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   OLG Frankfurt, 19.01.2000 - 7 U 1/99   

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https://dejure.org/2000,13783
OLG Frankfurt, 19.01.2000 - 7 U 1/99 (https://dejure.org/2000,13783)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.01.2000 - 7 U 1/99 (https://dejure.org/2000,13783)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 7 U 1/99 (https://dejure.org/2000,13783)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 13 AKB
    Leasing: Bemessung der Ersatzleistung bei von Leasingnehmer abgeschlossener Vollkaskoversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leasing: Bemessung der Ersatzleistung bei von Leasingnehmer abgeschlossener Vollkaskoversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 13
    Keine Umsatzsteuererstattung bei Ersatzbeschaffung trotz Sonderzahlung des Leasingnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 13 Nr. 1, 4
    Bemessung der Kaskoversicherungsleistung bei Totalschaden eines geleasten Kraftfahrzeugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 1232
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.07.1989 - IVa ZR 189/88

    Erstattung der Mehrwertsteuer und des Großabnehmerrabattes bei der Abrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2000 - 7 U 1/99
    Das Sacherhaltungsinteresse bleibt damit im Regelfall hinter dem Eigentümerinteresse zurück (BGH r+s 89, 317, 318; 91, 223; 93, 329; Römer/Langheid, § 74, VVG Rz. 14).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 181/92

    Berechnung der Neupreisentschädigung bei Totalschaden des Leasingfahrzeugs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2000 - 7 U 1/99
    So führt der BGH in seiner Entscheidung vom 14.7.1993 zu dem Fall eines Totalschadens aus, ein Abstellen auf den Leasingnehmer könne "nur bei der in Leasingfällen bislang offenbar unüblichen Vertragsgestaltung erwogen werden, daß der Leasingnehmer bei Totalschaden oder Verlust die Pflicht hat, auf eigenen Kosten dem Leasinggeber ein "Ersatzfahrzeug" zu stellen" (BGH r+s 93, 329, 330).
  • OLG Hamm, 01.02.2012 - 20 U 207/11

    Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer bei Totalschaden eines geleasten Fahrzeugs in

    Ist dieser - wie vorliegend die X AG - vorsteuerabzugsberechtigt, so bleibt deshalb bei der Berechnung der Wiederherstellungskosten die Mehrwertsteuer gemäß A.2.9 AKB 10/2008 außer Betracht (vgl. BGH a.a.O., insbesondere Beschluss v. 30.04.1991, IV ZR 243/90, NJW-RR 1991, 1149; so auch OLG Köln, Urteil v. 09.11.2004, 9 U 1/04, ZfS 2005, 248; OLG Frankfurt, Urteil v. 19.01.2000, 7 U 1/99, VersR 2000, 1232; vgl. a. Knappmann in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl., A.2.13 AKB, Rn 37-39 m.w.N.).
  • LG Bochum, 09.09.2011 - 4 O 29/11

    Ersatzansprüche gegen eine Kaskoversicherung bei Abschluss des

    Bei der Bemessung der Wiederherstellungskosten für das verunfallte Fahrzeug ist deshalb auf die Verhältnisse des Leasinggebers abzustellen (vgl. BGH a.a.O.; OLG Frankfurt VersR 2000, 1232f.).
  • LG Dortmund, 14.07.2010 - 22 O 63/08

    Abstellen auf die Stellung des Leasinggebers für die Bemessung des

    In Rechtsprechung und Literatur besteht weitgehend Einigkeit dahin, dass bei der Bemessung des Wiederbeschaffungswertes auf die Stellung des Leasinggebers allein abzustellen ist, so dass aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung der Leasinggesellschaft der Wiederbeschaffungswert nur netto erstattet werden muss (LG Köln, r+s 2003, 409; OLG Frankfurt, VersR 2000, 1232; Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage, § 13 AKB, Rn. 20; Heß/Höke in Beckmann/Matusche/Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch 2. Auflage, § 30 Rn. 150 ; a.A. Meinecke in Stiefel/ Maier, Kraftfahrtversicherung,18.Aufl, AKB A.2.6, Rn. 63ff ).
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