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   LAG Hamm, 10.12.2013 - 7 TaBV 80/13   

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LAG Hamm, 10.12.2013 - 7 TaBV 80/13 (https://dejure.org/2013,42856)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.12.2013 - 7 TaBV 80/13 (https://dejure.org/2013,42856)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 7 TaBV 80/13 (https://dejure.org/2013,42856)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Personalleiter als leitender Angestellter; Übertragung der Einstellungs- und Entlassungsbefugnis; Vorgesetzter mit identischen vertraglichen Kompetenzen

  • hensche.de

    Leitender Angestellter, Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

  • ra.de
  • rewis.io
  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 174 S. 1; BetrVG § 101 S. 1
    Personalleiter als leitender Angestellter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • LAG Hamm (Leitsatz)
  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Personalleiter nicht notwendigerweise leitender Angestellter im Sinne des BetrVG

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Personalleiter nicht zwingend leitender Angestellter

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Einstellen/Entlassen: Leitender Mitarbeiter gem. § 5 Abs. 3 BetrVG? Betriebsrat setzt sich durch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Personalleiter ist nicht immer leitender Angestellter

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Personalleiter sind nicht immer leitende Angestellte

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 23/01

    Leitender Angestellter - Bereichsleiter einer Spielbank

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2013 - 7 TaBV 80/13
    Einem Personalleiter, dem vertraglich die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis übertragen ist, fehlt gleichwohl die Eigenschaft als leitender Angestellter i.S.d. § 5 Abs. 3, S. 2 Nr. 1 BetrVG, wenn sein weisungsbefugter betrieblicher Vorgesetzter mit identischen vertraglichen Kompetenzen ausgestattet ist (im Anschluss an BAG, Beschluss vom 16.04.2002, 1 ABR 23/01 und LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.10.2012, 15 Sa 1109/12).

    Die Beschränkung der Personalkompetenz im Innenverhältnis kann sich dabei sowohl aus dem eigentlichen Vertragswerk zwischen Arbeitgeber und Angestellten, wie auch aus organisatorischen Vorgaben des Unternehmens ergeben (vgl. BAG, Beschluss vom 16.04.2002, 1 ABR 23/01 bei juris Rn. 32).

    Mit der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist davon auszugehen, dass eine uneingeschränkte Befugnis zur Einstellung und Entlassung bei einem Vorgesetzten des Personalleiters dafür spricht, dass die Vorgesetztenfunktion auch das Recht umfasst, den Personalchef hinsichtlich der Einstellung und/oder Entlassung von Arbeitnehmern anzuweisen (BAG, Beschluss vom 16.04.2002, 1 ABR 23/01 a.a.O.; Urteil vom 14.04.2011, 2 AZR 167/10 bei juris Rn. 20 und 21 ausdrücklich auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.10.2012, 15 Sa 1109/12 bei juris Rn. 37 ff).

    Auf die Frage letztendlich, ob der Einrichtungshausleiter von seiner Vorgesetztenfunktion gegenüber dem Personalchef bei personellen Maßnahmen Gebrauch gemacht hat, kann es nicht ankommen (BAG, Beschluss vom 16.04.2002 a.a.O.), da die Feststellung einer Eigenschaft als leitender Angestellter im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG nach objektiven Kriterien zu erfolgen hat und nicht danach, ob im Einzelfall nach Weisungen eines Vorgesetzten die maßgebliche Personalkompetenz beschnitten ist oder nicht.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - 15 Sa 1109/12

    Maßregelungsverbot - Auflösungsantrag - leitender Angestellter - Berechtigung zur

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2013 - 7 TaBV 80/13
    Einem Personalleiter, dem vertraglich die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis übertragen ist, fehlt gleichwohl die Eigenschaft als leitender Angestellter i.S.d. § 5 Abs. 3, S. 2 Nr. 1 BetrVG, wenn sein weisungsbefugter betrieblicher Vorgesetzter mit identischen vertraglichen Kompetenzen ausgestattet ist (im Anschluss an BAG, Beschluss vom 16.04.2002, 1 ABR 23/01 und LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.10.2012, 15 Sa 1109/12).

    Mit der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist davon auszugehen, dass eine uneingeschränkte Befugnis zur Einstellung und Entlassung bei einem Vorgesetzten des Personalleiters dafür spricht, dass die Vorgesetztenfunktion auch das Recht umfasst, den Personalchef hinsichtlich der Einstellung und/oder Entlassung von Arbeitnehmern anzuweisen (BAG, Beschluss vom 16.04.2002, 1 ABR 23/01 a.a.O.; Urteil vom 14.04.2011, 2 AZR 167/10 bei juris Rn. 20 und 21 ausdrücklich auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.10.2012, 15 Sa 1109/12 bei juris Rn. 37 ff).

