Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 22.06.2005 - 7 U 104/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Grenzen der Verkehrssicherungspflicht eines Schulträgers: Nächtlicher Sturz eines Radfahrers in einen Schulhof-Lichtschacht wegen Fehlens des von Unbefugten entfernten Abdeckrostes
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sicherung eines Gitterrostes vor dem Hochheben; Umfang der Verkahrssicherungspflicht im Fall eines mit einem Gitterrost abgedeckten Schachtes; Begründung einer Haftung durch die Nichtabwendung einer Gefahr; Maß der Sicherungspflicht für Straßen und Wege sowie sonstige ...
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Umfang der Verkehrssicherungspflicht: Zur Verpflichtung der Gemeinde, einen Gitterrost durch besondere Vorkehrungen gegen ein Abheben zu sichern - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sicherung eines Gitterrostes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)
Sturz in offenen Lichtschacht
- juraforum.de (Kurzinformation)
Umfang der Verkehrssicherungspflicht für Lichtschachtabdeckungen
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 15.04.2004 - 2 O 390/03
- OLG Karlsruhe, 22.06.2005 - 7 U 104/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1264
- NZV 2006, 34
- BauR 2005, 1524 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.12.1989 - VI ZR 182/89
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und Vermieters eines Mehrfamilienhauses
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.2005 - 7 U 104/04
Unter dieser Voraussetzung umfaßt die Pflicht des für ein Grundstück oder Gebäude Verantwortlichen grundsätzlich auch solche Gefährdungen, die sich aus dem vorsätzlichen Eingreifen eines Dritten ergeben (BGH v. 19.12.1989 - VI ZR 182/89, VersR 1990, 498, 499 m.w.N.).c) Hinzu kommt, daß die Stelle, an der sich das Gitter befindet, von der Straße N. her einsehbar ist, so daß Personen, die das Gitter abheben, damit rechnen müssen, beobachtet und an ihrem Tun gehindert zu werden (vgl. hierzu BGH VersR 1990, 498, 499).
- BGH, 16.09.1975 - VI ZR 156/74
Pflichten zur Sicherung von Abdeckrosten gegen unbefugtes Abheben
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.2005 - 7 U 104/04
Zutreffend nimmt das Landgericht, von diesen Grundsätzen ausgehend, an, daß die Abdeckung eines Lichtschachtes, die - wie hier - nicht schon versehentlich, sondern nur bewußt aus ihrer Ablage gelöst werden kann, nur dann durch besondere Vorkehrungen, etwa durch in der Wand des Kellerschachtes verankerte, von außen nicht zugängliche Befestigungen, gegen ein Abheben gesichert werden muss, wenn aufgrund besonderer Umstände ein solches Abheben durch Unbefugte naheliegt und deshalb für die Rechtsgüter anderer Personen eine konkrete, erhebliche Gefahrenlage besteht und wenn dem Verkehrssicherungspflichtigen eine Beseitigung dieser Gefahrenlage durch zumutbare Maßnahmen möglich ist (BGH a.a.O., BGH v. 16.09.1975 - VI ZR 156/74, VersR 1976, 149).
