Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 18.04.2013

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   OLG Köln, 02.05.2013 - 7 U 107/12   

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https://dejure.org/2013,47916
OLG Köln, 02.05.2013 - 7 U 107/12 (https://dejure.org/2013,47916)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.05.2013 - 7 U 107/12 (https://dejure.org/2013,47916)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Mai 2013 - 7 U 107/12 (https://dejure.org/2013,47916)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2013 - 7 U 107/12
    Insbesondere hält der Kläger das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 14.11.2007, Az. IV ZR 74/06 (= BGHZ 174, 127 ff.), für fehlerhaft.

    Der grundsätzliche Einwand des Klägers, die Tarifbindung fehle bei den L und schon daher sei die Übernahme der Begründung des Urteiles des Bundesgerichtshofes vom 14.11.2007, Az. IV ZR 74/06 (= BGHZ 174, 127 ff.) fehlsam, trägt nicht.

    Ob die dem Systemwechsel zugrundeliegenden Annahmen der Tarifpartner zutrafen (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06 - zitiert nach juris Rdnr. 26) oder sie sich jedenfalls durch die weitere tatsächliche Entwicklung in einem anderen Lichte darstellen, wie der Kläger auch anführt, ist ohne Belang, da sich aufgrund der verfassungsrechtlich durch Art. 9 Abs. 3 GG eingeräumten privatautonomen Gestaltungsfreiheit auf kollektiver Ebene, aus der besondere Beurteilungs-, Bewertungs- und Gestaltungsspielräume folgen, eine Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen ergibt.

    Sie bestimmen, soweit es vertretbar ist, eigenverantwortlich, welche Tatsachen sie als Entscheidungsgrundlage benötigen, auf welchem Weg sie sich die erforderlichen Kenntnisse beschaffen und ob sie die gelieferten Informationen für ausreichend oder eine Ergänzung für erforderlich halten ( so BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06 - zitiert nach juris Rdnr 35 und 37 sowie BGH Urteil vom 04.11.2009 - IV ZR 118/07 - zitiert nach juris Rdnr. 12 "...die Einschätzung der voraussichtlichen Entwicklung war Sache der Tarifvertragsparteien...").

  • OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 103/10

    Systemumstellung in der Altersversorgung bei einer kirchlichen

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2013 - 7 U 107/12
    Die streitgegenständliche Übergangsregelung gründet sich danach im Ergebnis in gleicher Weise wie die des öffentlichen Dienstes auf die in § 33 des Tarifvertrages Altersversorgung ATV (Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 01.03.2002) bzw. des Tarifvertrages Altersvorsorge- TV- Kommunal ATV- K (Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 01.03.2002) getroffenen Regelungen und beruht damit auf einer Grundentscheidung der Tarifpartner und auf der insoweit auch zu beachtenden Tarifautonomie (so zutreffend auch OLG Hamm - Urteil vom 25.02.2011 - 20 U 103/10, I-20 U 103/10 - zitiert nach juris Rz.40 sowie auch Rz 41).

    Selbst wenn mit Finanzierungsschwierigkeiten nicht zu rechnen gewesen wäre, bedeutet dies nicht, dass von einer Systemänderung hätte abgesehen werden müssen (so zu Recht OLG Hamm, Urteil vom 25.02.2011 - 20 U 103/10, I-20 U 103/10 zitiert nach juris Rdnr. 45 unter zutreffendem Verweis auf BGH, Urteil vom 24.09.2008 - IV ZR 134/07 - zitiert nach juris Rdnr. 28 und Urteil vom 04.11.2009 - IV ZR 118/07 - zitiert nach juris Rdnr. 12).

  • BGH, 04.11.2009 - IV ZR 118/07

    Rechtmäßigkeit des Systemwechsels vom Gesamtversorgungssystem zum

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2013 - 7 U 107/12
    Sie bestimmen, soweit es vertretbar ist, eigenverantwortlich, welche Tatsachen sie als Entscheidungsgrundlage benötigen, auf welchem Weg sie sich die erforderlichen Kenntnisse beschaffen und ob sie die gelieferten Informationen für ausreichend oder eine Ergänzung für erforderlich halten ( so BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06 - zitiert nach juris Rdnr 35 und 37 sowie BGH Urteil vom 04.11.2009 - IV ZR 118/07 - zitiert nach juris Rdnr. 12 "...die Einschätzung der voraussichtlichen Entwicklung war Sache der Tarifvertragsparteien...").