  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 61/06

    Leitender Angestellter - Einstellungs- und Entlassungskompetenz

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2013 - 7 TaBV 80/13
    Um dieser Zuordnung gerecht zu werden, bedarf es allerdings einer umfassenden Einstellungs- und Entlassungsbefugnis; sie darf weder im Innenverhältnis eingeschränkt noch von untergeordneter Bedeutung für den Betrieb und damit auch für das Unternehmen sein (BAG, Beschluss vom 10.10.2007, 7 ABR 61/06, DB 2008, S. 590).

    So ist anerkannt, dass die Ausübung der Personalkompetenz nicht von der Zustimmung einer anderen Person abhängig sein darf (BAG, Beschluss vom 10.10.2007 a.a.O.).

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2013 - 7 TaBV 80/13
    Allerdings ist zu bedenken, dass eine rechtserhebliche Einschränkung der Einstellungs- und Entlassungsbefugnis nicht gegeben ist, wenn bei Ausübung der Personalkompetenz lediglich Richtlinien, Budgetvorgaben oder Stellenpläne zu beachten sind oder Zweitunterschriften einzuholen sind, die lediglich einer Richtigkeitskontrolle dienen, nicht aber mit einer Mitentscheidungsbefugnis verbunden sind (vgl. BAG, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 186/11 Rn. 38; Urteil vom 27.09.2011, 2 AZR 176/00, NZA 2002, S. 1277).

    Denn allein die Beachtung eines Personalkostenbudgets stellt noch keine rechtserhebliche Beschränkung der Entscheidungskompetenz dar (vgl. BAG, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 186/11, NZA 2013, S. 27).

  • BAG, 22.02.1994 - 7 ABR 32/93

    Leitende Angestellte, Ressortleiter einer Tageszeitung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2013 - 7 TaBV 80/13
    Damit enthält § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG eine funktionsbezogene Umschreibung des leitenden Angestellten, die stets im Lichte der Nr. 1 und 2 des § 5 Abs. 3 Satz 2 BetrVG gesehen werden müssen mit der Folge, dass es sich um unternehmerische Führungsaufgaben handeln muss (BAG, Beschluss vom 22.02.1994, 7 ABR 32/93 bei juris Rn. 22).
  • LAG München, 29.10.2009 - 4 TaBV 24/09

    Leitende Angestellte

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2013 - 7 TaBV 80/13
    Insofern fehlt es bereits durch die Vorgesetzteneigenschaft des Einrichtungshausleiters daran, dass der Personalchef zumindest Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (LAG München, Beschluss vom 29.10.2009, 4 TaBV 24/09 bei juris; LAG Hamm, Beschluss vom 09.07.2010, 13 TaBV 4/10 bei juris, LAG München, Beschluss vom 06.06.2012, 5 TaBV 51/10 bei juris; Hessisches LAG, Beschluss vom 28.07.2011, 9 TaBV 183/10 bei juris und LAG Hamm, Beschluss vom 10.10.2008, 10 TaBV 24/08 bei juris Rn. 70 m.z.N.).
  • LAG Hamm, 10.10.2008 - 10 TaBV 24/08

    Beschlussverfahren; leitender Angestellter; Status eines Chefarztes

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2013 - 7 TaBV 80/13
    Insofern fehlt es bereits durch die Vorgesetzteneigenschaft des Einrichtungshausleiters daran, dass der Personalchef zumindest Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (LAG München, Beschluss vom 29.10.2009, 4 TaBV 24/09 bei juris; LAG Hamm, Beschluss vom 09.07.2010, 13 TaBV 4/10 bei juris, LAG München, Beschluss vom 06.06.2012, 5 TaBV 51/10 bei juris; Hessisches LAG, Beschluss vom 28.07.2011, 9 TaBV 183/10 bei juris und LAG Hamm, Beschluss vom 10.10.2008, 10 TaBV 24/08 bei juris Rn. 70 m.z.N.).
  • LAG München, 06.06.2012 - 5 TaBV 51/10

