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   LAG Brandenburg, 08.07.1997 - 7 TaBV 9/97   

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https://dejure.org/1997,9465
LAG Brandenburg, 08.07.1997 - 7 TaBV 9/97 (https://dejure.org/1997,9465)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 08.07.1997 - 7 TaBV 9/97 (https://dejure.org/1997,9465)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juli 1997 - 7 TaBV 9/97 (https://dejure.org/1997,9465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Einsetzung einer Einigungsstelle bei offensichtlicher Unzuständigkeit; Offensichtliche Unzuständigkeit der betrieblichen Einigungs- und Schlichtungsstelle bei fehlendem Mitspracherecht des Betriebsrats; Mitspracherecht des Betriebsrats bei Betriebsänderung; Pflicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • ArbG Frankfurt/Main, 08.09.1998 - 8 BVGa 61/98

    Ordnungsgemäßes Zustandekommen des Beschlusses eines Betriebsrates;

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  • LAG München, 27.02.2007 - 8 TaBV 56/06

    Antragsbestimmtheit, Einigungsstelle, Mobbing

    Entscheidend ist vielmehr, dass sich ihm die Unbegründetheit des Antrags ohne weiteres aufdrängt und ein Blick in einen Kommentar zu dem Ergebnis führt, dass der Antrag nach gefestigter Rechtsprechung der Obergerichte keinen Erfolg haben kann (LAG Brandenburg vom 8. Juli 1997 - 7 TaBV 9/97 - A. i. B. 1997, 727).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 6 TaBV 26/16

    Einsetzung einer Einigungsstelle - Betriebsänderung

    Die gerichtlich Einsetzung einer Einigungsstelle zur Herbeiführung eines Interessenausgleichs gemäß §§ 111, 112 BetrVG ist wegen offensichtlicher Unzuständigkeit zu versagen, wenn die Betriebsänderung bereits abgeschlossen ist (LAG Brandenburg 08. Juli 1997 - 7 TaBV 9/97 - Rn. 21, zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 13.01.1998 - 13 TaBV 60/97

    Einigungsstelle für Interessenausgleich

    Zudem verneint auch das LAG Brandenburg (Beschluß vom 08.07.1997, 7 TaBV 9/97 , AiB 97, 726) eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2005 - 21 TaBV 5/05

    Einsetzung einer Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit

    Selbst wenn eine Interessenausgleichspflicht vorgelegen hätte, so bestünde sie nach Abschluss der Maßnahme nicht mehr, was bereits das LAG Brandenburg in seiner Entscheidung vom 08.07.1997, AiB 1997, 726, entschieden habe.
  • LAG Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 10 TaBV 2/03

    Errichtung einer Einigungsstelle bei Betriebsspaltung mit Betriebsteilübergang

    Das Arbeitsgericht geht davon aus, dass Verhandlungen über einen Interessenausgleich ausscheiden, da die geplante Betriebsänderung bereits durchgeführt und verwirklicht sei und daher Verhandlungen über einen Interessenausgleich keinen Sinn mehr hätten, wenn sowohl das Ob als auch das Wie der Betriebsänderung bereits feststehen würden (vgl. so auch Landesarbeitsgericht Brandenburg v. 08.07.1997, 7 TaBV 9/97, AiB 1997, S. 726).
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