    Selbst wenn mit Finanzierungsschwierigkeiten nicht zu rechnen gewesen wäre, bedeutet dies nicht, dass von einer Systemänderung hätte abgesehen werden müssen (so zu Recht OLG Hamm, Urteil vom 25.02.2011 - 20 U 103/10, I-20 U 103/10 zitiert nach juris Rdnr. 45 unter zutreffendem Verweis auf BGH, Urteil vom 24.09.2008 - IV ZR 134/07 - zitiert nach juris Rdnr. 28 und Urteil vom 04.11.2009 - IV ZR 118/07 - zitiert nach juris Rdnr. 12).

  • OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 12 U 100/06

    Systemwechsel in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes: Berechnung der

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2013 - 7 U 107/12
    Zu Unrecht beruft sich der Kläger auch darauf, die Beklagte sei im Hinblick auf § 242 BGB wegen besonderer Härte im Einzelfall gehalten (vgl. etwa so ausdrücklich weiterhin vertreten durch das OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2007 - 12 U 100/06 -), sich unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nicht auf die Satzungsänderung zu berufen.
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2013 - 7 U 107/12
    Auch sei mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. dessen Entscheidung vom 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96) gerade keine finanzielle Belastung der Zusatzversorgungskassen verbunden gewesen.
  • BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08

    Verfassungsbeschwerden zu Startgutschriften für rentenferne Versicherte der VBL

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2013 - 7 U 107/12
    Die hiergegen eingelegten Verfassungsbeschwerden sind nicht angenommen worden (vgl. Beschluss des BVerfG vom 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08 - und gleichfalls vom 29.03.2010 - 1 BvR 1433/08 - und Beschluss vom 17.12.2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10).
  • BGH, 24.09.2008 - IV ZR 134/07

    Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2013 - 7 U 107/12
    Selbst wenn mit Finanzierungsschwierigkeiten nicht zu rechnen gewesen wäre, bedeutet dies nicht, dass von einer Systemänderung hätte abgesehen werden müssen (so zu Recht OLG Hamm, Urteil vom 25.02.2011 - 20 U 103/10, I-20 U 103/10 zitiert nach juris Rdnr. 45 unter zutreffendem Verweis auf BGH, Urteil vom 24.09.2008 - IV ZR 134/07 - zitiert nach juris Rdnr. 28 und Urteil vom 04.11.2009 - IV ZR 118/07 - zitiert nach juris Rdnr. 12).
  • BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10

    Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung über die VBL für

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2013 - 7 U 107/12
    Die hiergegen eingelegten Verfassungsbeschwerden sind nicht angenommen worden (vgl. Beschluss des BVerfG vom 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08 - und gleichfalls vom 29.03.2010 - 1 BvR 1433/08 - und Beschluss vom 17.12.2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10).
  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 206/13

    Beginn der Verjährung bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsansprüche;

    Sowohl der Bundesgerichtshof (Urteil vom 05.12.2012, - IV ZR 110/10 -, juris) als auch das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 17.03.2010 - 20 U 45/09 -, juris; Urteil vom 26.04.2013 -20 U 98/12 -, juris) gehen ebenso wie der Senat (Urteil vom 13.12.2007 - 7 U 22/07 - Urteil vom 02.05.2013 - 7 U 107/12 -, veröffentlicht in Juris) von einer auch im Verhältnis der Parteien zu beachtenden tarifvertraglichen Grundentscheidung (§ 17 AVT-K und Ziffer 4.1 AVP 2001) aus.

    Der Errichtungszweck der Beklagten ist die Gewährung einer Zusatzversorgung, die der im öffentlichen Dienst entspricht (Senat, Urteil vom 02.05.2013, aaO.).

    Festzuhalten ist, dass die Satzungsregelungen der Beklagten wegen der zu beachtenden Tarifautonomie nur einer eingeschränkten Rechtsprüfung unterliegen (Senat, Urteil vom 13.12.2007; Urteil vom 02.05.2013 - 7 U 107/12: Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 02.04.2014 - IV ZR 191/13 - die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, beides veröffentlicht in juris; OLG Hamm - Urteil vom 25.02.2011 - 20 U 103/10, I-20 U 103/10 - zitiert nach juris Rz. 40 sowie auch Rz. 41).

  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 196/13
    Sowohl der Bundesgerichtshof (Urteil vom 05.12.2012, - IV ZR 110/10 -, juris) als auch das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 17.03.2010 - 20 U 45/09 -, juris; Urteil vom 26.04.2013 -20 U 98/12 -, juris) gehen ebenso wie der Senat (Urteil vom 13.12.2007 - 7 U 22/07 - Urteil vom 02.05.2013 - 7 U 107/12 -, veröffentlicht in Juris) von einer auch im Verhältnis der Parteien zu beachtenden tarifvertraglichen Grundentscheidung (§ 17 AVT-K und Ziffer 4.1 AVP 2001) aus.