    Leitender Angestellter

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2013 - 7 TaBV 80/13
    Insofern fehlt es bereits durch die Vorgesetzteneigenschaft des Einrichtungshausleiters daran, dass der Personalchef zumindest Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (LAG München, Beschluss vom 29.10.2009, 4 TaBV 24/09 bei juris; LAG Hamm, Beschluss vom 09.07.2010, 13 TaBV 4/10 bei juris, LAG München, Beschluss vom 06.06.2012, 5 TaBV 51/10 bei juris; Hessisches LAG, Beschluss vom 28.07.2011, 9 TaBV 183/10 bei juris und LAG Hamm, Beschluss vom 10.10.2008, 10 TaBV 24/08 bei juris Rn. 70 m.z.N.).
  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2013 - 7 TaBV 80/13
    Diese Bekanntmachung am Schwarzen Brett betrifft erkennbar nur das Außenverhältnis zu den Beschäftigten des Einrichtungshauses und trägt der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zurückweisung einer Kündigung mangels Vollmacht gemäß § 174 Satz 1 BGB Rechnung, wonach allein die arbeitsvertragliche Vereinbarung der Personalkompetenz nicht ausreicht, sondern ein zusätzliches Handeln des Vollmachtgebers, aufgrund dessen es Empfängern einer Kündigung möglich ist, die genannte Funktion zuzuordnen, erforderlich ist (BAG, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09, NZA 2011, S. 683 ff.).
  • LAG Hamm, 09.07.2010 - 13 TaBV 4/10

    Fehlende Leitungsfunktion eines Oberarztes als ständiger Vertreter des Chefarztes

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2013 - 7 TaBV 80/13
    Insofern fehlt es bereits durch die Vorgesetzteneigenschaft des Einrichtungshausleiters daran, dass der Personalchef zumindest Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (LAG München, Beschluss vom 29.10.2009, 4 TaBV 24/09 bei juris; LAG Hamm, Beschluss vom 09.07.2010, 13 TaBV 4/10 bei juris, LAG München, Beschluss vom 06.06.2012, 5 TaBV 51/10 bei juris; Hessisches LAG, Beschluss vom 28.07.2011, 9 TaBV 183/10 bei juris und LAG Hamm, Beschluss vom 10.10.2008, 10 TaBV 24/08 bei juris Rn. 70 m.z.N.).
  • LAG Hessen, 28.07.2011 - 9 TaBV 183/10

    Leitender Angestellter iSd § 5 Abs 3 BetrVG - Designer bei einem

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BAG, 11.03.1982 - 6 AZR 136/79

    Arbeitnehmerbefugnisse

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00

    Auflösungsantrag - leitender Angestellter

  • BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - leitender Angestellter

  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 12/05

    Hinzuziehung eines Sachverständigen

  • LAG Hamm, 14.02.2018 - 2 Sa 1499/16

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. von § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BetrVG

    Denn für die Einordnung der Angestellten sind nicht ihre Funktionsbezeichnungen entscheidend, sondern der konkrete Zuschnitt ihres Aufgabenbereichs und die ihnen tatsächlich eingeräumten Entscheidungsbefugnisse (vgl. dazu BAG, Beschl. v. 22.02.1994 - 7 ABR 32/93, juris, Rdnr. 29; LAG Hamm, Beschl. v. 10.12.2013 - 7 TaBV 80/13, juris, Rdnr. 69 ff.; Gemeinschaftskommentar zum BetrVG, 11. Aufl., 2018 = GK/Raab § 3 BetrVG Rdnr. 170 ff.).
  • LAG Hamm, 22.11.2016 - 7 TaBV 67/16
    Soweit der Wahlvorstand sich auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm zum stellvertretenden Geschäftsleiter wie auch auf die veröffentlichte Entscheidung des LAG Hamm vom 10.12.2013, 7 TaBV 80/13, stütze, verkenne er, dass die dort geäußerte Rechtsauffassung bislang vom Bundesarbeitsgericht keine Bestätigung erhalten habe.

    (2) Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 14.04.2011, 2 AZR 167/10, vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.10.2012, 15 Sa 1109/12, LAG Hamm, Beschluss vom 12.06.2015, 13 TaBV 78/14 sowie Beschluss vom 18.12.2013, 7 TaBV 80/13 juris) ist die Berechtigung zur Einstellung und Entlassung für die Begründung des Status eines leitenden Angestellten dann nicht ausreichend, wenn diese Befugnis durch gleiche Berechtigungen anderer eingeschränkt ist.

    (4) Die Kammer verkennt nicht, dass die oben zitierte Entscheidung des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14.04.2011 zu § 14 Abs. 2 KSchG ergangen ist und die Begrifflichkeiten zu § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG divergieren (ErfK zum Arbeitsrecht, 17. Aufl./Kiel, § 14 KSchG Rdnr. 10 m.w.N.; s. auch die Kritik am Beschluss der erkennenden Beschwerdekammer vom 10.12.2013 aaO von Esch in jurisPR-ArbR 16/2014 Anm. 2).

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