Rechtsprechung
OLG Hamburg, 15.09.2009 - 7 U 1/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
§§ 157, 133, 305, 307, 305c, 309, 308 BGB; §§ 22, 23 KunstUrhG
- Telemedicus
Übertragung von Persönlichkeitsrechten zu Werbezwecken
- Telemedicus
Übertragung von Persönlichkeitsrechten zu Werbezwecken
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Übertragung des Persönlichkeitsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 22, 23 KUG; §§ 133, 157, 305, 305c, 307, 308, 309 BGB
Bild des Filmstars darf nicht nur für Film, sondern auch anderweitige Produktwerbung genutzt werden werden - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Merchandising-Produkte: Sammelbilder als branchenüblich zu werten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Sammelbild mit Konterfei darf für Werbezwecke genutzt werden
Besprechungen u.ä.
- nennen.de (Entscheidungsbesprechung)
Kleingedrucktes im Darstellervertrag
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.12.2008 - 324 O 467/08
- OLG Hamburg, 15.09.2009 - 7 U 1/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Hamburg, 12.12.2008 - 324 O 467/08
Auszug aus OLG Hamburg, 15.09.2009 - 7 U 1/09
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Dezember 2008, Az. 324 O 467/08, wird zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 12.12.2008 zum Aktenzeichen 324 O 467/08,.
- BGH, 14.10.1986 - VI ZR 10/86
Ansprüche einer Verwertungsgesellschaft für Verwertung des Bildnisses eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 15.09.2009 - 7 U 1/09
Eine vollständige Übertragung von Persönlichkeitsrechten auf Dritte kann zwar nicht erfolgen; wirksam ist aber die Übertragung der kommerziellen Anteile der einzelnen Persönlichkeitsrechte auf Dritte mit der Folge, dass diese nicht nur unter Ausschluss des eigenen Nutzungsrechts des übertragenden Rechteinhabers zur Nutzung befugt sind, sondern dass auch nur sie befugt sind, die sich aus unrechtmäßigen Eingriffe in das übertragene Recht ergebende Ansprüche gegen den Verletzer geltend zu machen (BGH, Urt. v. 14.10.1986, NJW-RR 1987, S. 231 f. m.w.N.).