    Der Errichtungszweck der Beklagten ist die Gewährung einer Zusatzversorgung, die der im öffentlichen Dienst entspricht (Senat, Urteil vom 02.05.2013, aaO.).

    Festzuhalten ist, dass die Satzungsregelungen der Beklagten wegen der zu beachtenden Tarifautonomie nur einer eingeschränkten Rechtsprüfung unterliegen (Senat, Urteil vom 13.12.2007; Urteil vom 02.05.2013 - 7 U 107/12: Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 02.04.2014 - IV ZR 191/13 - die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, beides veröffentlicht in juris; OLG Hamm - Urteil vom 25.02.2011 - 20 U 103/10, I-20 U 103/10 - zitiert nach juris Rz. 40 sowie auch Rz. 41).

  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 192/13

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Sanierungsgeldern durch die Zusatzversorgung der

    Sowohl der Bundesgerichtshof (Urteil vom 05.12.2012, - IV ZR 110/10 -, juris) als auch das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 17.03.2010 - 20 U 45/09 -, juris; Urteil vom 26.04.2013 -20 U 98/12 -, juris) gehen ebenso wie der Senat (Urteil vom 13.12.2007 - 7 U 22/07 - Urteil vom 02.05.2013 - 7 U 107/12 -, veröffentlicht in Juris) von einer auch im Verhältnis der Parteien zu beachtenden tarifvertraglichen Grundentscheidung (§ 17 AVT-K und Ziffer 4.1 AVP 2001) aus.

    Der Errichtungszweck der Beklagten ist die Gewährung einer Zusatzversorgung, die der im öffentlichen Dienst entspricht (Senat, Urteil vom 02.05.2013, aaO.).

    Festzuhalten ist, dass die Satzungsregelungen der Beklagten wegen der zu beachtenden Tarifautonomie nur einer eingeschränkten Rechtsprüfung unterliegen (Senat, Urteil vom 13.12.2007; Urteil vom 02.05.2013 - 7 U 107/12: Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 02.04.2014 - IV ZR 191/13 - die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, beides veröffentlicht in juris; OLG Hamm - Urteil vom 25.02.2011 - 20 U 103/10, I-20 U 103/10 - zitiert nach juris Rz. 40 sowie auch Rz. 41).

  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 197/13

    Rückforderung von an die Kommunale Zusatzversorgung gezahlten Sanierungsgeldern

    Sowohl der Bundesgerichtshof (Urteil vom 05.12.2012, - IV ZR 110/10 -, juris) als auch das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 17.03.2010 - 20 U 45/09 -, juris; Urteil vom 26.04.2013 -20 U 98/12 -, juris) gehen ebenso wie der Senat (Urteil vom 13.12.2007 - 7 U 22/07 - Urteil vom 02.05.2013 - 7 U 107/12 -, veröffentlicht in Juris) von einer auch im Verhältnis der Parteien zu beachtenden tarifvertraglichen Grundentscheidung (§ 17 AVT-K und Ziffer 4.1 AVP 2001) aus.

    Der Errichtungszweck der Beklagten ist die Gewährung einer Zusatzversorgung, die der im öffentlichen Dienst entspricht (Senat, Urteil vom 02.05.2013, aaO.).

    Festzuhalten ist, dass die Satzungsregelungen der Beklagten wegen der zu beachtenden Tarifautonomie nur einer eingeschränkten Rechtsprüfung unterliegen (Senat, Urteil vom 13.12.2007; Urteil vom 02.05.2013 - 7 U 107/12: Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 02.04.2014 - IV ZR 191/13 - die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, beides veröffentlicht in juris; OLG Hamm - Urteil vom 25.02.2011 - 20 U 103/10, I-20 U 103/10 - zitiert nach juris Rz. 40 sowie auch Rz. 41).

  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 194/13

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Sanierungsgeldern und Beitragszuschüssen Ost

    Sowohl der Bundesgerichtshof (Urteil vom 05.12.2012, - IV ZR 110/10 -, juris) als auch das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 17.03.2010 - 20 U 45/09 -, juris; Urteil vom 26.04.2013 -20 U 98/12 -, juris) gehen ebenso wie der Senat (Urteil vom 13.12.2007 - 7 U 22/07 - Urteil vom 02.05.2013 - 7 U 107/12 -, veröffentlicht in Juris) von einer auch im Verhältnis der Parteien zu beachtenden tarifvertraglichen Grundentscheidung (§ 17 AVT-K und Ziffer 4.1 AVP 2001) aus.

