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   OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 7 U 102/07   

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https://dejure.org/2007,25606
OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 7 U 102/07 (https://dejure.org/2007,25606)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.12.2007 - 7 U 102/07 (https://dejure.org/2007,25606)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - 7 U 102/07 (https://dejure.org/2007,25606)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Hemmungswirkung durch Einreichung einer Klageschrift; Frage des Erfolgens einer Zustellung "demnächst" im Sinne von § 167 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    InsO § 129; ; InsO § ... 129 Abs. 1; ; InsO § 130; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 143 Abs. 1; ; InsO § 146 Abs. 1; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 50; ; ZPO § 167; ; ZPO § 191 Nr. 3; ; ZPO § 253 Abs. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 263; ; ZPO § 264 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.05.2006 - II ZB 5/05

    Anforderungen an die Bezeichnung der Parteien

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 7 U 102/07
    Bei unrichtiger äußerer Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusprechen, die nach dem Gesamtzusammenhang der Prozesserklärung erkennbar, d.h. aus der Sicht des Gerichts und des Prozessgegners, durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (ständ. Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1983, 2448/2449; BGH NJW-RR 2006, 1569/1570 - jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Als Auslegungsmittel können die Klagebegründung und etwa dieser beigefügte weitere Schriftstücke, auch spätere Prozessvorgänge herangezogen werden (BGH NJW-RR 2006, 1569/1570).

    Selbst eine - vermeintlich - eindeutige Parteibezeichnung ist der Auslegung zugänglich (vgl. OLG Koblenz, Urt. vom 30. Juli 2007, Az. 12 U 234/06 für den Fall der Bezeichnung der Klägerseite als "E.T. GmbH" statt richtig als "T. GmbH"; BGH NJW-RR 2006, 1569/1570 für den Fall der Benennung einer - tatsächlich auch existenten - "F. AG & Co. KG" statt richtig "F. Vertrieb und Service AG & Co. KG").

  • BGH, 29.06.1993 - X ZR 6/93

    Keine Vorschußpflicht ohne Anforderung durch Mahngericht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 7 U 102/07
    Verzögerungen von weniger als 14 Tagen sind stets geringfügig und deshalb - selbst wenn sie auf einem nachlässigen Verhalten des Gläubigers beruhen - angesichts des deutlichen Verzichts der Vorschrift auf eine bestimmte Frist unschädlich (ständ. Rspr., vgl. nur BGH NJW 1993, 2811/2812 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Dies gilt auch für den - hier vorliegenden - Fall, dass mit der Klageeinreichung bis zum letzten Tag vor Ablauf der Verjährungsfrist gewartet worden und die Partei anwaltlich vertreten ist (vgl. BGH NJW 1993, 2811/2812).

    Das führte dann wiederum dazu, dass der auf die Beantwortung der Zwischenverfügung zurückzuführende Zeitraum dem Kläger überhaupt nicht zuzurechnen ist (vgl. BGH NJW 1993, 2811/2812).

  • LAG Düsseldorf, 15.02.2005 - 16 Sa 1723/04

    Versäumung der Klagefrist; Parteiberichtigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 7 U 102/07
    Es ist nämlich nicht gerechtfertigt, die Klageerhebung an unvollständigen oder fehlerhaften Parteibezeichnungen scheitern zu lassen, wenn diese Mängel in Anbetracht der jeweiligen Umstände letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lassen (vgl. LAG Düsseldorf, MDR 2005, 999/1000).
  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 7 U 102/07
    Eine namentliche Bezeichnung der gesetzlichen Vertreter wird nicht gefordert, so dass eine Klageschrift auch im Falle der Nichtangabe der Vertretungsverhältnisse einer juristischen Person oder Körperschaft den Wirksamkeitsvoraussetzungen des § 253 Abs. 2 ZPO entspricht (vgl. OLG Zweibrücken OLGZ 1978, 108 für die unrichtig angegebene Endvertretungsbehörde bei einer gegen den Fiskus gerichteten Klage; BGH NJW 1989, 2689 für den Fall einer Klage gegen eine Aktiengesellschaft ohne jeden Vertretungszusatz).
  • OLG Koblenz, 30.07.2007 - 12 U 234/06

