Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 12.12.2012

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.02.2012 - 7 U 102/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7467
OLG Frankfurt, 17.02.2012 - 7 U 102/11 (https://dejure.org/2012,7467)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.02.2012 - 7 U 102/11 (https://dejure.org/2012,7467)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Februar 2012 - 7 U 102/11 (https://dejure.org/2012,7467)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,7467) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 WpPG, § 4 WpPG, § 12 UWG, § 5 UKlaG, § 307 BGB
    Zur Unzulässigkeit einer Klausel in Rechtsschutzversicherungsverträgen, nach der das Risiko für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen für Beteiligungen an Kapitalanlagemodellen ausgeschlossen werden soll

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers für Ansprüche im Zusammenhang mit der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen mit Prospekthaftung

  • rabüro.de

    Formularmäßiger Ausschluss des Rechtsschutzes für Streit aus Beteiligung an Kapitalanlagemodellen unzulässig

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 307; UKlaG § 4
    Ausschluss des Versicherungsschutzes für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei der Anschaffung und Veräußerung von Effekten ist wirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers für Ansprüche im Zusammenhang mit der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen mit Prospekthaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsschutz für Streit aus Beteiligung an Kapitalanlagemodellen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutz bei gescheiterten Kapitalanlagen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutzversicherung: Risikoausschlussklauseln für Kapitalanlagen unwirksam

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 757
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.05.2008 - IV ZR 282/07

    Anwendung der Baurisikoklausel in der Rechtsschutzversicherung auf die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2012 - 7 U 102/11
    Insbesondere hat der Bundesgerichtshof bei der Baurisikoklausel die Erstreckung auf sachlich mit dem ausdrücklich genannten Risiko zusammenhängende Umstände hingenommen (BGH VersR 2004, 1596; 2005, 682; 2008, 1105).
  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 170/03

    Umfang der Baufinanzierungsklausel in der Rechtschutzversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2012 - 7 U 102/11
    Insbesondere hat der Bundesgerichtshof bei der Baurisikoklausel die Erstreckung auf sachlich mit dem ausdrücklich genannten Risiko zusammenhängende Umstände hingenommen (BGH VersR 2004, 1596; 2005, 682; 2008, 1105).
  • BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 49/84

    Beschränkung der Klage auf Festsstellung der Deckungspflicht auf Auslegung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2012 - 7 U 102/11
    Auch früher gebräuchliche Klauseln, die auf einen "unmittelbaren Zusammenhang" abgestellt haben, sind, obwohl ihre Reichweite in Schrifttum und Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt wurde, trotz dieser Unsicherheiten nicht als intransparent bezeichnet worden (vgl. etwa BGH VersR 1986, 132; VersR 1989, 470).
  • BGH, 11.05.2005 - IV ZR 25/04

    Anforderungen an die Transparenz einer Klausel in einer Kreditversicherung für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2012 - 7 U 102/11
    Bei der Beurteilung der Transparenz kommt es ebenso wie bei der Auslegung allgemeiner Versicherungsbedingungen darauf an, wie ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer die Klausel bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGH U.v. 12.3.2003, Az. IV ZR 278/01; U.v. 11.5.05, Az. IV ZR 25/04).
  • BGH, 26.09.2007 - VIII ZR 143/06

    Unwirksamkeit einer für den Mieter nicht hinreichend klaren und verständlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2012 - 7 U 102/11
    Der Vertragspartner soll ohne fremde Hilfe möglichst klar und einfach seine Rechte feststellen können, damit er nicht von deren Durchsetzung abgehalten wird (BGH U.v. 26.9.2007, Az. VIII ZR 143/06, NJW 2007, 3632; U.v. 5.3.08, Az. VIII ZR 95/07; BGHZ 164, 11,16).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 121/04

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Kfz-Vertragshändlervertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2012 - 7 U 102/11
    Der Vertragspartner soll ohne fremde Hilfe möglichst klar und einfach seine Rechte feststellen können, damit er nicht von deren Durchsetzung abgehalten wird (BGH U.v. 26.9.2007, Az. VIII ZR 143/06, NJW 2007, 3632; U.v. 5.3.08, Az. VIII ZR 95/07; BGHZ 164, 11,16).
  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 189/03

    Umfang des Ausschlusses des Baurisikos in der Rechtschutzversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2012 - 7 U 102/11
    Insbesondere hat der Bundesgerichtshof bei der Baurisikoklausel die Erstreckung auf sachlich mit dem ausdrücklich genannten Risiko zusammenhängende Umstände hingenommen (BGH VersR 2004, 1596; 2005, 682; 2008, 1105).
  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

    Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2012 - 7 U 102/11
    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, auch dann, wenn die Abmahnung, wie hier, teilweise unberechtigt war (BGH NJW 2008, 3055).
  • OLG München, 22.09.2011 - 29 U 589/11

    Allgemeine Versicherungsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2012 - 7 U 102/11
    Der Senat hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der maßgeblichen Fragen für zahlreiche Rechtsschutzversicherungsverträge und aufgrund der teilweisen Abweichung gegenüber dem Erkenntnis des Oberlandesgerichts München (U. v. 22.9.2011, Az. 29 U 589/11) die Revision zugelassen.
  • BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 95/07

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit einer für den Mieter nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2012 - 7 U 102/11
    Der Vertragspartner soll ohne fremde Hilfe möglichst klar und einfach seine Rechte feststellen können, damit er nicht von deren Durchsetzung abgehalten wird (BGH U.v. 26.9.2007, Az. VIII ZR 143/06, NJW 2007, 3632; U.v. 5.3.08, Az. VIII ZR 95/07; BGHZ 164, 11,16).
  • BGH, 01.02.1989 - IVa ZR 247/87