- OLG Karlsruhe, 29.02.2012 - 7 U 92/11
Verkehrssicherungspflicht: Haftung für einen Drosselschacht mit einer nicht gegen …
Schachtabdeckungen, die nicht schon versehentlich, sondern nur bewusst aus ihrer Auflage gelöst werden können, müssen jedoch nur dann durch besondere Vorkehrungen gegen ein Abheben gesichert werden, wenn aufgrund besonderer Umstände ein solches Abheben durch Unbefugte naheliegt und deshalb für die Rechtsgüter anderer Personen eine konkrete erhebliche Gefahrenlage besteht und wenn dem Verkehrssicherungspflichtigen eine Beseitigung dieser Gefahrenlage durch zumutbare Maßnahmen möglich ist (BGH, a.a.O., juris Tz. 12, Senat, NJW-RR 2005, 1264 ff., juris Tz.9, vgl. BGH, VersR 1976, 149; jeweils zu Licht- bzw. Luftschachtabdeckungen). - OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06
Unfall auf dem Betriebsgrundstück einer Gärtnerei ohne Zusammenhang mit einer …
Die Nichtabwendung einer Gefahr begründet daher eine Haftung des Sicherungspflichtigen nur dann, wenn sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer Personen verletzt werden können (ständige höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. BGH v. 19.12.1989 - VI ZR 182/89, VersR 1990, 498, 499 m. w. N.; Senat, OLGR Karlsruhe 2005, 787).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 15.03.2005 - 7 U 104/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes dienende Gegendarstellung
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§ 11 HambgPresseG (LPG Hamburg)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03
Frage als unwahre Tatsachenbehauptung
Auszug aus OLG Hamburg, 15.03.2005 - 7 U 104/04
Insoweit wird darauf hingewiesen, dass diese Erwägungen sogar dann zutreffen dürften, wenn es sich um einen die Presse stärker beeinträchtigenden Folgenbeseitigungsanspruch gemäß § 1004 BGB wie etwa eine Richtigstellung, handelt (vgl. etwa Urteil des Senates vom 17.12.2002 - 7 U 67/02 - bestätigt durch Urteil des BGH vom 9.12.2003 - VI ZR 38/03). - BVerfG, 19.02.1993 - 1 BvR 1424/92
Pressefreiheit und Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung bei Fehlen …
Auszug aus OLG Hamburg, 15.03.2005 - 7 U 104/04
Dies kann in der Tat auch nach Ansicht des Senats angesichts der neueren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG AfP 1993, 474, NJW 1998, 1381) nicht zulässig sein.
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung
gegen a) das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 15. März 2005 - 7 U 104/04 -,.Das Berufungsurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 15. März 2005 - 7 U 104/04 - und das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Oktober 2004 - 324 O 571/04 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes.
Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beschwerdeführerin mit seinem Urteil (OLG Hamburg vom 15. März 2005 - 7 U 104/04 -, ZUM-RD 2005, S. 279 ff.) zurückgewiesen.
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 09.11.2004 - 7 U 104/04 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 18.11.2004 - 1 BvQ 46/04
Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung; Abdruck einer Gegendarstellung
a) den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 9. November 2004 - 7 U 104/04 -,.
Rechtsprechung
OLG Rostock, 16.06.2005 - 7 U 104/04 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 23.07.2004 - 3 O 462/03
- LG Schwerin, 11.11.2004 - 3 O 462/03
- OLG Rostock, 16.06.2005 - 7 U 104/04
- BGH, 11.10.2007 - IX ZR 120/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 29.04.2005 - 7 U 136/04
Lastentragung bei dinglichem Wohnrecht
Auszug aus OLG Rostock, 16.06.2005 - 7 U 104/04
Die Kosten des Berufungsverfahrens (7 U 104/04 und 7 U 136/04) einschließlich der Kosten der Nebenintervention trägt der Beklagte.für 7 U 136/04: 2 841, 42 EUR.
Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 27.06.2005 - 7 U 104/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Braunschweig, 27.06.2005 - 7 U 104/04
- OLG Braunschweig, 04.08.2005 - 7 U 104/04
Wird zitiert von ...
- AG Leer, 24.02.2011 - 73 C 618/10
Jagdwaffe - fahrlässige Körperverletzung durch Schussknall
Aus den Unfallverhütungsvorschriften der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und der allgemeinen Verkehrsanschauung ergibt sich jedoch, dass ein Schuss nur dann abgegeben werden darf, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird (OLG Braunschweig, Beschl. v. 27.06.2005, 7 U 104/04).Die Vorschriften verbieten es aber auch, einen Schuss abzugeben, wenn sich Personen in unmittelbarer Nähe aufhalten, so dass sie durch den Schussknall verletzt werden können (OLG Braunschweig, Beschl. v. 27.06.2005, 7 U 104/04).
Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 04.08.2005 - 7 U 104/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Braunschweig, 27.06.2005 - 7 U 104/04
- OLG Braunschweig, 04.08.2005 - 7 U 104/04