsrat kann elektronische Zeiterfassung erzwingen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2021, 602
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88

    Betriebsrat: Initiativrecht bei einem Mitbestimmungstatbestand i.S. von § 87 Abs.

    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2021 - 7 TaBV 79/20
    Dem Betriebsrat steht bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ein Initiativrecht zu (Abweichung BAG, Beschluss vom 28.11.1989, 1 ABR 97/88).

    Im Rahmen einer Sitzung der Einigungsstelle vom 16.01.2020 rügten die Arbeitgeberinnen die Zuständigkeit der Einigungsstelle unter Hinweis darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 28.11.1989, 1 ABR 97/88) bei Einführung einer technischen Einrichtung i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Initiativrecht des Betriebsrates nicht bestehe.

    Dem folgend hat das Bundesarbeitsgericht zutreffend im Beschluss vom 27.01.2004, 1 ABR 7/03 unter Rn. 28 ausdrücklich festgehalten, dass die Mitbestimmung bei der Einführung einer technischen Kontrolleinrichtung ausdrücklich auch das "ob" der Anschaffung umfasst, ohne allerdings auf den Beschluss vom 18.11.1989 aaO zurückzugreifen.

    a) Die Beschwerdekammer verkennt nicht, dass das Bundesarbeitsgericht im Beschluss vom 18.11.1989, 1 ABR 97/88, ein Initiativrecht des Betriebsrates bei der Einführung einer technischen Kontrolleinrichtung abgelehnt und zur Begründung unter Rn. 22 ausgeführt hat, dass ein Eingriff in den Persönlichkeitsbereich der Arbeitnehmer durch Verwendung anonymer technischer Kontrolleinrichtungen nur unter Wahrung der Mitbestimmung des Betriebsrates gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zulässig sei.

    b) Abgesehen davon, dass die Entscheidung des BAG v. 18.11.1989 aaO Kritik erfahren hat (vgl. Wall, AiB 2021, 47 ff; Byers, RdA 2014, 37-41; Wiese/Gutzeit, GK/BetrVG 11. Aufl., § 87 Rdnr. 142, LAG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 22.01.2015, 10 TaBV 1812/14 und 10 TaBV 2124/14), erfordert der Rückgriff auf den Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechtes zur Eingrenzung des oben unter B. II. 1. beschriebenen Wortlautes die Auslegung mittels teleologischer Interpretation als Ermittlung des Gesetzeszweckes (hierzu MünchKomm BGB/Säcker, 8. Auflage, Einleitung BGB Rn. 143); die teleologische Reduktion ist richterliche Rechtsfortbildung.

    Wegen der Abweichung der Beschwerdekammer vom Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 28.11.1989, 1 ABR 97/88, war die Rechtsbeschwerde gemäß §§ 92 Abs. 1 Satz 1, 72 Abs. 2 Ziffer 2 zuzulassen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14

    Initiativrecht - technische Einrichtung

    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2021 - 7 TaBV 79/20
    Instanzgerichtliche Abweichungen, wie z.B. durch das LAG Brandenburg vom 22.01.2015 (10 TaBV 1812/14 und 10 TaBV 2124/14) würden zeigen, dass sich das Verständnis zur elektronischen Zeiterfassung gewandelt habe.

    b) Abgesehen davon, dass die Entscheidung des BAG v. 18.11.1989 aaO Kritik erfahren hat (vgl. Wall, AiB 2021, 47 ff; Byers, RdA 2014, 37-41; Wiese/Gutzeit, GK/BetrVG 11. Aufl., § 87 Rdnr. 142, LAG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 22.01.2015, 10 TaBV 1812/14 und 10 TaBV 2124/14), erfordert der Rückgriff auf den Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechtes zur Eingrenzung des oben unter B. II. 1. beschriebenen Wortlautes die Auslegung mittels teleologischer Interpretation als Ermittlung des Gesetzeszweckes (hierzu MünchKomm BGB/Säcker, 8. Auflage, Einleitung BGB Rn. 143); die teleologische Reduktion ist richterliche Rechtsfortbildung.

    Die Auslegung von Gesetzen und richterliche Rechtsfortbildung dürfen sich demnach von dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers - namentlich von der gesetzgeberischen Grundentscheidung - nicht lösen (BVerfG, Beschlüsse v. 06.06.2018, 1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14, Rn. 76 m.w.Nachw.; so auch LAGBerlin-Brandenburg, Beschlüsse v. 22.01.2015 aaO, Rn. 36 ff).

  • BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 2/18

    Zulässigkeit von Feststellungsanträgen

    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2021 - 7 TaBV 79/20
    § 256 Abs. 1 ZPO findet im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren Anwendung (zuletzt BAG v. 19.11.2019, 1 ABR 2/18 Rn. 14 m.w.Nachw.).

    Dabei geht es nicht nur um die Frage des Mitbestimmungsrechtes insgesamt, sondern auch um dessen Umfang (BAG, Beschl. v. 19.11.2019 aaO. Rn. 15 m.w.Nachw.).

    Damit ist der Umfang des Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrates aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG betroffen; es handelt sich nicht um die Erstellung eines Rechtsgutachtens zu abstrakten Rechtsfragen (zur Abgrenzung BAG v. 15.01.2002, 1 ABR 13/01 Rn. 49 aE, Beschl. v. 17.09.2013, 1 ABR 24/12 Rn. 21 sowie Beschl. v. 19.11.2019, 1 ABR 2/18 aaO Rn. 15).

  • ArbG Minden, 15.09.2020 - 2 BV 8/20
    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2021 - 7 TaBV 79/20
    Auf die Beschwerde des Betriebsrates wird derBeschluss des Arbeitsgerichts Minden vom 15.09.2020 - 2 BV 8/20 - abgeändert und festgestellt, dass der Betriebsrat hinsichtlich der initiativen Einführung einer elektronischen Zeiterfassung im Betrieb "A" ein Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 6BetrVG hat.

    Der Betriebsrat beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Minden vom 15.09.2020 - 2 BV 8/20 - abzuändern und festzustellen, dass der Betriebsrat hinsichtlich der initiativen Einführung einer elektronischen Zeiterfassung im Betrieb A ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Ziffer 6 BetrVG hat.

  • BAG, 14.11.1974 - 1 ABR 65/73

    Initiativrecht als Teil des Mitbestimmungsrechts

    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2021 - 7 TaBV 79/20
    Daher entspricht es der übereinstimmenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass im Sinne eines Mitgestaltungsrechtes grundsätzlich auch dem Betriebsrat die Initiative zukommen kann, in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten Verhandlungen aufzunehmen und zu verlangen (so schon BAG, Beschl. v. 14.11.1974, 1 ABR 65/73).
  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2021 - 7 TaBV 79/20
    Die Auslegung von Gesetzen und richterliche Rechtsfortbildung dürfen sich demnach von dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers - namentlich von der gesetzgeberischen Grundentscheidung - nicht lösen (BVerfG, Beschlüsse v. 06.06.2018, 1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14, Rn. 76 m.w.Nachw.; so auch LAGBerlin-Brandenburg, Beschlüsse v. 22.01.2015 aaO, Rn. 36 ff).
  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06

    Überbrückungsversorgung - Neuregelung - Betriebsratsbeteiligung -

    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2021 - 7 TaBV 79/20
    Die Ausübung der Mitbestimmung als "Vetorecht", wie es in § 99 Abs. 2 und 3 BetrVG für die personelle Einzelmaßnahme beschrieben ist, kommt nicht in Betracht (BAG v. 29.01.2008, 3 AZR 42/06 Rn. 34).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit

    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2021 - 7 TaBV 79/20
    Dem folgend hat das Bundesarbeitsgericht zutreffend im Beschluss vom 27.01.2004, 1 ABR 7/03 unter Rn. 28 ausdrücklich festgehalten, dass die Mitbestimmung bei der Einführung einer technischen Kontrolleinrichtung ausdrücklich auch das "ob" der Anschaffung umfasst, ohne allerdings auf den Beschluss vom 18.11.1989 aaO zurückzugreifen.
  • LAG Hamm, 04.06.2019 - 7 TaBV 93/18

    Technische Einrichtung; Betriebsrat; Mitbestimmung; Initiativrecht;

    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2021 - 7 TaBV 79/20
    Durch Beschluss vom 07.12.2018 (Kopie Bl. 6 ff d. A.), bestätigt durch den Beschluss des LAG Hamm vom 04.06.2019, 7 TaBV 93/18 (juris), wurde die entsprechende Einigungsstelle eingesetzt, die sodann ihre Tätigkeit aufnahm.
  • BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14

    Feststellungsanträge im Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse -

    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2021 - 7 TaBV 79/20
    Diese Verfahrensvoraussetzung des § 256 Abs. 1 ZPO bewirkt, dass die Arbeitsgerichte das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses klären können und weder über bloße Meinungsverschiedenheiten der Beteiligten befinden, noch ein Rechtsgutachten erstellen, das vom konkreten Streit losgelöste Fragen beantworten soll (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG, Beschl. v. 20.01.2015, 1 ABR 1/14 Rn. 18 und BAG, Beschl. v. 24.04.2007, 1 ABR 27/06 Rn. 15).
  • BAG, 27.06.2006 - 1 ABR 18/05

    Sozialplanpflicht bei Neugründungen

  • BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 24/12

    Einigungsstelle - Anfechtung - Feststellungsantrag

  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 27/06

    Feststellung der Tarifgebundenheit

  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 13/01

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des gesetzlichen Arbeits- und

  • BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21

    Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische Zeiterfassung

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberinnen wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27. Juli 2021 - 7 TaBV 79/20 - aufgehoben.
  • LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 3 TaBV 29/21

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung einer technischen

    In einer aktuellen Entscheidung vom 27.07.2021 vertritt das LAG Hamm, nachdem es zuvor bereits in mehreren Beschlüssen nach § 100 ArbGG jedenfalls eine offensichtliche Unzuständigkeit einer vom Betriebsrat initiativ verlangten Einigungsstelle zur Einführung eines technischen Arbeitszeiterfassungssystems abgelehnt hatte, ohne sich allerdings in der Sache selbst abschließend positionieren zu müssen (LAG Hamm vom 04.06.2019 - 7 TaBV 93/18, juris, Rz. 8 ff., 11; LAG Hamm vom 15.12.2020 - 7 TaBV 85/20, juris, Rz. 11 ff., 16), nunmehr dezidiert und mit ausführlicher Begründung die Ansicht, dass sich unmittelbar aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Initiativrecht des Betriebsrats auf Einführung einer technischen Arbeitszeiterfassungsanlage ergebe (LAG Hamm vom 27.07.2021 - 7 TaBV 79/20, juris, Rz. 42 ff.).
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