    Begriff und Umfnag des Baurisikos

  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

  • BGH, 08.05.2013 - IV ZR 233/11

    Gruppen-Rechtsschutzversicherung: Zulässigkeit eines rückwirkend vereinbarten

    cc) Soweit sich die Revision auf die Unwirksamkeit ähnlicher Risikoausschlussklauseln berufen hat ("Effektenklausel" und "Prospekthaftungsklausel"; vgl. dazu die Senatsurteile vom heutigen Tage in den Verfahren IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12; vgl. dazu auch OLG München r+s 2012, 24; OLG Frankfurt am Main VersR 2012, 757; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. September 2012 - I-6 U 198/11, juris), kann sie keinen Erfolg haben.
  • OLG Stuttgart, 26.04.2012 - 2 U 118/11

    Allgemeine Versicherungsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung:

    Ein solcher Ausdruck ist auch nicht geeignet, den Versicherungsnehmer über den Umfang des Versicherungsschutzes in die Irre zu führen, denn soweit ein Ausdruck einem Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres verständlich ist, ist er auch nicht geeignet, unzutreffende Vorstellungen über die Reichweite des Versicherungsschutzes hervorzurufen und den Verbraucher dadurch von der Geltendmachung tatsächlich bestehender versicherungsvertraglicher Rechte abzuhalten (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17. Februar 2012 - 7 U 102/11, bei juris Rz. 24).

    Der Senat teilt hierzu die Rechtsauffassung, welche das OLG Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 17. Februar 2012 ( 7 U 102/11, bei juris), ausführlich und überzeugend begründet hat und nimmt auf die dort zitierten Fundstellen zur Begriffsbedeutung Bezug.

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2012 - 6 U 198/11

    Freizeichnung des Rechtsschutzversicherers von der Gewährung von Rechtsschutz im

    Der Senat schließt sich insoweit nach eigener Prüfung im Ergebnis der Auffassung der Oberlandesgerichte München (Urt. v. 22. September 2011 - 29 U 589/11, Anlage K 8, Bl. 312 ff. GA) sowie - hinsichtlich der zweiten Teilregelung - Frankfurt am Main (Urt. v. 17. Februar 2012 - 7 U 102/11, Anlage B 7, Bl. 343 ff. GA) an und widerspricht der vom Oberlandesgericht Stuttgart - hinsichtlich des ersten Teilregelung - vertretenen Auffassung (Urt. v. 26. April 2012 - 2 U 118/11, Anlage B 8, Bl. 356 ff. GA).

    Die bisher mit der Inhaltskontrolle vergleichbarer Risikoausschlussklauseln anderer Versicherungsgesellschaften befassten Oberlandesgerichte München (Urteil vom 22.09.2011, 29 U 589/11), Frankfurt am Main (Urteil vom 17.02.2012, 7 U 102/11) und Stuttgart (Urteil vom 26.04.2012, 2 U 118/11) haben voneinander abweichende Entscheidungen getroffen.

  • LG Flensburg, 28.04.2017 - 4 O 225/16

    Inhaltskontrolle für Allgemeine Rechtsschutzversicherungsbedingungen: Wirksamkeit

    Als Modell zur Kapitalanlage wird ein aus verschiedenen Verträgen bestehendes, häufig - aber nicht zwingend - gesellschaftsrechtliche Beteiligungen einschließendes Geschäft verstanden, dass dem Anleger als Ganzes angeboten wird, dessen steuerliche und bzw. oder sonstige Vorteile für eine bestimmte Gruppe von Anlegern unabhängig von individuellen Unterschieden zutreffen und dass deshalb den Bedürfnissen solcher Anleger "modellhaft" entspricht (OLG Frankfurt, Urteil vom 17.2.2012, Az.: 7 U 102/11, Rn. 32).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.12.2012 - 7 U 102/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48746
OLG Brandenburg, 12.12.2012 - 7 U 102/11 (https://dejure.org/2012,48746)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2012 - 7 U 102/11 (https://dejure.org/2012,48746)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 7 U 102/11 (https://dejure.org/2012,48746)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,48746) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Lieferung einer mangelhaften Photovoltaikanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Frist für kaufmännische Mängelrüge: Zwei bis drei Tage!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kaufsache mangelhaft: Rügefrist nur 1 - 2 Tage! (IBR 2013, 377)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 534
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 333/94

    Pflichten des Verkäufers bei langjährigem Bezug stets gleichartig beschaffener

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2012 - 7 U 102/11
    Eine Frist von ein bis zwei Tagen für das Absenden der Rüge nach Kenntnis des Mangels wird in der Regel als ausreichend angesehen, wobei das Wochenende nicht in die Frist eingerechnet wird (vgl. BGH NJW 1996, 1537, 1538; OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1553; Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl., § 377, Rn. 35, 40; Müller in Ebenroth/Boujon/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 377, Rn. 120).
  • OLG Koblenz, 24.06.2004 - 2 U 39/04

    Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für eine gelieferte Ballongastankstelle;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2012 - 7 U 102/11
    Eine Frist von ein bis zwei Tagen für das Absenden der Rüge nach Kenntnis des Mangels wird in der Regel als ausreichend angesehen, wobei das Wochenende nicht in die Frist eingerechnet wird (vgl. BGH NJW 1996, 1537, 1538; OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1553; Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl., § 377, Rn. 35, 40; Müller in Ebenroth/Boujon/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 377, Rn. 120).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht