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   LAG Köln, 12.02.2003 - 7 TaBV 80/02   

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https://dejure.org/2003,7314
LAG Köln, 12.02.2003 - 7 TaBV 80/02 (https://dejure.org/2003,7314)
LAG Köln, Entscheidung vom 12.02.2003 - 7 TaBV 80/02 (https://dejure.org/2003,7314)
LAG Köln, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 7 TaBV 80/02 (https://dejure.org/2003,7314)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Unterlassungsanspruch; Arbeitszeit; Karnevalsdienstag; betriebliche Übung; Regelungsabrede; Betriebsvereinbarung; Normvollzug

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 23, 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG
    Unterlassungsanspruch; Arbeitszeit; Karnevalsdienstag; betriebliche Übung; Regelungsabrede; Betriebsvereinbarung; Normvollzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitigkeit über eine Arbeitszeitregelung an Karnevalsdienstagen (in Köln); Voraussetzungen des allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats; Betriebsübliche Arbeitszeit im Zusammenhang mit dem Karnevalsdienstag; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei ...

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
    Jährlich wiederkehrende Vereinbarung über Arbeitsfreiheit am Karnevalsdienstag und Nacharbeitspflicht zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat als Regelungsabrede

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 06.03.1984 - 3 AZR 340/80

    Anspruch auf Zusatzurlaub

    Auszug aus LAG Köln, 12.02.2003 - 7 TaBV 80/02
    Diese Feststellung ist nicht nur unter den besonderen Verhältnissen des öffentlichen Dienstes gerechtfertigt, bei denen die höchstrichterliche Rechtsprechung bekanntlich verschärfte Anforderungen an das Entstehen einer betrieblichen Übung stellt (vgl. BAG DB 85, 183; NZA 93, 749; DB 96, 2182; LAG Köln DB 93, 1883; LAG Köln LAGE Nr. 12 zu § 242 BGB betriebliche Übung).
  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 41/93

    Betriebliche Übung durch wiederholtes tatsächliches Verhalten

    Auszug aus LAG Köln, 12.02.2003 - 7 TaBV 80/02
    Eine betriebliche Übung im Sinne eines schuldrechtlichen Verpflichtungstatbestands entsteht durch die gleichartige, wiederholte Praktizierung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitgebers, wenn die Arbeitnehmer als Erklärungsempfänger das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung sämtlicher Begleitumstände als Ausdruck eines Verpflichtungswillens zu einer bestimmten Leistung verstehen durften (BAG NZA 89, 55; BAG NZA 94, 694; Küttner/Kreitner, Personalbuch 2002, Nr. 105 Rz. 3 f.).
  • BAG, 24.03.1993 - 5 AZR 16/92

    Freistellung am Rosenmontag, Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Köln, 12.02.2003 - 7 TaBV 80/02
    Diese Feststellung ist nicht nur unter den besonderen Verhältnissen des öffentlichen Dienstes gerechtfertigt, bei denen die höchstrichterliche Rechtsprechung bekanntlich verschärfte Anforderungen an das Entstehen einer betrieblichen Übung stellt (vgl. BAG DB 85, 183; NZA 93, 749; DB 96, 2182; LAG Köln DB 93, 1883; LAG Köln LAGE Nr. 12 zu § 242 BGB betriebliche Übung).
  • LAG Köln, 04.11.1992 - 7 Sa 801/92

    Dienstbefreiung; Freistellung; Betriebliche Übung; Heiligabend; Silvester

    Auszug aus LAG Köln, 12.02.2003 - 7 TaBV 80/02
    So steht es der Annahme eines Verpflichtungswillens entgegen, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich darauf hinweist, dass eine bestimmte Regelung nur für das laufende Jahr gelte (BAG DB 94, 1931; BAG DB 97, 1927; LAG Köln DB 93, 331).
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 598/97

    Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG Köln, 12.02.2003 - 7 TaBV 80/02
    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass eine betriebliche Übung nicht entstehen kann, wenn der Arbeitgeber eine besondere Leistung bereits aufgrund einer anderen Anspruchsgrundlage erbringt (BAG DB 86, 596; BAG DB 89, 2339; LAG Köln NZA RR 99, 30; BAG NZA 99, 203; Küttner/Kreitner, Personalbuch 2002, Nr. 105 Rz. 7).
  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 137/86

    Arbeitszeit: Fahrplanbedingten Lenkunterbrechungen eines Omnibusfahrers,

    Auszug aus LAG Köln, 12.02.2003 - 7 TaBV 80/02
    Eine betriebliche Übung im Sinne eines schuldrechtlichen Verpflichtungstatbestands entsteht durch die gleichartige, wiederholte Praktizierung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitgebers, wenn die Arbeitnehmer als Erklärungsempfänger das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung sämtlicher Begleitumstände als Ausdruck eines Verpflichtungswillens zu einer bestimmten Leistung verstehen durften (BAG NZA 89, 55; BAG NZA 94, 694; Küttner/Kreitner, Personalbuch 2002, Nr. 105 Rz. 3 f.).
  • LAG Köln, 08.07.1993 - 10 Sa 378/93

    Betriebliche Übung; Öffentlicher Dienst; Dienstfrei; Geburtstag; Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 12.02.2003 - 7 TaBV 80/02
    Diese Feststellung ist nicht nur unter den besonderen Verhältnissen des öffentlichen Dienstes gerechtfertigt, bei denen die höchstrichterliche Rechtsprechung bekanntlich verschärfte Anforderungen an das Entstehen einer betrieblichen Übung stellt (vgl. BAG DB 85, 183; NZA 93, 749; DB 96, 2182; LAG Köln DB 93, 1883; LAG Köln LAGE Nr. 12 zu § 242 BGB betriebliche Übung).
  • BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 310/87

    Betriebsvereinbarung: Geltungsdauer - Zahlung eines übertariflichen Urlaubsgeldes

    Auszug aus LAG Köln, 12.02.2003 - 7 TaBV 80/02
    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass eine betriebliche Übung nicht entstehen kann, wenn der Arbeitgeber eine besondere Leistung bereits aufgrund einer anderen Anspruchsgrundlage erbringt (BAG DB 86, 596; BAG DB 89, 2339; LAG Köln NZA RR 99, 30; BAG NZA 99, 203; Küttner/Kreitner, Personalbuch 2002, Nr. 105 Rz. 7).
  • BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 672/92

    Arbeitsfreistellung am Heiligabend

    Auszug aus LAG Köln, 12.02.2003 - 7 TaBV 80/02
    So steht es der Annahme eines Verpflichtungswillens entgegen, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich darauf hinweist, dass eine bestimmte Regelung nur für das laufende Jahr gelte (BAG DB 94, 1931; BAG DB 97, 1927; LAG Köln DB 93, 331).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03

    Mitbestimmung über Arbeitszeit am Karnevalsdienstag

    Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1 - des Betriebsrats der Zweigniederlassung Nordrhein-Westfalen der Allianz Versicherungs-AG in Köln - gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Februar 2003 - 7 TaBV 80/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 31/03

    Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

    Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2 - des Betriebsrats im Betrieb K der A Gesellschaft mbH - gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Februar 2003 - 7 TaBV 80/02 - wird zurückgewiesen.
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