    Der Errichtungszweck der Beklagten ist die Gewährung einer Zusatzversorgung, die der im öffentlichen Dienst entspricht (Senat, Urteil vom 02.05.2013, aaO.).

    Festzuhalten ist, dass die Satzungsregelungen der Beklagten wegen der zu beachtenden Tarifautonomie nur einer eingeschränkten Rechtsprüfung unterliegen (Senat, Urteil vom 13.12.2007; Urteil vom 02.05.2013 - 7 U 107/12: Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 02.04.2014 - IV ZR 191/13 - die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, beides veröffentlicht in juris; OLG Hamm - Urteil vom 25.02.2011 - 20 U 103/10, I-20 U 103/10 - zitiert nach juris Rz. 40 sowie auch Rz. 41).

  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 195/13

    Rückforderung von an die Kommunale Zusatzversorgung gezahlten Sanierungsgeldern

    Sowohl der Bundesgerichtshof (Urteil vom 05.12.2012, - IV ZR 110/10 -, juris) als auch das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 17.03.2010 - 20 U 45/09 -, juris; Urteil vom 26.04.2013 -20 U 98/12 -, juris) gehen ebenso wie der Senat (Urteil vom 13.12.2007 - 7 U 22/07 - Urteil vom 02.05.2013 - 7 U 107/12 -, veröffentlicht in Juris) von einer auch im Verhältnis der Parteien zu beachtenden tarifvertraglichen Grundentscheidung (§ 17 AVT-K und Ziffer 4.1 AVP 2001) aus.

    Der Errichtungszweck der Beklagten ist die Gewährung einer Zusatzversorgung, die der im öffentlichen Dienst entspricht (Senat, Urteil vom 02.05.2013, aaO.).

    Festzuhalten ist, dass die Satzungsregelungen der Beklagten wegen der zu beachtenden Tarifautonomie nur einer eingeschränkten Rechtsprüfung unterliegen (Senat, Urteil vom 13.12.2007; Urteil vom 02.05.2013 - 7 U 107/12: Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 02.04.2014 - IV ZR 191/13 - die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, beides veröffentlicht in juris; OLG Hamm - Urteil vom 25.02.2011 - 20 U 103/10, I-20 U 103/10 - zitiert nach juris Rz. 40 sowie auch Rz. 41).

  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 198/13

    Rückforderung von an die Kommunale Zusatzversorgung gezahlten Sanierungsgeldern

    Sowohl der Bundesgerichtshof (Urteil vom 05.12.2012, - IV ZR 110/10 -, juris) als auch das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 17.03.2010 - 20 U 45/09 -, juris; Urteil vom 26.04.2013 -20 U 98/12 -, juris) gehen ebenso wie der Senat (Urteil vom 13.12.2007 - 7 U 22/07 - Urteil vom 02.05.2013 - 7 U 107/12 -, veröffentlicht in Juris) von einer auch im Verhältnis der Parteien zu beachtenden tarifvertraglichen Grundentscheidung (§ 17 AVT-K und Ziffer 4.1 AVP 2001) aus.

    Der Errichtungszweck der Beklagten ist die Gewährung einer Zusatzversorgung, die der im öffentlichen Dienst entspricht (Senat, Urteil vom 02.05.2013, aaO.).

    Festzuhalten ist, dass die Satzungsregelungen der Beklagten wegen der zu beachtenden Tarifautonomie nur einer eingeschränkten Rechtsprüfung unterliegen (Senat, Urteil vom 13.12.2007; Urteil vom 02.05.2013 - 7 U 107/12: Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 02.04.2014 - IV ZR 191/13 - die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, beides veröffentlicht in juris; OLG Hamm - Urteil vom 25.02.2011 - 20 U 103/10, I-20 U 103/10 - zitiert nach juris Rz. 40 sowie auch Rz. 41).

  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 199/13

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Sanierungsgeldern und Beitragszuschüssen Ost

    Sowohl der Bundesgerichtshof (Urteil vom 05.12.2012, - IV ZR 110/10 -, juris) als auch das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 17.03.2010 - 20 U 45/09 -, juris; Urteil vom 26.04.2013 -20 U 98/12 -, juris) gehen ebenso wie der Senat (Urteil vom 13.12.2007 - 7 U 22/07 - Urteil vom 02.05.2013 - 7 U 107/12 -, veröffentlicht in Juris) von einer auch im Verhältnis der Parteien zu beachtenden tarifvertraglichen Grundentscheidung (§ 17 AVT-K und Ziffer 4.1 AVP 2001) aus.

