Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 22.12.2003 - 7 U 104/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 10 Abs 1 Nr 1 GesO, § 10 Abs 1 Nr 4 GesO, § 17 InsO
Anfechtung nach der Gesamtvollstreckungsordnung: Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bei verzögerter Zahlung von Löhnen - Judicialis
GesO § 10; ; InsO § 17
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GesO § 10; InsO § 17
Zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anknüpfen an die Rechtshandlung des Schuldners gewährt einen Rückgewährungsanspruch aus dem Vermögen des Schuldners durch § 10 Gesamtvollstreckungsordnung (GesO); Vorlage einer nach besonderen Grundsätzen aufzustellenden sog. Überschuldungsbilanz als Mittel zur ...
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 27 O 59/00 BGH - IX ZR 38/04
- LG Frankfurt/Main, 17.05.2002 - 27 O 59/00
- OLG Frankfurt, 22.12.2003 - 7 U 104/02
- BGH, 14.02.2008 - IX ZR 38/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.03.1998 - IX ZR 74/95
Sittenwidrigkeit einer Sicherungsvereinbarung wegen Übersicherung
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2003 - 7 U 104/02
Der Kläger hätte darlegen müssen, dass bereits bei Bestellung der Sicherheiten festgestanden habe, dass im noch ungewissen Verwertungsfall - also unter Berücksichtigung aller insoweit bestehenden Unwägbarkeiten - ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert der Sicherheit und der gesicherten Forderung bestehen werde (vgl. BGH ZIP 1998, 684). - BGH, 26.03.1984 - II ZR 171/83
Begriff des beherrschenden Einflusses; Behandlung kapitalersetzender …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2003 - 7 U 104/02
Eine Benachteiligungsabsicht läge vielmehr nur dann vor, wenn es dem Gemeinschuldner weniger auf die Erfüllung seiner Vertragspflichten als auf die Schädigung der anderen Gläubiger angekommen wäre (vgl. BGH ZIP 1984, 572). - BGH, 12.11.1992 - IX ZR 236/91
Benachteiligungsabsicht bei inkongruenter Deckung im Zusammenhang mit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2003 - 7 U 104/02
Dass die Aktivmasse nicht zur Befriedigung aller Gläubiger ausreicht, wird bei Eröffnung der Gesamtvollstreckung sowohl wegen Überschuldung als auch wegen Zahlungsunfähigkeit vermutet (vgl. BGH ZIP 1993, 276, 277).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 23.10.2002 - 7 U 104/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Wesentliche Abweichungen bei den Werkausführungen im Einvernehmen der Parteien machen das ursprüngliche Angebot als Kostenanschlag hinfällig; Der Besteller schuldet den endgültigen Preis bei vorher angezeigter Überschreitung des Kostenanschlags
- Judicialis
BGB § 650
- rechtsportal.de
BGB § 650
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wesentliche Abänderung des ursprünglichen Angebots
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 08.05.2002 - 3 O 148/01
- OLG Karlsruhe, 23.10.2002 - 7 U 104/02
Papierfundstellen
- BauR 2003, 1589
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 26.05.2009 - 9 U 132/08
Beweislast für Werklohn und Überschreitung eines Kostenanschlags
a) § 650 BGB ist dann nicht anwendbar, wenn die Überschreitung des Voranschlags auf den Weisungen oder Wünschen des Bestellers beruht (vgl. z. B. OLG Karlsruhe vom 23. Oktober 2002, Az. 7 U 104/02, zitiert nach juris, Rn. 7).