    Verkehrssicherungspflicht: Absicherung einer Straßenbaustelle; Berichtigung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 7 U 102/07
    Selbst eine - vermeintlich - eindeutige Parteibezeichnung ist der Auslegung zugänglich (vgl. OLG Koblenz, Urt. vom 30. Juli 2007, Az. 12 U 234/06 für den Fall der Bezeichnung der Klägerseite als "E.T. GmbH" statt richtig als "T. GmbH"; BGH NJW-RR 2006, 1569/1570 für den Fall der Benennung einer - tatsächlich auch existenten - "F. AG & Co. KG" statt richtig "F. Vertrieb und Service AG & Co. KG").
  • OLG Zweibrücken, 18.02.1977 - 1 U 131/76
    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 7 U 102/07
    Eine namentliche Bezeichnung der gesetzlichen Vertreter wird nicht gefordert, so dass eine Klageschrift auch im Falle der Nichtangabe der Vertretungsverhältnisse einer juristischen Person oder Körperschaft den Wirksamkeitsvoraussetzungen des § 253 Abs. 2 ZPO entspricht (vgl. OLG Zweibrücken OLGZ 1978, 108 für die unrichtig angegebene Endvertretungsbehörde bei einer gegen den Fiskus gerichteten Klage; BGH NJW 1989, 2689 für den Fall einer Klage gegen eine Aktiengesellschaft ohne jeden Vertretungszusatz).
  • BGH, 16.05.1983 - VIII ZR 34/82

    Möglichkeit der Berichtigung einer ungenauen Parteibezeichnung in der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 7 U 102/07
    Bei unrichtiger äußerer Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusprechen, die nach dem Gesamtzusammenhang der Prozesserklärung erkennbar, d.h. aus der Sicht des Gerichts und des Prozessgegners, durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (ständ. Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1983, 2448/2449; BGH NJW-RR 2006, 1569/1570 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2013 - 21 U 140/12

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung einer Klage per Telefax ohne Abschriften

    Verzögerungen von weniger als 14 Tagen sind stets geringfügig und deshalb - selbst wenn sie auf einem nachlässigen Verhalten des Gläubigers beruhen - angesichts des deutlichen Verzichts der Vorschrift auf eine bestimmte Frist unschädlich (vgl. BGH, 12.11.2009, III ZR 113/09, VersR 2011, 677 m.w.N.; 29.06.1993, X ZR 6/93, NJW 1993, 2811f, zit. nach juris Tz. 12ff mit zahlreichen weiteren Nachweisen; OLG Brandenburg, Urteil vom 05.12.2007, 7 U 102/07, zit. nach juris. Tz. 22).
  • OLG Brandenburg, 06.02.2013 - 4 U 50/12

    Verjährung: Hemmung der Verjährung eines Werklohnanspruchs gegen die

    Bei unrichtiger äußerer Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusprechen, die nach dem Gesamtzusammenhang der Prozesserklärung aus der Sicht des Gerichts und des Prozessgegners erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen sein soll (nur beispielhaft: BGH Urteil vom 27.11.2007 - X ZR 144/06 - Rn. 7; zur Auslegbarkeit schon: BGH Urteil vom 16.05.1983; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 7. Zivilsenat, Urteil vom 05.12.2007 - 7 U 102/07 - Rn. 18; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 4. Zivilsenat, Beschlüsse vom 08.12.2009 - 4 W 40/09 und vom 10.05.2012 - 4 W 43/11).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2022 - 12 U 48/22

    1. Erhebt der Insolvenzverwalter unter dem Gesichtspunkt der Insolvenzanfechtung

    Selbst eine - vermeintlich - eindeutige Parteibezeichnung ist der Auslegung zugänglich (OLG Brandenburg, Urt. v. 05.12.2007 - 7 U 102/07, juris Rn. 18 mwN).
  • LG Aachen, 09.04.2013 - 12 O 394/12

    Bordellartiger Betrieb

    Bei unrichtiger äußerer Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusprechen, die nach dem Gesamtzusammenhang der Prozesserklärung erkennbar, d.h. aus der Sicht des Gerichts und des Prozessgegners, durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (vgl. hierzu Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 05.12.2007 - Az.: 7 U 102/07, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • LG Aachen, 15.01.2013 - 12 O 10/11

    Umsatzsteuerliche Organschaft

    Bei unrichtiger äußerer Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusprechen, die nach dem Gesamtzusammenhang der Prozesserklärung erkennbar, d.h. aus der Sicht des Gerichts und des Prozessgegners, durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (vgl. hierzu Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 05.12.2007 - Az.: 7 U 102/07, zitiert nach juris, m.w.N.).
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