    Der Errichtungszweck der Beklagten ist die Gewährung einer Zusatzversorgung, die der im öffentlichen Dienst entspricht (Senat, Urteil vom 02.05.2013, aaO.).

    Festzuhalten ist, dass die Satzungsregelungen der Beklagten wegen der zu beachtenden Tarifautonomie nur einer eingeschränkten Rechtsprüfung unterliegen (Senat, Urteil vom 13.12.2007; Urteil vom 02.05.2013 - 7 U 107/12: Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 02.04.2014 - IV ZR 191/13 - die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, beides veröffentlicht in juris; OLG Hamm - Urteil vom 25.02.2011 - 20 U 103/10, I-20 U 103/10 - zitiert nach juris Rz. 40 sowie auch Rz. 41).

  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 193/13

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Sanierungsgeldern durch die Zusatzversorgung der

    Sowohl der Bundesgerichtshof (Urteil vom 05.12.2012, - IV ZR 110/10 -, juris) als auch das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 17.03.2010 - 20 U 45/09 -, juris; Urteil vom 26.04.2013 -20 U 98/12 -, juris) gehen ebenso wie der Senat (Urteil vom 13.12.2007 - 7 U 22/07 - Urteil vom 02.05.2013 - 7 U 107/12 -, veröffentlicht in Juris) von einer auch im Verhältnis der Parteien zu beachtenden tarifvertraglichen Grundentscheidung (§ 17 AVT-K und Ziffer 4.1 AVP 2001) aus.

    Der Errichtungszweck der Beklagten ist die Gewährung einer Zusatzversorgung, die der im öffentlichen Dienst entspricht (Senat, Urteil vom 02.05.2013, aaO.).

    Festzuhalten ist, dass die Satzungsregelungen der Beklagten wegen der zu beachtenden Tarifautonomie nur einer eingeschränkten Rechtsprüfung unterliegen (Senat, Urteil vom 13.12.2007; Urteil vom 02.05.2013 - 7 U 107/12: Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 02.04.2014 - IV ZR 191/13 - die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, beides veröffentlicht in juris; OLG Hamm - Urteil vom 25.02.2011 - 20 U 103/10, I-20 U 103/10 - zitiert nach juris Rz. 40 sowie auch Rz. 41).

  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 205/13

    Rückforderung von Sanierungsgeldern in der Kirchlichen Zusatzversorgung

    Sowohl der Bundesgerichtshof (Urteil vom 05.12.2012, - IV ZR 110/10 -, juris) als auch das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 17.03.2010 - 20 U 45/09 -, juris; Urteil vom 26.04.2013 -20 U 98/12 -, juris) gehen ebenso wie der Senat (Urteil vom 13.12.2007 - 7 U 22/07 - Urteil vom 02.05.2013 - 7 U 107/12 -, veröffentlicht in Juris) von einer auch im Verhältnis der Parteien zu beachtenden tarifvertraglichen Grundentscheidung (§ 17 AVT-K und Ziffer 4.1 AVP 2001) aus.

    Der Errichtungszweck der Beklagten ist die Gewährung einer Zusatzversorgung, die der im öffentlichen Dienst entspricht (Senat, Urteil vom 02.05.2013, aaO.).

    Festzuhalten ist, dass die Satzungsregelungen der Beklagten wegen der zu beachtenden Tarifautonomie nur einer eingeschränkten Rechtsprüfung unterliegen (Senat, Urteil vom 13.12.2007; Urteil vom 02.05.2013 - 7 U 107/12: Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 02.04.2014 - IV ZR 191/13 - die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, beides veröffentlicht in juris; OLG Hamm - Urteil vom 25.02.2011 - 20 U 103/10, I-20 U 103/10 - zitiert nach juris Rz. 40 sowie auch Rz. 41).

  • LG Essen, 28.10.2015 - 18 O 80/15

    Gewährung einer höheren Zusatzrente i.R.d. Umstellung des Rentenrechts durch eine

  • OLG München, 17.09.2015 - 25 U 4601/14

    Anspruch auf Zahlung einer höheren Zusatzrente und Feststellung über die

  • OLG München, 22.05.2015 - 25 U 1031/14

    Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

  • OLG Köln, 07.04.2014 - 7 U 8/14

    Rechtmäßigkeit der Systemumstellung in der Zusatzversorgung des Bundes und der

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OLG Köln, Entscheidung vom 18.04.2013 - 7 U 107/12 (https://dejure.org/2013,46966)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. April 2013 - 7 U 107/12 (https://dejure.org/2013,46966)
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